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Full text: 5: Nationale Folgerungen aus dem Inkrafttreten des UN- Seerechtsübereinkommens

Der Internationale Seegerichtshof 
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senden wird, werden nur solche Kandiaten aufgeführt, die bis zum 1. Juli 1996 
ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben. 
Zu den vorbereitenden Organisationsaufgaben gehört die Klärung von Rechts 
fragen zusammen mit den zuständigen Ministerien und dem vom Generalse 
kretär beauftragten Beamten des VN-Sekretariats. Genannt wurden in diesem 
Zusammenhang die Besteuerung des Gerichts und seiner Bediensteten, deren 
Vorrechte und Befreiungen, die Sozialversicherung, Wohnungsbeschaffung und 
gesellschaftliche Integration. 
Besonders wichtig ist die Inangriffnahme des Baus des Gerichtsgebäudes an 
der Elbchaussee. Über den Fortschritt der Planungsarbeiten hat die deutsche 
Delegation der Vorbereitungskommission mehrfach berichtet. Zuletzt wurde die 
endgültige Planung vom August 1992 anhand einer Broschüre vorgestellt. 
Die ursprünglich auf 160,7 Mio. DM geschätzten Kosten wurden zur Zeit der 
Einbringung des Vertragsgesetzes am 19. Mai 1994 vom federführenden Bun 
desministerium für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen auf 
133,8 Mio. DM beziffert. Zugleich mußte über die Aufteilung der Kosten zwi 
schen dem Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg eine Einigung er 
zielt werden. Sowohl die Baukosten wie die auf 6,1 Mio. DM geschätzten Ko 
sten der vorläufigen Unterbringung bis zur Fertigstellung des Gerichtsgebäu 
des und die künftigen Kosten der Substanzerhaltung werden vom Bund und 
Hamburg im Verhältnis 80 % : 20 % getragen. Nach weiteren Überprüfungen 
konnten die Baukosten nochmals auf 123,198 Mio. DM gesenkt werden. Sie 
liegen mit 23.740 DM je Quadratmeter Hauptnutzungsfläche allerdings immer 
noch erheblich über der für Neubauten der Bundesregierung in Berlin vorgese 
henen Kostenhöhe von 12.000 DM. Andererseits lassen die Gesichtspunkte der 
Repräsentation und die Tatsache, daß die abschließende Planung bereits in 
ternational vorgestellt worden ist, kaum weitere Einsparungen zu. 
Mit dem Baubeginn wird im Frühjahr 1996 gerechnet. Bei einer Bauzeit von 
30 Monaten kann davon ausgegangen werden, daß der Gerichtsneubau im 
Herbst 1998 fertiggestellt sein wird. 
Auf internationaler Ebene werden die Vorbereitungen für den Internationalen 
Seegerichtshofs in der nächsten Sitzung der Konferenz der Vertragsstaaten 
vom 15. bis 19. Mai 1995 fortgesetzt. Dabei wird es möglicherweise schon um 
die Verabschiedung der von der Vorbereitungskommission entworfenen Über 
einkommen über die Privilegien des Gerichtshofs sowie seiner Mitglieder und 
Bediensteten, die Beziehungen zwischen dem Gerichtshof und den Vereinten 
Nationen und die Verfahrensregeln des Gerichtshofs gehen. 
Langwierige Diskussionen wird es möglicherweise um die Finanzierung des 
Gerichtshofs durch die Vertragsstaaten geben, für die Art. 19 des Statuts keine 
Kriterien vorsieht. Wir sollten anstreben - und davon gehen auch die Kosten 
schätzungen im Vertragsgesetz zum Seerechtsübereinkommen aus - daß hier 
- ebenso wie nach Art. 160 Abs. 2 lit. e) des Seerechtsübereinkommens bei der 
Meeresbodenbehörde - der für den ordentlichen Haushalt der Vereinten Natio 
nen angewandte Schlüssel zugrunde gelegt wird. Dann müßte für Deutschland 
mit einem jährlichen Beitrag von 900.000 DM gerechnet werden.
	        
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