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UN-Seerechtsübereinkommen und bundesdeutsches Recht
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- Fazit und Ausblick,
insbesondere fortbestehender Forschungsbedarf •
Wilfried Erbguth
Während es bei unserer Frühjahrstagung - mit uns meine ich die inzwischen
bewährte Partnerschaft zwischen dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hy
drographie und dem Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht, eine durch
aus florierende Verbindung Zwischen Praxis und Wissenschaft, die in
(ost)deutschen Landen so selbstverständlich nicht ist -, während es also an
läßlich der vorangegangenen, gemeinsamen Veranstaltung um die Inhalte des
UN-Seerechtsübereinkommens ging, das so unerwartet doch noch in Kraft ge
treten war, haben uns heute die nationalen Konsequenzen aus jenem Inkraft
treten interessiert, eben die Umsetzung dieses nicht nur umfänglichen, son
dern bislang auch bedeutendsten Vertragswerkes der Vereinten Nationen 1 in
das bundesdeutsche Recht. Die vorangegangenen Vorträge haben die überaus
aktuelle und zugleich weitgefächerte Thematik 2 mit hohem Informationsgehalt
wie rechtlichem Tiefgang gleichsam flächendeckend abgehandelt. Dafür, und
daß sie die teilweise weite Anreise nach Rostock nicht gescheut haben, sei den
Referenten herzlich gedankt. Hierin liegt zugleich ein ganz wesentlicher Beitrag
zur Fortführung der langjährigen Tradition des seerechtlichen Standorts Ro
stock - wie auch derjenigen jüngeren Datums der Rostocker Seerechtsgesprä
che 3 .
Lassen Sie mich die Tagung schließen mit einigen Gedanken zum - wie wir aus
rechtswissenschaftlicher Sicht sagen würden - fortbestehenden Forschungsbe
darf. Sie betreffen neben völkerrechtlichen und nationalrechtlichen Fragestel
lungen solche zum sich immer deutlicher verselbständigenden Rechtsgebiet
des Meeresumweltschutzes, sämtlichst Fragen, über die es sich jenseits des
reichen Ertrags unserer Tagung weiterhin nachzudenken lohnt.
Aus internationaler Sicht nötigt das Procedere im Zusammenhang mit dem
Durchführungsübereinkommen (DÜ) zum SRÜ zunächst Bewunderung ab,
weil es den Industriestaaten die Zeichnung des Gesamtvertragswerks ebnet
- eine für die dringend benötigte weltweite Ordnung der Meeresnutzung ganz
wesentliche Entwicklung. Gleichwohl bereitet das Vorgehen aus völkerrechtli-
Vgl. etwa Jenisch, Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft, Verfahrensstand und
deutscher Beitritt, in: Schriften des Deutschen Vereins für Internationales Seerecht, Rei
he A: Berichte und Vorträge, 1994, S. 2.
Vgl. bereits die Beiträge in: Berichte des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie,
Nr. 4: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft: Inhalte und Konsequenzen für die
Bundesrepublik Deutschland, 1994.
Vgl. dazu die Dokumentation des ersten Rostocker Seerechtsgesprächs, 1993, in: Schriften
des Deutschen Vereins für internationales Seerecht, Heft 84, 1994.
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