Durch intensives Arbeiten gelang es dem AK 4 bis 1982, aus seinem „Schatten-
dasein“ herauszutreten und u. a. die Planung eines Studienangebotes Hydrographie
an der Fachhochschule Hamburg zu veranlassen. Am 30.11. 1982 befaßte sich der
AK 4 erstmalig mit dem Gedanken an die Gründung einer „Hydrographischen
Gesellschaft, Vereinigung oder dergleichen“ ähnlich der „Hydrographic Society“ in
England oder der „Canadian Hydrographic Association“. Anlaß hierzu waren Über-
legungen, daß der DVW satzungsgemäß nicht in der Lage gewesen wäre, die u.a.
von der Industrie und privaten Ingenieurfirmen empfohlenen Zielsetzungen einer
hydrographischen Gesellschaft zu vertreten. Diese Zielsetzungen sollten neben tech-
nisch-wissenschaftlichen Fragen auch praktische und wirtschaftliche Fragen des Be-
rufsbildes und die Vertretung berufsständischer Interessen umfassen.
Auch war zu berücksichtigen, daß der DVW im Hinblick auf die heute weltweit
gültige Definition des Begriffs Hydrographie als
der Wissenschaft von der Messung und Beschreibung jener Para-
meter, die zur Darstellung und Gestalt der Sohle von Ozeanen,
Meeren und anderen Gezeitengewässern, ihrer geographischen
Beziehung zum Landkörper sowie der charakteristischen Eigen-
schaften und Kräftespiele der Gewässer notwendig sind,
kaum Heimstatt für die neben den Hydrographen in der Hydrographie tätigen Fach-
leute wie Elektroniker, Geologen, Geophysiker, Nautiker, Ozeanographen etc. sein
könnte.
Am 7. Juni 1983 konstituierte sich im Anschluß an eine Sitzung des AK 4 auf
Initiative der Herren P. Andree, W. Bettac, H.-Fr. Neumann, W. Schleider und
H. Wentzell ein vorbereitender Ausschuß (VA) mit dem Ziel, die Voraussetzungen
für die Gründung einer „Deutschen Hydrographischen Gesellschaft“ zu schaffen und
deren Einrichtung zu betreiben. Es herrschte Einstimmigkeit darüber, daß im VA
möglichst alle infrage kommenden Interessengruppen aus Behörden, Berufsverbän-
den, Lehre und Forschung sowie Wirtschaft vertreten sein sollten. In der 4. Sitzung
des vorbereitenden Ausschusses am 19.10.1983 wurde die bis dahin erarbeitete
Satzung beschlossen und der Gründungsvorstand gewählt:
Vorsitzender Prof. Dr.-Ing. W. Bettac
(Behörde)
Prof. Dipl.-Ing. P.Andree
(Lehre)
Dipl.-Ing. H. Wentzell
(Industrie)
Dipl.-Ing. H. Treske
(Berufsverband)
Die Deutsche Hydrographische Gesellschaft wurde am 10. Februar 1984 unter
der Nummer VR 10249 als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister beim Amts-
gericht Hamburg eingetragen.
Organe der Gesellschaft sind:
der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vor-
sitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, einem weiteren Vorstands-
mitglied (seit 30. 5. 1986),
der Beirat mit beratender Funktion, bestehend aus je zwei Vertretern der
Wirtschaft, der Berufsverbände, der Behörde sowie der Lehre und For-
schung,
die Mitgliederversammlung.
Für besondere Aufgaben innerhalb der Gesellschaft können Arbeitskreise gebildet
werden.
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