Schiffahrt
Schiffsbesetzung
Das BSH ist für die Durchführung von Auf
gaben nach der Schiffsbesetzungsverordnung
und der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
in folgenden Bereichen zuständig:
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen hin
sichtlich der Befugnisse von Kapitänen und
Schiffsoffizieren bei der Besetzung von Klein-
und Sonderfahrzeugen.
- Erteilen von Befugniserweiterungen für die
Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der Maschi
nenanlage und für den Einsatz als nautischer
oder technischer Schiffsoffizier.
- Zulassen von Soldaten der Bundesmarine
zum befristeten Einsatz als Zweiter oder wei
terer Schiffsoffizier des nautischen oder tech
nischen Schiffsdienstes.
- Zulassen von Abweichungen bei der prakti
schen Ausbildung und bei Seefahrtzeiten, die
zum Erwerb von Befähigungszeugnissen an
einer Fach- oder Fachhochschule vorge
schrieben sind.
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen
unter fremder Flagge oder unter der Bundes
dienstflagge.
1996 wurden 605 Anträge auf Erteilung ei
ner Ausnahmegenehmigung, Befugniserweite
rung, Zulassung oder Anerkennung beschieden.
81 Anträgen konnte wegen fehlender Vorausset
zungen nicht stattgegeben werden. Gegenüber
dem Vorjahr (588 Anträge) hat sich die Anzahl
der Anträge geringfügig erhöht.
Stark zugenommen hat die Anzahl der An
träge auf Erteilung einer Befugniserweiterung
(von 288 auf 359). Die Zunahme ist mit der tech
nischen Weiterentwicklung von Kauffahrteischif
fen (Neubauten) zu erklären. Für die Besetzung
dieser durchweg größeren und schnelleren
Schiffe werden Kapitäne und Schiffsoffiziere mit
entsprechend höheren Befugnissen benötigt. In
haber kleinerer Befähigungszeugnisse können,
sofern sie über eine langjährige Berufspraxis
verfügen, eine zeitlich befristete Befugniserwei
terung erhalten.
Andere allgemeine Schiffahrts
aufgaben
Das BSH teilt Behördenschiffen und See
schiffsregistergerichten Unterscheidungssignale
zu. Außerdem führt es im Auftrag des BMV die
Statistik des Seegüterumschlags ausgewählter
Häfen der Bundesrepublik Deutschland und in
Zusammenarbeit mit dem Germanischen Lloyd
und dem Bundesamt für Post und Telekommuni
kation die Schiffsbestands- und Ausrüstungsda
tei (Funk- und Navigationsausrüstung) der See
schiffe unter der Flagge der Bundesrepublik
Deutschland.
Schiffssicherheit
Das BSH nimmt für Seeschiffe und Binnen
schiffe folgende Schiffssicherheitsaufgaben wahr:
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