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Full text: Jahresbericht 1994

ser fand deshalb keine Unterstützung, weil die 
Blitzlichter von den Piloten der SAR-Luftfahr- 
zeuge als besonders gut erkennbar beurteilt wur 
den. Die Neufassung des Kapitel III SOLAS be 
darf noch der endgültigen Zustimmung durch 
den Schiffssicherheitsausschuß der IMO. 
Zulassungen, Prüfungen, 
Genehmigungen, Überwachung 
An Bord deutscher Schiffe dürfen nur nauti 
sche SAGI verwendet werden, die vom BSH als 
Baumuster zugelassen sind. In Ausnahmen kann 
an Stelle einer Baumusterprüfung vom BSH auch 
eine Bauartprüfung Im Einzelfall erfolgen, wenn 
nur ein einzelnes System, eine einzelne Anlage, 
ein einzelnes Instrument oder Gerät zugelassen 
werden soll. Eine Änderung dieser strikten Vor 
schrift ist erst zu erwarten, wenn die EU-Rlcht- 
linie „Schiffsausrüstung“ in Kraft getreten ist. Ziel 
dieser Richtlinie ist es, unter den EU-Mitglieds- 
staaten die Anerkennung von solchen Zulassun 
gen sicher zu stellen, die nach einem festgeleg 
ten Konformitätsbewertungsverfahren durchge 
führt wurden. Das Verfahren legt einheitliche Be 
schaffenheitsanforderungen, Prüfnormen, Prüf 
verfahren und Hersteller-Verantwortlichkeiten fest. 
Darüber hinaus werden die Anforderungen an die 
Baumuster-Prüfeinrichtungen formuliert, die von 
den Mitgliedsstaaten der Kommission als zustän 
dige Stellen gemeldet werden. Es ist ausdrück 
lich darauf hinzuweisen, daß Prüfungen oder Zu 
lassungen von Institutionen oder Gesellschaften, 
soweit sie nicht als zuständige Stellen eines EU- 
Mitglledsstaates benannnt sind, nicht anerkannt 
Schiffssicherheit 
werden. Neben der Zulassung neuer Baumuster 
müssen Änderungen bereits zugelassener Bau 
muster genehmigt werden. 
Neu zugelassen wurden 14 SAGI (Radar 
anlagen, Fahrtmeßanlagen, Kreiselkompaßanla 
gen, Echolotanlagen, Satelliten-Seenotfunkba- 
ken, elektronische Magnetkompasse für Bin 
nenschiffe, Kartenplott-Tlsch). Genehmigungen 
für bereits zugelassene, jedoch geänderte Bau 
muster wurden für 30 SAGI erteilt. Im Zusam 
menhang mit der Baumusterprüfung wurde die 
Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit 
der nautischen SAGI vorgenommen. Für Anlagen 
und Geräte der Schiffsausrüstung wurden Min 
destabstände von Magnet-Regel- und Magnet- 
Steuerkompassen bestimmt und von serien 
mäßig hergestellten nautischen SAGI wurden 
Stichproben entnommen, um sie auf ihre Über 
einstimmung mit dem zugelassenen Baumuster 
zu prüfen. 
Für 366 nicht als Baumuster zugelassene 
nautische SAGI der Schiffsausrüstung wurden 
Ausnahmegenehmigungen nach der Schiffssi 
cherheitsverordnung erteilt. Dafür waren in Ein 
zelfällen Untersuchungen an Bord erforderlich. 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von 
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen muß 
vom BSH genehmigt werden. 
Genehmigt wurde die Anbringung der Posi 
tionslaternen auf 138 Schiffen, der Schallsignal 
anlagen auf 136 Schiffen und der Manöversignal 
anlagen auf 18 Schiffen und die Aufstellung der 
Magnetkompasse auf 155 Schiffen. Außerdem 
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