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Full text: Nationale Folgerungen aus dem Inkrafttreten des UN- Seerechtsübereinkommens (BSH-Berichte, Nr. 5)

Konsequenzen für die Tiefseebergbauunternehmen 
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V. 
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Rechtslage für die Inhaber deut 
scher Tiefseebergbaulizenzen? Solange das DÜ für Deutschland nicht endgültig 
in. Kraft getreten ist - das ist gemäß Art. 6 Abs. 1 DÜ der Fall, wenn es von 
40 Staaten ratifiziert worden ist und darunter mindestens 7 Pionierinvestoren 
und potentielle Antragsteller sind -, brauchen die deutschen Lizenzeninhaber 
keine Aktivitäten zu entfalten. Danach müssen sie jedoch unverzüglich das 
Verfahren zur Überführung ihrer Lizenzen in das internationale Regime einlei 
ten. Sie müssen beim Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld den Antrag auf Befür 
wortung eines Arbeitsplanes für die Explorationsphase stellen. Das Oberberg 
amt muß prüfen, ob die Voraussetzungen für die Befürwortung vorliegen, und 
insbesondere, ob der Entwurf des Arbeitsplanes die Voraussetzungen des SRÜ, 
des DÜ und der von der IMB erlassenen Vorschriften erfüllt. Befürwortet das 
Oberbergamt den Antragsteller, dann leitet es die notwendigen Unterlagen an 
das Bundesministerium für Wirtschaft weiter, das die Befürwortung mit den 
Antragsunterlagen der IMB vorlegt. Dort werden sie von der Rechts- und Fach 
kommission, der 15 Experten angehören, geprüft. Sie leitet den Antrag nach 
der Prüfung mit einer Empfehlung an den Rat der IMB zur endgültigen Ent 
scheidung zu. Im Falle des OMI-Konsortiums braucht das Verfahren erst in 
Gang gesetzt zu werden, wenn das DÜ auch für USA, Kanada und Japan in 
Kraft getreten ist. Das kann sich noch einige Zeit hinziehen. Insbesondere in 
Japan wird das Ratifikationsverfahren längere Zeit dauern. 
Die Unternehmen haben also noch einige Zeit, bevor sie aktiv werden müssen. 
Ob sie angesichts der Ungewißheit über den Zeitpunkt, zu dem Tiefseebergbau 
wirtschaftlich möglich sein wird, den aufgezeigten Weg beschreiten wollen oder 
nicht, liegt allein in ihrer Entscheidung. Sie haben für die Erforschung der 
Manganknollen und der Tiefseebergbaufelder erhebliche Mittel aufgewandt. Die 
Sicherung der sich daraus ergebenden Ansprüche erfordert vergleichsweise ge 
ringe Mittel. Die Experten versichern, daß die Metallvorkommen des Meeresbo 
dens eines Tages gebraucht werden. Die Entscheidung zwischen diesen Mög 
lichkeiten müssen die Untenehmen selbst treffen. Die Bundesregierung konnte 
nur dafür sorgen, daß die Rahmenbedingungen für den Tiefseebergbau der In 
dustrie keine unzumutbaren Belastungen auferlegen. Das ist im DÜ gelungen.
	        
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