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Schiffahrt
zur Erklärung der Betriebsbereitschaft des GPS-
Systems durch die USA mußte für über 1000
GPS-Anlagen von der Möglichkeit Gebrauch ge
macht werden, die Verwendung auf deutschen
Schiffen durch Ausnahmezulassung zu gestat
ten. Diese Verwendung zu Probezwecken war
durch Bedingungen und Auflagen einge
schränkt. Durch die Erklärung der Betriebsbe
reitschaft des GPS-Systems durch die USA
wurde die Voraussetzung für ein reguläres Bau-
musterprüf- und -zulassungsverfahren geschaf
fen. Daher wurden 1995 erstmals Baumuster
prüfungen für GPS-Anlagen begonnen. Davon
betroffen war eine Gruppe von GPS-Anlagen
der ersten Generation, die mit einer Ausnahme
zulassung auf Schiffen unter deutscher Flagge
verwendet werden. Der Ausgang der Baumu
sterprüfung für diese Anlagen wird, entspre
chend den Bedingungen der Ausnahmegeneh
migung, darüber entscheiden, ob und mit
welchen Modifikationen die Anlagen an Bord
weiter verwendet werden dürfen. Aufgrund der
bisherigen Prüfergebnisse ist davon auszuge
hen, daß nicht alle GPS-Anlagen weiter benutzt
werden dürfen.
Funkverträglichkeitsuntersuchung
GPS/INMARSAT
Berichte aus der Seeschiffahrt und Beob
achtungen von Mitarbeitern des BSH an Bord
von Schiffen lassen darauf schließen, daß Be
einflussungen von INMARSAT-Ship-Earth-Sta-
tions (SES) auf GPS-Navigationsanlagen mög
lich sind, und daß während der Benutzung der
bordeigenen INMARSAT-Sendelage die GPS-
Navigation völlig zusammenbrechen kann.
INMARSAT, die International Maritime Sa-
tellite Organisation, bietet für die Kommunikation
verschiedene satellitengestützte Kommunikati
onssysteme an. Zur Zeit sind dies INMARSAT-A,
-B, -C, -E und -M. Diese Systeme bieten dem
Anwender ein unterschiedliches Spektrum von
Diensten wie Telefon, Telefax usw. an. Im BSH
wurde die Reaktion der GPS-Anlagen auf Si
gnale von INMARSAT-A und -C untersucht. Beide
Systeme sind Teil des Global Maritime Distress
and Safety System (GMDSS).
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für
Post- und Telekommunikation (BAPT) fanden im
Dezember 1995 im BSH Funkverträglichkeitsun
tersuchungen statt. Die Messungen galten vor
rangig den Auswirkungen von INMARSAT-SES
auf GPS-Anlagen, d. h. es wurden nur an Bord
selbsterzeugte Störfeldstärken betrachtet. Die
Ergebnisse bestätigen, daß mit Einstrahlungen
von INMARSAT-Signalen GPS-Anlagen bis zum
plötzlichen Ausfall gestört werden können.
Eine allgemein gültige Angabe des notwen
digen Mindestabstandes läßt sich wegen der un
terschiedlichen Großsignalfestigkeit der GPS-
Anlagen nur begrenzt ableiten. Unter Zugrunde
legung ungünstigster Annahmen können jedoch
Schutzabstände zwischen der INMARSAT-Sen-
deantenne und der Antenne der GPS-Anlage de
finiert werden.
Elektronische Seekartensysteme
Mit der Einführung der Prüf- und Zulas
sungspflicht für elektronische Seekartensysteme