Schiffahrt
bei Frachtverträgen und für die zollamtliche Be
urteilung bei Treibstoffen erforderlich. Die ent
sprechenden Inhaltsermittlungen werden durch
Rechenprogramme des BSH unterstützt.
Die amtliche Feststellung der Laderaum
größen von Fischereifahrzeugen Ist gemäß Ver
ordnung (EWG) Nr.1381/87 vorgeschrleben.
1995 hat das BSH auf 13 Schiffen
5
Laderäume
mit
7 185 m 3
Inhalt
14
Ladetanks
mit
2 085 m 3
Inhalt
38
Verbrauchstanks
mit
1 193 m 3
Inhalt
23
Gastanks
mit
54 894 m 3
Inhalt
vermessen.
Für eines dieser Schiffe war eine EG-Ver-
messung durchzuführen. Die entsprechende
Verordnung schreibt das Anfertigen von Zeich
nungen der Ölleitungen und die spezielle Ver-
plombung der Meßeinrichtungen an Bord vor.
Binnenschiffahrt
■ Eichung
Als technische Aufsichtsbehörde für die
11 Schiffseichämter (SEÄ) der Wasser- und
Schiffahrtsverwaltung des Bundes hat das BSH
676 Eichnachweise geprüft. Zusätzlich wurden
31 Tank- und 15 Laderaumvermessungen der
SEÄ geprüft.
Nach dem Internationalen Eich-Übereln-
kommen von Genf (1966) wurden dem BSH in
seiner Eigenschaft als Zentralstelle für die Bin
116
nenschiffseichung Eichungen von deutschen
Schiffen aus dem Ausland mitgeteilt. Hierdurch
gewinnen die Mitgliedstaaten des Übereinkom
mens eine Übersicht über geeichte Schiffe, die
auf europäischen Binnenwasserstraßen verkeh
ren.
Außerdem wurden 1830 Registermeldun
gen über Binnenschiffe bearbeitet, um anhand
der darin enthaltenen Änderungsmittellungen die
Datenbank auf aktuellem Stand halten zu kön
nen. In der Eichdatenbank befinden sich die
technischen Angaben von 4 900 Binnenschiffs
eichungen.
■ Stabilität
Zur Überwachung der einheitlichen Durch
führung und Auswertung von Stabilitätsuntersu
chungen wurde für 33 Binnenfahrgastschiffe und
Fähren die Intakt- und Leckstabilität geprüft. Bei
diesen Schiffen handelt es sich um 14 Neubau
ten und 19 Umbauten. Die Auswertung führt in
erster Linie zu Empfehlungen an die Schiffsun
tersuchungskommissionen für die höchstzulässi
gen Fahrgastzahlen.
Flaggenrecht
Das BSH führt das Flaggenregister und das
Internationale Seeschiffahrtsregister. Es erteilt
Flaggenzertifikate, Flaggenscheine und Flag
genbescheinigungen.