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Full text: Jahresbericht 1995

- Elektronische Positionierungssysteme, 
- Drehgeschwindigkeits- und Ruderlagen 
anzeiger, 
- Suchscheinwerfer, 
- Selbststeueranlagen, 
- Nachtsichtanlagen. 
Nach den Regelungen des Codes muß die 
vorgeschriebene nautische Ausrüstung eines 
HSC baumustergeprüft und zugelassen sein. 
Von den aufgeführten nautischen Anlagen 
gehören Suchscheinwerfer und Nachtsichtanla 
gen erstmalig zur Pflichtausrüstung und wurden 
daher im Zuge der nationalen Umsetzung des 
Codes in Anlage 7 der Schiffssicherheitsverord 
nung aufgenommen. 
Wegen der Bedeutung des HSC-Codes 
für die Sicherheit von HSC wurde 1994 in das 
SOLAS-Übereinkommen ein neues Kapitel X 
„Safety Measures for High Speed Craft“ einge 
fügt, durch das der HSC-Code für alle neuen 
HSC ab 1.1. 1996 verbindlich wird. Durch die 
7. SOLAS-Änderungsverordnung in Verbindung 
mit der 7. Verordnung zur Änderung der Schiffs 
sicherheitsverordnung wurde der neue HSC- 
Code national ebenfalls zum 1.1. 1996 in Kraft 
gesetzt. 
Da es für Suchscheinwerfer und Nacht 
sichtanlagen bisher weder internationale noch 
nationale Prüfvorschriften gibt, werden gegen 
wärtig in Zusammenarbeit mit der Industrie ent 
sprechende Vorschläge zur Vorlage bei der IMO 
entwickelt. 
Intern. Zusammenarbeit 
Für andere Navigationsgeräte des Kapitels 
13 gibt es zwar bereits internationale Leistungs 
normen, doch wegen der besonderen Bauart 
von HSC und der auftretenden Geschwindigkei 
ten und Beschleunigungen genügen diese den 
Anforderungen für Geräte auf HSC nicht. Daher 
werden auch für andere nautische Geräte für 
HSC spezielle Leistungsnormen durch die IMO 
entwickelt. Auf der 19. Vollversammlung der IMO 
wurden 1995 bereits entsprechende Leistungs 
normen für Radaranlagen, Kreiselkompaßanla 
gen und Selbststeueranlagen verabschiedet. 
Internationale Zusammenarbeit 
Leistungsnormen für nautische Systeme, 
Anlagen, Geräte und Instrumente 
Die Prüfung der Eignung von nautischen 
Systemen, Anlagen, Geräten und Instrumenten 
(SAGI) für den Schiffsbetrieb und ihre sichere 
Funktion an Bord durch das BSH erfolgt auf der 
Grundlage internationaler Normen, insbeson 
dere der IMO-Lelstungsnormen. Sie sind konti 
nuierlich den praktischen Anforderungen und 
dem Stand der Technik anzupassen. 
Um die Integration von Einzelgeräten zu 
verbessern und das Auftreten von Bedienungs 
fehlern wegen mangelnder ergonomischer Ge 
staltung der SAGI zu minimieren, hat das BSH 
eine einheitliche Struktur der IMO-Leistungsnor- 
men erarbeitet und der IMO zur weltweiten An 
wendung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag und 
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