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Full text: Jahresbericht 1996

Schiffahrt 
d.h. das Verhältnis BRT : BRZ beträgt 1 : 2,2. In 
Extremfällen, bei bestimmten Autotransportern, 
kann die BRZ sogar das Vierfache der BRT auf 
weisen. 
Auf die einzelnen Schiffstypen (Verwen 
dungszweck) bezogen, haben sich folgende 
BRT/BRZ-Verhältnisse herausgestellt: 
BRT 
BRZ 
Massengutschiffe, Tanker 
1 
1,0-1,1 
Containerschiffe 
1 
1,1 - 1,2 
Frachtschiffe (Volldecker) 
1 
1,1 -1,2 
Frachtschiffe (Freidecker) 
1 
2,0-2,5 
Fähren 
1 
2,0-3,0 
Ro/Ro-Autotransporter 
1 
2,0-4,0 
Passagierschiffe 
1 
1,0-1,1 
Fischkutter 
1 
1,0-1,6. 
Daraus ist zu erkennen, daß die BRT nicht 
einfach generell durch „BRZ“ ersetzt werden 
kann. Vielmehr ist zu differenzieren, welche Kon 
sequenzen die Umstellung jeweils nach sich zie 
hen wird. Zum Beispiel hätten manche Reeder in 
den Häfen plötzlich die vierfache Gebühr zu ent 
richten, was in den entsprechenden Konferen 
zen gegenüber der Schiffahrt seinerzeit nicht 
durchzusetzen gewesen wäre. Denn es handelt 
sich hierbei meist um Schiffe vom Typ „Frei 
decker“, die - bauartbedingt - gegenüber her 
kömmlichen Fahrzeugen einen geringeren Tief 
gang und damit eine verminderte Tragfähigkeit 
(= verminderter Verdienst) aufweisen. 
Die Häfen einigten sich im Küstenländer- 
Arbeitskreis auf eine einheitliche Vorgehens 
weise bei der Umrechnung der jeweiligen ha 
fenspezifischen Tarife. Zur Umstellung der Ge 
bührentafeln wurden die BRT/BRZ-Verhältnisse 
nach Schiffstyp und -große zusammengefaßt 
und je nach Hafen-Besonderheit festgelegt. 
Beispiel: Frachtschiffe bis BRZ 4 000 — 1:2 
Frachtschiffe ab BRZ 4 000 — 1:1 
Ro/Ro-Schiffe bis BRZ 10 000 — 1:4 
Ro/Ro-Schiffe ab BRZ 10 000 — 1 : 2,5 
Daraus folgte die Umsetzung für die neuen 
Tarife. Wenn beim BRT/BRZ-Verhältnis 1 : 2 die 
BRZ doppelt so groß ist, muß der Tarif pro 
Raumzahl halbiert werden. 
Sogenannte klassische Volldecker mit dem 
BRT/BRZ-Verhältnis 1 : 1 fallen demnach jetzt in 
einen günstigeren Tarif, während für die auf 
die ehemalige BRT-Vermessungsgrenze hin ge 
bauten Schiffe (z. B. 499-BRT-Freideker) etwas 
mehr bezahlt werden muß. Für die Gebühren 
einnehmenden Häfen gleicht sich dies im Jah 
resdurchschnitt etwa aus. 
Der Bund, zuständig für den Nordostsee- 
Kanal, Schutzhäfen und das Lotswesen, stellte 
die Tarife kostenneutral zum Jahresgesamtauf 
kommen der jeweiligen Region unabhängig vom 
Schiffstyp auf die neue Bemessungsgrundlage 
„BRZ“ um. Dabei gilt für Härtefälle eine Kap- 
pungsgrenze von maximal 120% der ehemali 
gen Tarife. 
Für die aus SOLAS und MARPOL resultie 
renden nationalen Regelungen bezüglich Si 
cherheit und Umweltschutz werden BRT und 
BRZ als Bemessungsgrundlage gleichgesetzt. 
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