Konsequenzen für die Tiefseebergbauunternehmen
29
V.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Rechtslage für die Inhaber deut
scher Tiefseebergbaulizenzen? Solange das DÜ für Deutschland nicht endgültig
in. Kraft getreten ist - das ist gemäß Art. 6 Abs. 1 DÜ der Fall, wenn es von
40 Staaten ratifiziert worden ist und darunter mindestens 7 Pionierinvestoren
und potentielle Antragsteller sind -, brauchen die deutschen Lizenzeninhaber
keine Aktivitäten zu entfalten. Danach müssen sie jedoch unverzüglich das
Verfahren zur Überführung ihrer Lizenzen in das internationale Regime einlei
ten. Sie müssen beim Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld den Antrag auf Befür
wortung eines Arbeitsplanes für die Explorationsphase stellen. Das Oberberg
amt muß prüfen, ob die Voraussetzungen für die Befürwortung vorliegen, und
insbesondere, ob der Entwurf des Arbeitsplanes die Voraussetzungen des SRÜ,
des DÜ und der von der IMB erlassenen Vorschriften erfüllt. Befürwortet das
Oberbergamt den Antragsteller, dann leitet es die notwendigen Unterlagen an
das Bundesministerium für Wirtschaft weiter, das die Befürwortung mit den
Antragsunterlagen der IMB vorlegt. Dort werden sie von der Rechts- und Fach
kommission, der 15 Experten angehören, geprüft. Sie leitet den Antrag nach
der Prüfung mit einer Empfehlung an den Rat der IMB zur endgültigen Ent
scheidung zu. Im Falle des OMI-Konsortiums braucht das Verfahren erst in
Gang gesetzt zu werden, wenn das DÜ auch für USA, Kanada und Japan in
Kraft getreten ist. Das kann sich noch einige Zeit hinziehen. Insbesondere in
Japan wird das Ratifikationsverfahren längere Zeit dauern.
Die Unternehmen haben also noch einige Zeit, bevor sie aktiv werden müssen.
Ob sie angesichts der Ungewißheit über den Zeitpunkt, zu dem Tiefseebergbau
wirtschaftlich möglich sein wird, den aufgezeigten Weg beschreiten wollen oder
nicht, liegt allein in ihrer Entscheidung. Sie haben für die Erforschung der
Manganknollen und der Tiefseebergbaufelder erhebliche Mittel aufgewandt. Die
Sicherung der sich daraus ergebenden Ansprüche erfordert vergleichsweise ge
ringe Mittel. Die Experten versichern, daß die Metallvorkommen des Meeresbo
dens eines Tages gebraucht werden. Die Entscheidung zwischen diesen Mög
lichkeiten müssen die Untenehmen selbst treffen. Die Bundesregierung konnte
nur dafür sorgen, daß die Rahmenbedingungen für den Tiefseebergbau der In
dustrie keine unzumutbaren Belastungen auferlegen. Das ist im DÜ gelungen.