HSC
Prüfung und Zulassung von
Nachtsichtanlagen für
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
Am 1. Janurar 1996 trat der Internationale
Code für die Sicherheit von Hochgeschwin
digkeitsfahrzeugen (HSC-Code) international in
Kraft. Dieser sieht vor, daß Hochgeschwindig
keitsfahrzeuge (High Speed Craft - HSC) mit
Nachtsichtanlagen auszurüsten sind, wenn die
Verwaltung dies aufgrund der Betriebsbedingun
gen für erforderlich hält.
Gemäß den Forderungen des HSC-Codes
müssen Nachsichtanlagen von der zuständigen
Behörde (BSH) baumustergeprüft und zugelas
sen sein.
Da es bisher keine international verbindli
chen Leistungsnormen für Nachtsichtanlagen
gibt, liegen der Internationalen Seeschiffahrts-
Organisation (IMO) vom BSH erarbeitete Lei
stungsnormen als Vorschlag der Bundesrepublik
Deutschland zur Beratung vor. Diese werden bis
zur Verabschiedung international verbindlicher
Leistungsnormen als nationale Prüfungs- und
Zulassungsvoraussetzungen vom BSH bei Bau
musterprüfungen angewendet.
Eine Nachtsichtanlage auf einem HSC soll
der Schiffsführung bei Nacht sowie bei vermin
derter Sicht Informationen für die Seeraumüber
wachung liefern, die weder durch andere Navi
gationsgeräte noch durch das menschliche Auge
selbst bereitgestellt werden können. Sie soll dem
Erkennen von unbeleuchteten Fahrzeugen, See
zeichen, festen Hindernissen und flach im Was
ser treibenden Gegenständen dienen. Außer
dem soll sie solche Informationen für die
Seeraumüberwachung liefern, die vom Radar
nicht oder nur unzureichend angezeigt werden,
wie z. B. Ziele im Nahbereich und im Bereich von
Seegangs- und Regenreflexen sowie Ziele mit
zu schwachem Radarreflexionsvermögen. Fer
ner sollen aus dem Bild der Nachtsichtanlage Art
und Lage von Objekten, z. B. Fahrzeugen, er
kennbar sein. Als Nachtsichtanlagen stehen
zwei unterschiedliche Systeme zur Verfügung.
Ein System beruht auf dem Prinzip der Restlicht
verstärkung, das andere auf dem der Wärme
bildtechnik.
Im Vorfeld zu erwartender Baumusterprü
fungen wurden im September 1996 zwei Wär
mebildanlagen verschiedener Hersteller auf ihre
nautische Eignung und Übereinstimmung mit
den vorläufigen Prüfungs- und Zulassungsvor
aussetzungen an Bord des VWFS Atair unter
sucht. Schwerpunkte dieser Untersuchung wa
ren die Ermittlung der thermischen Auflösung,
Reichweitenvergleiche mit den Bordradaranla
gen, visuelle Beurteilung der Bildqualität hin
sichtlich Kontrast, Bildschärfe, Auflösung und
Blendung. Geprüft wurden auch verschiedene
Bedieneinrichtungen sowie Schwenk- und Nei
geeinrichtungen auf ihre Eignung für den Einsatz
auf Seeschiffen.
Die durchgeführten Untersuchungen erga
ben, daß die vorgestellten Wärmebildanlagen,
vorbehaltlich noch notwendiger Laborprüfungen,
weitgehend mit den nautisch-technischen Anfor
derungen überstimmten. Bei den untersuchten
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