- Elektronische Positionierungssysteme,
- Drehgeschwindigkeits- und Ruderlagen
anzeiger,
- Suchscheinwerfer,
- Selbststeueranlagen,
- Nachtsichtanlagen.
Nach den Regelungen des Codes muß die
vorgeschriebene nautische Ausrüstung eines
HSC baumustergeprüft und zugelassen sein.
Von den aufgeführten nautischen Anlagen
gehören Suchscheinwerfer und Nachtsichtanla
gen erstmalig zur Pflichtausrüstung und wurden
daher im Zuge der nationalen Umsetzung des
Codes in Anlage 7 der Schiffssicherheitsverord
nung aufgenommen.
Wegen der Bedeutung des HSC-Codes
für die Sicherheit von HSC wurde 1994 in das
SOLAS-Übereinkommen ein neues Kapitel X
„Safety Measures for High Speed Craft“ einge
fügt, durch das der HSC-Code für alle neuen
HSC ab 1.1. 1996 verbindlich wird. Durch die
7. SOLAS-Änderungsverordnung in Verbindung
mit der 7. Verordnung zur Änderung der Schiffs
sicherheitsverordnung wurde der neue HSC-
Code national ebenfalls zum 1.1. 1996 in Kraft
gesetzt.
Da es für Suchscheinwerfer und Nacht
sichtanlagen bisher weder internationale noch
nationale Prüfvorschriften gibt, werden gegen
wärtig in Zusammenarbeit mit der Industrie ent
sprechende Vorschläge zur Vorlage bei der IMO
entwickelt.
Intern. Zusammenarbeit
Für andere Navigationsgeräte des Kapitels
13 gibt es zwar bereits internationale Leistungs
normen, doch wegen der besonderen Bauart
von HSC und der auftretenden Geschwindigkei
ten und Beschleunigungen genügen diese den
Anforderungen für Geräte auf HSC nicht. Daher
werden auch für andere nautische Geräte für
HSC spezielle Leistungsnormen durch die IMO
entwickelt. Auf der 19. Vollversammlung der IMO
wurden 1995 bereits entsprechende Leistungs
normen für Radaranlagen, Kreiselkompaßanla
gen und Selbststeueranlagen verabschiedet.
Internationale Zusammenarbeit
Leistungsnormen für nautische Systeme,
Anlagen, Geräte und Instrumente
Die Prüfung der Eignung von nautischen
Systemen, Anlagen, Geräten und Instrumenten
(SAGI) für den Schiffsbetrieb und ihre sichere
Funktion an Bord durch das BSH erfolgt auf der
Grundlage internationaler Normen, insbeson
dere der IMO-Lelstungsnormen. Sie sind konti
nuierlich den praktischen Anforderungen und
dem Stand der Technik anzupassen.
Um die Integration von Einzelgeräten zu
verbessern und das Auftreten von Bedienungs
fehlern wegen mangelnder ergonomischer Ge
staltung der SAGI zu minimieren, hat das BSH
eine einheitliche Struktur der IMO-Leistungsnor-
men erarbeitet und der IMO zur weltweiten An
wendung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag und
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