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Matrixanteile in der Meßprobe führen zu einer Verschlechterung des
Nachweisvermögens durch Streuung der Anregungsstrahlung sowie auch
durch Erniedrigung der Anregung durch Absorption der anregenden
Strahlung in der Probe selbst. Das wird verdeutlicht, indem man zum
Beispiel eine wäßrige Lösung mit steigendem NaCl-Anteil auf den
Probenträger aufträgt, wie Abbildung 9 am Beispiel von Blei zeigt [40].
Abbildung 9: Veränderung des Nachweisvermögens der Element
spuren in einer wäßrigen Lösung bei steigender NaCl-
Konzentration
Lit. [40]: J. Knoth, H. Schwenke, Fresenius Z. Anal. Chem.
301, 7 (1980)
Für die Bestimmung sehr niedriger Elementkonzentrationen in Gegenwart
von hohen Matrixanteilen, wie dies insbesondere auch im Meerwasser der
Fall ist, muß deshalb die Matrix von den Spurenbestandteilen getrennt
werden. Im Zuge der Probenvorbereitung werden die Schwermetallspuren in
eine organische Phase überführt und auf einem Si0 2 -Glasprobenträger zu
einem dünnen Film verdampft.