ser fand deshalb keine Unterstützung, weil die
Blitzlichter von den Piloten der SAR-Luftfahr-
zeuge als besonders gut erkennbar beurteilt wur
den. Die Neufassung des Kapitel III SOLAS be
darf noch der endgültigen Zustimmung durch
den Schiffssicherheitsausschuß der IMO.
Zulassungen, Prüfungen,
Genehmigungen, Überwachung
An Bord deutscher Schiffe dürfen nur nauti
sche SAGI verwendet werden, die vom BSH als
Baumuster zugelassen sind. In Ausnahmen kann
an Stelle einer Baumusterprüfung vom BSH auch
eine Bauartprüfung Im Einzelfall erfolgen, wenn
nur ein einzelnes System, eine einzelne Anlage,
ein einzelnes Instrument oder Gerät zugelassen
werden soll. Eine Änderung dieser strikten Vor
schrift ist erst zu erwarten, wenn die EU-Rlcht-
linie „Schiffsausrüstung“ in Kraft getreten ist. Ziel
dieser Richtlinie ist es, unter den EU-Mitglieds-
staaten die Anerkennung von solchen Zulassun
gen sicher zu stellen, die nach einem festgeleg
ten Konformitätsbewertungsverfahren durchge
führt wurden. Das Verfahren legt einheitliche Be
schaffenheitsanforderungen, Prüfnormen, Prüf
verfahren und Hersteller-Verantwortlichkeiten fest.
Darüber hinaus werden die Anforderungen an die
Baumuster-Prüfeinrichtungen formuliert, die von
den Mitgliedsstaaten der Kommission als zustän
dige Stellen gemeldet werden. Es ist ausdrück
lich darauf hinzuweisen, daß Prüfungen oder Zu
lassungen von Institutionen oder Gesellschaften,
soweit sie nicht als zuständige Stellen eines EU-
Mitglledsstaates benannnt sind, nicht anerkannt
Schiffssicherheit
werden. Neben der Zulassung neuer Baumuster
müssen Änderungen bereits zugelassener Bau
muster genehmigt werden.
Neu zugelassen wurden 14 SAGI (Radar
anlagen, Fahrtmeßanlagen, Kreiselkompaßanla
gen, Echolotanlagen, Satelliten-Seenotfunkba-
ken, elektronische Magnetkompasse für Bin
nenschiffe, Kartenplott-Tlsch). Genehmigungen
für bereits zugelassene, jedoch geänderte Bau
muster wurden für 30 SAGI erteilt. Im Zusam
menhang mit der Baumusterprüfung wurde die
Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit
der nautischen SAGI vorgenommen. Für Anlagen
und Geräte der Schiffsausrüstung wurden Min
destabstände von Magnet-Regel- und Magnet-
Steuerkompassen bestimmt und von serien
mäßig hergestellten nautischen SAGI wurden
Stichproben entnommen, um sie auf ihre Über
einstimmung mit dem zugelassenen Baumuster
zu prüfen.
Für 366 nicht als Baumuster zugelassene
nautische SAGI der Schiffsausrüstung wurden
Ausnahmegenehmigungen nach der Schiffssi
cherheitsverordnung erteilt. Dafür waren in Ein
zelfällen Untersuchungen an Bord erforderlich.
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen muß
vom BSH genehmigt werden.
Genehmigt wurde die Anbringung der Posi
tionslaternen auf 138 Schiffen, der Schallsignal
anlagen auf 136 Schiffen und der Manöversignal
anlagen auf 18 Schiffen und die Aufstellung der
Magnetkompasse auf 155 Schiffen. Außerdem
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