Schiffahrt
Schiffssicherheit
Durch gesetzlichen Auftrag sind dem BSH
Schiffssicherheitsaufgaben für Seeschiffe und
Binnenschiffe übertragen worden.
Zulassungen
An Bord von Schiffen unter deutscher
Flagge dürfen nur nautische Systeme, Anlagen,
Geräte und Instrumente (SAGI) verwendet wer
den, die vom BSH als Baumuster zugelassen
sind. Änderungen bereits zugelassener Baumu
ster müssen vom BSH genehmigt werden. An
stelle einer Baumusterprüfung kann eine Bauart
prüfung im Einzelfall erfolgen, wenn nur ein
einzelnes SAGI zugelassen werden soll. 1995
wurden 18 SAGI (Radaranlagen, Fernkompaß
anlagen, Kreiselkompaßanlagen, Satelliten-See-
notfunkbaken, elektronische Glocke-Gong-An-
lage) zugelassen. 30 Änderungen für zuge
lassene Baumuster wurden genehmigt.
In begründeten Fällen und unter Beachtung
der Schiffssicherheit kann das BSH für nicht als
Baumuster zugelassene nautische SAGI die
Verwendung an Bord erlauben. Bei 402 SAGI
wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch ge
macht, wobei in Einzelfällen nautisch-technische
Untersuchungen an Bord erforderlich waren.
Genehmigungen
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von
,120
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen
müssen vom BSH genehmigt werden. Die An
bringung der Positionslaternen auf 194 Schiffen,
der Schallsignalanlagen auf 192 Schiffen, der
Manöversignalanlagen auf 100 Schiffen, die An
bringung von Schallsignalempfangsanlagen auf
6 Schiffen und die Aufstellung der Magnetkom
passe auf 192 Schiffen wurden genehmigt. Außer
dem wurden 956 Aufstellungsgenehmigungen
für Ortungsfunkanlagen erteilt. Für3 Neubauten,
die für ausländische Flagge bestimmt waren,
wurden anstelle der Anbringungs- und Aufstel
lungsgenehmigungen Gutachten erstellt.
Es kommt regelmäßig vor, daß für Schiffe
Pläne und Zeichnungen nicht vorhanden sind.
Als Ersatz wurden auf 88 Schiffen Feststellungs
protokolle angefertigt und danach Aufstellung
und Anbringung genehmigt.
Als Voraussetzung für Aufstellungsgeneh
migungen wurden für 37 Anlagen und Geräte
die Mindestabstände zum Magnet-Regel- und
Magnet-Steuerkompaß bestimmt.
Prüfungen, Überwachung
Die Prüfung nautischer SAGI umfaßt neben
der Baumusterprüfung im Rahmen der Zulas
sung die Prüfung vor Verwendung an Bord, die
Überwachung auf Wirksamkeit und Betriebssi
cherheit, die Einzelprüfung und die Überprüfung.
Die Prüfung vor Verwendung an Bord stellt
sicher, daß zugelassene SAGI, deren Aufstel
lung vom BSH genehmigt worden ist, Im einge