Skip to main content

Full text: Nationale Folgerungen aus dem Inkrafttreten des UN- Seerechtsübereinkommens (BSH-Berichte, Nr. 5)

Der Internationale Seegerichtshof 
51 
Ein geographisch gerecht zusammengesetztes Gericht wird sicher auch zu des 
sen Akzeptanz bei der Mehrheit der Vertragsstaaten beitragen. 
Ich habe eingangs darauf hingewiesen, daß der Internationale Seegerichtshof 
bei der obligatorischen Streitbeilegung mit dem Internationalen Gerichtshof 
und den in Art. 287 des Seerechtsübereinkommens vorgesehenen Schiedsge 
richten konkurriert. Bisher haben nur Uruguay, Kap Verde und Deutschland 
beim Beitritt zum Seegerichtsübereinkommens ihre Priorität für den Interna 
tionalen Seegerichtshof erklärt. Das kann sich aber noch ändern, da die Wahl 
des Verfahrens auch noch zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. 
Als Sitzstaat müssen wir in jedem Fall alles tun, um die in der Wahl Hamburgs 
zum Ausdruck kommende Attraktivität dieses Gerichtsorts zu verstärken. Eine 
repräsentatives und zweckentsprechendes Gebäude wird möglicherweise auch 
von den in Art. 287 vorgesehenen Schiedsgerichten in Anspruch genommen. 
Sobald sich der Tiefseebergbau rechnet - die Experten meinen, daß dies etwa 
ab 2010 der Fall sein wird - kommt der ausschließlichen obligatorischen Ge 
richtsbarkeit des Internationalen Seegerichtshofs für die damit zusammenhän 
genden Fragen erhöhte praktische Bedeutung zu. Die Zuständigkeit für die 
sofortige Freigabe von Schiffen und ihren Besatzungen kann schon bald zu 
Fällen vor dem Internationalen Seegerichtshof führen. So möchte ich trotz aller 
Einschränkungen, die ich Ihnen nicht verschweigen wollte, mit der Hoffnung 
schließen, daß der Internationale Seegerichtshof in Hamburg einen wichtigen 
Beitrag zur Internationalen Streitbeilegung leisten wird.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.