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Full text: Jahresbericht 1995

Schiffahrt 
aufbau durchgeführt. Der Prüfungsablauf ist 
hauptsächlich auf die betriebsmäßige Installa 
tion auf einem Seeschiff abgestimmt, die zusätz 
lich durch eine Simulationsumgebung im Labor 
zur Prüfung von Teilfunktionen ergänzt werden 
kann. Die sichere Funktion und Richtigkeit aller 
Systemoperationen im praktischen Bordbetrieb 
und deren Eignung für die nautische Schiffs 
führung müssen in der nautisch-technischen 
Baumusterprüfung nachgewiesen werden. 
Wechselnde Manöver- und Kurshalteszenarien 
zur Prüfung der dynamischen Stabilität des Ge 
samtsystems und auch der Einzelkomponenten 
in ungestörter und in gestörter Betriebsumge 
bung bilden ebenso einen Schwerpunkt in der 
Bewertungsgrundlage wie die Überprüfung der 
Plausibilität von Fehlerbehandlungen. 
Ais Prüfungsergebnis werden In einer aus 
führlichen Systembeschreibung die signifikanten 
funktionalen und durch Hardwarekomponenten 
bestimmten Betriebsbedingungen festgelegt: 
- der minimal zulässige Systemumfang, 
- der maximal zulässige Systemumfang 
(wenn ermittelbar), 
- die funktionalen Anforderungen an die 
Hauptsystemkomponenten, 
- die Schnittstellenanforderungen für die 
Verknüpfungen der Systemkomponen 
ten untereinander, 
-wenn erforderlich, weitere allgemeine 
Anforderungen an die Datenkommuni 
kation mit funktional nicht integrierten 
Anlagen, Geräten und Zusatzgeräten. 
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Das Baumusterprüfungs- und Zulassungs 
zeugnis kann daher zunächst nur für diese 
Musterinstallation eine nautisch-technische Eig 
nung und eine sichere Funktion an Bord be 
stätigen. Davon abweichende Systemkonfigura 
tionen werden unter Einbeziehung der Prüfungs 
erfahrungen bewertbar. Ein derartig gestalteter 
Prüfungsabschluß zieht jedoch In jedem Fall 
zwingend die folgenden Schritte nach sich. 
■ Genehmigung des Einbaus 
In diesem Genehmigungsverfahren wird 
der spezielle Systemumfang jedes einzelnen 
Schiffes auf seine funktionale Übereinstimmung 
mit der Musterinstallation überprüft. Mit beson 
derer Prüftiefe muß auf solche Systemkompo 
nenten, Anlagen, Geräte, Zusatzgeräte und 
Schnittstellenkonfigurationen eingegangen wer 
den, die bisher noch nicht in Verknüpfung mit 
dem vorliegenden System, sondern lediglich in 
einem Einzelzulassungsverfahren geprüft wor 
den sind. 
Dieser zweite Verfahrensschritt endet 
zunächst mit der Aushändigung der geprüften 
und ggfs, mit Änderungsauflagen versehenen 
Unterlagen an den Antragsteller. Der Einbau darf 
anhand dieser Unterlagen erfolgen. 
■ Prüfung vor Verwendung an Bord 
Die auf der Grundlage eingereichter Unter 
lagen begonnene Prüfung des Einbaus eines 
Navigationssystems setzt sich fort in einer prak 
tischen Erprobung im betriebsmäßigen Zustand
	        
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