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Full text: Jahresbericht 1995

Schiffahrt 
auch der Anregung zur Arbeitserleichterung, alle 
IMO-Leistungsnormen als Ringhefter zu ver 
öffentlichen, stimmte der IMO-Unterausschuß 
„Safety of Navigation“ im Grundsatz zu. 
Nach längeren Verhandlungen verabschie 
dete der Unterausschuß „Safety of Navigation“ 
auch die überarbeiteten Leistungsnormen für 
Radaranlagen, die im wesentlichen auf einem 
gemeinsam erarbeiteten Vorschlag der Deut 
schen Gesellschaft für Ortung und Navigation 
und des BSH beruhten. Darüberhinaus hielt er 
es für erforderlich, die Leistungsnormen für fol 
gende nautische Systeme und Anlagen zu über 
arbeiten und erneuern: 
Selbststeueranlagen, Echolotanlagen, elek 
tronische Kompaßanlagen (neu), Schallsignal- 
Empfangsanlagen (neu), integrierte Brücken- 
und Navigationssysteme (neu) und Schiff- 
Schiff/Schiff-Land-Transponder (neu). 
Das BSH wird sich weiterhin an diesen Ar 
beiten beteiligen. 
Revision des Kapitels V (Sicherung der Seefahrt) 
des Internationalen Übereinkommens zum Schutz 
des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) 
Die IMO hat beschlossen, das SOLAS-Ka- 
pitel V aufgrund des technischen Fortschritts im 
Schiffbau und in der Gestaltung und Ausrüstung 
der Schiffsbrücken zu überarbeiten und neu zu 
strukturieren. Dabei soll der Faktor „menschli 
ches Verhalten“ als Unfallursache besonders be 
achtet und die Verantwortlichkeit zwischen 
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Schiffsführung, Reeder und Flaggenstaat ein 
deutig definiert und klar voneinander getrennt 
werden. In Ergänzung zu dem Kapitel V Ist ein 
„Code of Safe Navigation and Watchkeeping“ 
vorgesehen, der alle Operationellen Regelungen 
für die praktische Schiffsführung enthalten und 
als Nachschlagewerk auf der Brücke dienen soll. 
Ein entsprechender Entwurf gliedert das neue 
Kapitel V wie folgt: 
Teil A - Allgemeines 
Teil B - Verpflichtungen der Regierungen 
Teil C - Forderungen an das Schiff 
Teil C1 - Funktionelle und allgemeine An 
forderungen an das Schiff 
Teil C2 - Gestaltung der Brücke und Aus 
rüstung 
Teil C 3 — Verpflichtungen der Reeder, 
Kapitäne und Schiffsoffiziere. 
Für die Aufgaben des BSH sind die neuen 
Regeln 6 (Eiswachdienst), 9 (Hydrographische 
Dienste), 13 (Hilfen für die Navigation), 21 (Ein 
bau und Unterhaltung der nautischen Ausrü 
stung), 22 (Elektromagnetische Verträglichkeit), 
23 (Baumusterprüfung und Zulassung der nauti 
schen Ausrüstung), 24 (Baumusterprüfung 
nichtausrüstungspflichtiger nautischer Ausrü 
stung), 25 (Pflichtausrüstung neuer Schiffe mit 
nautischen Systemen, Anlagen, Geräten und In 
strumenten) und 27 (Nautische Veröffentlichun 
gen) von besonderer Bedeutung. Das BSH ar 
beitet in einer vom BMV eingerichteten natio 
nalen Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung des Ka 
pitels V mit und bringt seine bei der Baumuster 
prüfung von nautischen Systemen und Anlagen
	        
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