Schiffahrt
aufbau durchgeführt. Der Prüfungsablauf ist
hauptsächlich auf die betriebsmäßige Installa
tion auf einem Seeschiff abgestimmt, die zusätz
lich durch eine Simulationsumgebung im Labor
zur Prüfung von Teilfunktionen ergänzt werden
kann. Die sichere Funktion und Richtigkeit aller
Systemoperationen im praktischen Bordbetrieb
und deren Eignung für die nautische Schiffs
führung müssen in der nautisch-technischen
Baumusterprüfung nachgewiesen werden.
Wechselnde Manöver- und Kurshalteszenarien
zur Prüfung der dynamischen Stabilität des Ge
samtsystems und auch der Einzelkomponenten
in ungestörter und in gestörter Betriebsumge
bung bilden ebenso einen Schwerpunkt in der
Bewertungsgrundlage wie die Überprüfung der
Plausibilität von Fehlerbehandlungen.
Ais Prüfungsergebnis werden In einer aus
führlichen Systembeschreibung die signifikanten
funktionalen und durch Hardwarekomponenten
bestimmten Betriebsbedingungen festgelegt:
- der minimal zulässige Systemumfang,
- der maximal zulässige Systemumfang
(wenn ermittelbar),
- die funktionalen Anforderungen an die
Hauptsystemkomponenten,
- die Schnittstellenanforderungen für die
Verknüpfungen der Systemkomponen
ten untereinander,
-wenn erforderlich, weitere allgemeine
Anforderungen an die Datenkommuni
kation mit funktional nicht integrierten
Anlagen, Geräten und Zusatzgeräten.
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Das Baumusterprüfungs- und Zulassungs
zeugnis kann daher zunächst nur für diese
Musterinstallation eine nautisch-technische Eig
nung und eine sichere Funktion an Bord be
stätigen. Davon abweichende Systemkonfigura
tionen werden unter Einbeziehung der Prüfungs
erfahrungen bewertbar. Ein derartig gestalteter
Prüfungsabschluß zieht jedoch In jedem Fall
zwingend die folgenden Schritte nach sich.
■ Genehmigung des Einbaus
In diesem Genehmigungsverfahren wird
der spezielle Systemumfang jedes einzelnen
Schiffes auf seine funktionale Übereinstimmung
mit der Musterinstallation überprüft. Mit beson
derer Prüftiefe muß auf solche Systemkompo
nenten, Anlagen, Geräte, Zusatzgeräte und
Schnittstellenkonfigurationen eingegangen wer
den, die bisher noch nicht in Verknüpfung mit
dem vorliegenden System, sondern lediglich in
einem Einzelzulassungsverfahren geprüft wor
den sind.
Dieser zweite Verfahrensschritt endet
zunächst mit der Aushändigung der geprüften
und ggfs, mit Änderungsauflagen versehenen
Unterlagen an den Antragsteller. Der Einbau darf
anhand dieser Unterlagen erfolgen.
■ Prüfung vor Verwendung an Bord
Die auf der Grundlage eingereichter Unter
lagen begonnene Prüfung des Einbaus eines
Navigationssystems setzt sich fort in einer prak
tischen Erprobung im betriebsmäßigen Zustand