Skip to main content

Full text: Jahresbericht 1996

Schiffahrt 
Schiffsbesetzung 
Das BSH ist für die Durchführung von Auf 
gaben nach der Schiffsbesetzungsverordnung 
und der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung 
in folgenden Bereichen zuständig: 
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen hin 
sichtlich der Befugnisse von Kapitänen und 
Schiffsoffizieren bei der Besetzung von Klein- 
und Sonderfahrzeugen. 
- Erteilen von Befugniserweiterungen für die 
Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der Maschi 
nenanlage und für den Einsatz als nautischer 
oder technischer Schiffsoffizier. 
- Zulassen von Soldaten der Bundesmarine 
zum befristeten Einsatz als Zweiter oder wei 
terer Schiffsoffizier des nautischen oder tech 
nischen Schiffsdienstes. 
- Zulassen von Abweichungen bei der prakti 
schen Ausbildung und bei Seefahrtzeiten, die 
zum Erwerb von Befähigungszeugnissen an 
einer Fach- oder Fachhochschule vorge 
schrieben sind. 
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen 
unter fremder Flagge oder unter der Bundes 
dienstflagge. 
1996 wurden 605 Anträge auf Erteilung ei 
ner Ausnahmegenehmigung, Befugniserweite 
rung, Zulassung oder Anerkennung beschieden. 
81 Anträgen konnte wegen fehlender Vorausset 
zungen nicht stattgegeben werden. Gegenüber 
dem Vorjahr (588 Anträge) hat sich die Anzahl 
der Anträge geringfügig erhöht. 
Stark zugenommen hat die Anzahl der An 
träge auf Erteilung einer Befugniserweiterung 
(von 288 auf 359). Die Zunahme ist mit der tech 
nischen Weiterentwicklung von Kauffahrteischif 
fen (Neubauten) zu erklären. Für die Besetzung 
dieser durchweg größeren und schnelleren 
Schiffe werden Kapitäne und Schiffsoffiziere mit 
entsprechend höheren Befugnissen benötigt. In 
haber kleinerer Befähigungszeugnisse können, 
sofern sie über eine langjährige Berufspraxis 
verfügen, eine zeitlich befristete Befugniserwei 
terung erhalten. 
Andere allgemeine Schiffahrts 
aufgaben 
Das BSH teilt Behördenschiffen und See 
schiffsregistergerichten Unterscheidungssignale 
zu. Außerdem führt es im Auftrag des BMV die 
Statistik des Seegüterumschlags ausgewählter 
Häfen der Bundesrepublik Deutschland und in 
Zusammenarbeit mit dem Germanischen Lloyd 
und dem Bundesamt für Post und Telekommuni 
kation die Schiffsbestands- und Ausrüstungsda 
tei (Funk- und Navigationsausrüstung) der See 
schiffe unter der Flagge der Bundesrepublik 
Deutschland. 
Schiffssicherheit 
Das BSH nimmt für Seeschiffe und Binnen 
schiffe folgende Schiffssicherheitsaufgaben wahr: 
06
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.