Nautische Kartographie
Dipl-Ing. Wilfried Kappel
Vorbemerkung
Das DEUTSCHE HYDROGRAPHISCHE INSTITUT (DHI) in Hamburg —
eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr —
führt seit 1945/46 u. a. die Aufgaben des 1861 in Berlin gegründeten Hydrographi-
schen Bureaus, des Marineobservatoriums Wilhelmshaven (1874) und der Deutschen
Seewarte in Hamburg (1868, 1875) fort.
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiff-
fahrt vom 24. Mai 1965 ist das DHI u. a. beauftragt, amtliche Seekarten herzustellen
und herauszugeben.
Dieser Auftrag obliegt der Abteilung N „Nautische Veröffentlichungen, Ver-
messung und Seekartenwerk“. Zu dieser Abteilung gehört das Referat N3 „Nautische
Kartographie“, dessen Aufgabe es ist, durch ingenieurmäßige und gestaltende Arbei-
ten Seekarten zum Gebrauch in der Schiffahrt und Unterlagen für die Lokalisierung
und Darstellung von Forschungsergebnissen zu schaffen.
Seit 1861 hat das deutsche Seekartenwerk mannigfache Veränderungen erfah-
ren, die durch politische Gegebenheiten und durch die Entwicklung der Schiffahrt,
der Navigationsverfahren, der Seevermessung, der Kartographie und der graphischen
Technik bedingt waren.
Heute gilt es, Rückschau zu halten und den gegenwärtigen Standort zu beschrei-
ben.
Aufgabe der Seekarten
Die 3. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen hat 1974 auf ihrer Tagung in
Caracas den Zweck der Seekarten wie folgt erläutert:
„Sie sind ein wissenschaftliches und nautisches Instrument für die Navigation,
für das Auffinden von Fischgründen, für das Auslegen von Kabeln und Pipelines und
für die Erforschung und Nutzung untermeerischer Lagerstätten. Sie sind notwendig,
um Grenzlinien nach morphologischen Gesichtspunkten zu bestimmen, sie sind auch
die Grundlage für die Konstruktion von Basislinien für die Bemessung der Hoheits-,
Fischerei- und Festlandsockelgrenzen und für die Einrichtung von Verkehrstren-
nungsgebieten‘“.
Dies gilt für alle amtlichen Seekarten und damit auch für die der Bundesrepublik
Deutschland, für die das DHI zuständig ist.
Das deutsche Seekartenwerk von 1861 bis 1945
Der Geburtstag des heutigen deutschen Seekartenwerkes ist der 25. September
1861, als durch „Allerhöchste Kabinetts-Order“ das „Hydrographische Bureau“ beim
Preußischen Marineministerium errichtet und ihm u. a. die.Anfertigung, Berichtigung
und Beschaffung von Seekarten übertragen wurde.
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