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in die Schiffssicherheitsverordnung mußten Prüf
verfahren entwickelt und in der Praxis ange
wandt werden. Im Vorgriff auf die Verabschie
dung durch die IMO im November 1995 wurden
als Grundlage die IMO-Performance-Standards
für ECDIS (Electronic Chart Display and Infor
mation System) herangezogen. Außerdem wurde
auf die bisherigen Ergebnisse zur Arbeit an der
IEC-Norm 1174 zurückgegriffen, durch die die
IMO-Performance-Standards in eine Prüfnorm
umgesetzt werden sollen.
5 verschiedene Hersteller haben Anträge
auf Zulassung von elektronischen Seekartensy
stemen gestellt. Prüfungen auf der Basis des au
genblicklichen Standes von Prüf- und Zulas
sungsvoraussetzungen wurden auf 2 Reisen des
FS Gauß unter Bordbedingungen aufgenommen.
Parallele und ergänzende Untersuchungen unter
Simulationsbedingungen fanden in den Labors
des BSH mit einer eigenen Simulationsumge
bung und in Einrichtungen des Herstellers statt.
Erste Ergebnisse zeigen, daß keines der
vorgestellten Baumuster die Anforderungen aus
reichend erfüllen wird, die an diese neue Tech
nologie gestellt werden. Überraschend ist, daß
selbst bereits seit Jahren in anderen Naviga
tionsgeräten eingeführte nautisch-technische
Funktionen sich als fehlerhaft erwiesen.
Prüfberichte
Zur Zeit gibt es in der Europäischen Union
und weltweit kein standardisiertes Prüfverfahren
für Baumusterzulassungen und keine einheit
Glocke-Gong-Anlage
liehen Anforderungen an Stellen, die in dem je
weiligen Staat für Zulassungen zuständig sind.
Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden
EU-Richtlinie und zur Harmonisierung des Inver
kehrbringens nautischer SAGI werden bilateral
immer wieder Möglichkeiten gesucht, Zulassun
gen gegenseitig anzuerkennen. Als sichere Be
urteilungsgrundlage der Prüf- und Zulassungs
bedingungen werden den Herstellern oder dem
BSH Prüfberichte abverlangt. Das BSH hat 1995
damit begonnen, auf Wunsch von Herstellern
und Antragstellern ergänzend zu den Baumu-
sterprüfungs- und Zulassungszeugnissen stan
dardisierte Prüfberichte für
- Kreiselkompaßanlagen (ISO 8728),
- Fahrtmeßanlagen (EN 61023) und
- Echolotanlagen (ISO 9875)
herauszugeben. Die Ergebnisse der Prüfungen
der allgemeinen Anforderungen nach DIN EN
60945 werden auf Wunsch als Einzelergebnisse
oder summarisch bescheinigt.
Baumusterprüfung und Zulassung
einer neuartigen
Glocke-Gong-Anlage
Nach den Internationalen Regeln von 1972
zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
(Kollisionsverhütungsregeln - KVR) muß ein
Schiff von 12 und mehr Metern Länge mit einer
Glocke und ein Schiff von 100 und mehr Metern