Der Internationale Seegerichtshof
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senden wird, werden nur solche Kandiaten aufgeführt, die bis zum 1. Juli 1996
ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben.
Zu den vorbereitenden Organisationsaufgaben gehört die Klärung von Rechts
fragen zusammen mit den zuständigen Ministerien und dem vom Generalse
kretär beauftragten Beamten des VN-Sekretariats. Genannt wurden in diesem
Zusammenhang die Besteuerung des Gerichts und seiner Bediensteten, deren
Vorrechte und Befreiungen, die Sozialversicherung, Wohnungsbeschaffung und
gesellschaftliche Integration.
Besonders wichtig ist die Inangriffnahme des Baus des Gerichtsgebäudes an
der Elbchaussee. Über den Fortschritt der Planungsarbeiten hat die deutsche
Delegation der Vorbereitungskommission mehrfach berichtet. Zuletzt wurde die
endgültige Planung vom August 1992 anhand einer Broschüre vorgestellt.
Die ursprünglich auf 160,7 Mio. DM geschätzten Kosten wurden zur Zeit der
Einbringung des Vertragsgesetzes am 19. Mai 1994 vom federführenden Bun
desministerium für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen auf
133,8 Mio. DM beziffert. Zugleich mußte über die Aufteilung der Kosten zwi
schen dem Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg eine Einigung er
zielt werden. Sowohl die Baukosten wie die auf 6,1 Mio. DM geschätzten Ko
sten der vorläufigen Unterbringung bis zur Fertigstellung des Gerichtsgebäu
des und die künftigen Kosten der Substanzerhaltung werden vom Bund und
Hamburg im Verhältnis 80 % : 20 % getragen. Nach weiteren Überprüfungen
konnten die Baukosten nochmals auf 123,198 Mio. DM gesenkt werden. Sie
liegen mit 23.740 DM je Quadratmeter Hauptnutzungsfläche allerdings immer
noch erheblich über der für Neubauten der Bundesregierung in Berlin vorgese
henen Kostenhöhe von 12.000 DM. Andererseits lassen die Gesichtspunkte der
Repräsentation und die Tatsache, daß die abschließende Planung bereits in
ternational vorgestellt worden ist, kaum weitere Einsparungen zu.
Mit dem Baubeginn wird im Frühjahr 1996 gerechnet. Bei einer Bauzeit von
30 Monaten kann davon ausgegangen werden, daß der Gerichtsneubau im
Herbst 1998 fertiggestellt sein wird.
Auf internationaler Ebene werden die Vorbereitungen für den Internationalen
Seegerichtshofs in der nächsten Sitzung der Konferenz der Vertragsstaaten
vom 15. bis 19. Mai 1995 fortgesetzt. Dabei wird es möglicherweise schon um
die Verabschiedung der von der Vorbereitungskommission entworfenen Über
einkommen über die Privilegien des Gerichtshofs sowie seiner Mitglieder und
Bediensteten, die Beziehungen zwischen dem Gerichtshof und den Vereinten
Nationen und die Verfahrensregeln des Gerichtshofs gehen.
Langwierige Diskussionen wird es möglicherweise um die Finanzierung des
Gerichtshofs durch die Vertragsstaaten geben, für die Art. 19 des Statuts keine
Kriterien vorsieht. Wir sollten anstreben - und davon gehen auch die Kosten
schätzungen im Vertragsgesetz zum Seerechtsübereinkommen aus - daß hier
- ebenso wie nach Art. 160 Abs. 2 lit. e) des Seerechtsübereinkommens bei der
Meeresbodenbehörde - der für den ordentlichen Haushalt der Vereinten Natio
nen angewandte Schlüssel zugrunde gelegt wird. Dann müßte für Deutschland
mit einem jährlichen Beitrag von 900.000 DM gerechnet werden.