Schiffahrt
- Vermessungstechnische Behandlung von
Viehtransportern, Dockschiffen und Offenen
Containerschiffen.
- Provisorisches Meßergebnis für Schiffe, die
noch nicht nachvermessen sind. Das IMO-Do-
kument MSC/Circ.653 vom 8. Juni 1994 emp
fiehlt die Berechnung einer Bruttoraumzahl mit
Hilfe einer vorgegebenen Formel.
-Ausführungsbestimmungen zu den Vermes
sungsregeln des London-Übereinkommens. Die
entsprechende IMO-Empfehlung TM.5/Circ.5
vom 10. Juni 1994 ist ein Leitfaden für die Inter
pretation des Übereinkommens.
Innerhalb einer Arbeitsgruppe bei der Kom
mission der EG hat das BSH Umrechnungsfakto
ren BRT/BRZ für die ca. 100 000 Fischereifahr
zeuge der Gemeinschaft mitentwickelt.
Nach der Änderungsverordnung (EG) Nr.
3259/94 vom 22. Dezember 1994 zur VO (EWG)
Nr. 2930/86
- ist für ca. 2000 Fischereifahrzeuge unter 15 m
Länge eine angenäherte Bruttoraumzahl (BRZ)
mittels Formel berechnet worden;
-wurde für ca. 250 Schiffe zwischen 15 und
24 m Länge eine BRZ zunächst mittels Formel
berechnet. Diese ist bis zum Ende des Jahres
2003 durch eine exakte, anhand von Aufmes
sungen an Bord zu ermittelnde BRZ zu erset
zen;
- sind ca. 50 Schiffe über 24 m Länge, die mithin
unter das Londoner Vermessungs-Überein
kommen fallen, exakt zu vermessen.
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Grundsatzfragen der Schiffsvermessung
Besonderen Raum nahm die Einführung
neuer Vermessungsvorschriften durch die Pana
ma-Kanalbehörde ein. Diese übernimmt zwar für
die Berechnung der Bruttotonnage im wesentli
chen die Regeln des London-Übereinkommens.
Verschiedene Abweichungen von diesen Regeln
und die erforderliche individuelle Berechnung der
Nettotonnage und der Bunkerkapazität führt aber
zu erheblichem zusätzlichem Arbeitsaufwand.
Solange nicht alle Gebührentabellen von
„BRT“ auf „BRZ“ umgestellt sind, erhebt sich im
mer wieder die Frage nach dem Raumgehalt
gemäß „Oslo-Vorschriften“ für die Schiffe, die
nach 1982 nur gemäß London-Regeln vermes
sen worden waren. 60 derartige Berechnungen
sind nach den nationalen Regeln 1994 bearbeitet
worden.
Zum einen können die Häfen von einem
größeren Sicherheitsstandard bei entsprechend
ausgestatteten Tankschiffen ausgehen und den
Reedern bei den Gebühren entgegenkommen;
zum anderen ist es für viele Schiffe vorteilhaft,
wenn ihr niedrigeres Meßergebnis - also das je-
nige in „BRT“ - für die Gebührenerhebung her
angezogen wird; Voraussetzung hierfür ist aller
dings eine amtliche Bescheinigung des Ergeb
nisses.
Tonnagevermessung
Am 18. Juli 1994 endete die zwölfjährige
Übergangszeit seit dem Inkrafttreten des Lon
doner Übereinkommens von 1969. Damit müs