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Full text: Jahresbericht 1995

Schiffahrt 
Schiffssicherheit 
Durch gesetzlichen Auftrag sind dem BSH 
Schiffssicherheitsaufgaben für Seeschiffe und 
Binnenschiffe übertragen worden. 
Zulassungen 
An Bord von Schiffen unter deutscher 
Flagge dürfen nur nautische Systeme, Anlagen, 
Geräte und Instrumente (SAGI) verwendet wer 
den, die vom BSH als Baumuster zugelassen 
sind. Änderungen bereits zugelassener Baumu 
ster müssen vom BSH genehmigt werden. An 
stelle einer Baumusterprüfung kann eine Bauart 
prüfung im Einzelfall erfolgen, wenn nur ein 
einzelnes SAGI zugelassen werden soll. 1995 
wurden 18 SAGI (Radaranlagen, Fernkompaß 
anlagen, Kreiselkompaßanlagen, Satelliten-See- 
notfunkbaken, elektronische Glocke-Gong-An- 
lage) zugelassen. 30 Änderungen für zuge 
lassene Baumuster wurden genehmigt. 
In begründeten Fällen und unter Beachtung 
der Schiffssicherheit kann das BSH für nicht als 
Baumuster zugelassene nautische SAGI die 
Verwendung an Bord erlauben. Bei 402 SAGI 
wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch ge 
macht, wobei in Einzelfällen nautisch-technische 
Untersuchungen an Bord erforderlich waren. 
Genehmigungen 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von 
,120 
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen 
müssen vom BSH genehmigt werden. Die An 
bringung der Positionslaternen auf 194 Schiffen, 
der Schallsignalanlagen auf 192 Schiffen, der 
Manöversignalanlagen auf 100 Schiffen, die An 
bringung von Schallsignalempfangsanlagen auf 
6 Schiffen und die Aufstellung der Magnetkom 
passe auf 192 Schiffen wurden genehmigt. Außer 
dem wurden 956 Aufstellungsgenehmigungen 
für Ortungsfunkanlagen erteilt. Für3 Neubauten, 
die für ausländische Flagge bestimmt waren, 
wurden anstelle der Anbringungs- und Aufstel 
lungsgenehmigungen Gutachten erstellt. 
Es kommt regelmäßig vor, daß für Schiffe 
Pläne und Zeichnungen nicht vorhanden sind. 
Als Ersatz wurden auf 88 Schiffen Feststellungs 
protokolle angefertigt und danach Aufstellung 
und Anbringung genehmigt. 
Als Voraussetzung für Aufstellungsgeneh 
migungen wurden für 37 Anlagen und Geräte 
die Mindestabstände zum Magnet-Regel- und 
Magnet-Steuerkompaß bestimmt. 
Prüfungen, Überwachung 
Die Prüfung nautischer SAGI umfaßt neben 
der Baumusterprüfung im Rahmen der Zulas 
sung die Prüfung vor Verwendung an Bord, die 
Überwachung auf Wirksamkeit und Betriebssi 
cherheit, die Einzelprüfung und die Überprüfung. 
Die Prüfung vor Verwendung an Bord stellt 
sicher, daß zugelassene SAGI, deren Aufstel 
lung vom BSH genehmigt worden ist, Im einge
	        
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