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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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Arbeiten in fremden Gewässern interessiert sind. Dies trat zwar zuerst ein, 
wurde aber in den letzten Jahren im Rahmen der Global Change Forschung 
aufgehoben. 
Ich forderte daher: 
a) Verstärkte Zusammenarbeit in internationalen Gremien. Auch wenn sich die 
damit verknüpfte Hoffnung auf Erleichterungen bei den Genehmigungsver 
fahren kaum bewahrheitet hat, wurde die europäische Zusammenarbeit und 
die Arbeiten unter HELCOM zu Säulen der deutschen Forschung - auch 
nach der Wiedervereinigung. 
b) Bilaterale (und multilaterale) Absprachen über Forschungsvorhaben beson 
ders mit Schwellenländern. Hier ist einiges, aber nicht genug geschehen. 
c) Personal- und Datenaustausch (als vertrauensbildende Maßnahmen). Dies 
funktioniert recht gut. 
d) Uneigennützige wissenschaftliche Entwicklungshilfe für arme Küstenländer 
zur Erschließung ihrer Gewässer für eigene wirtschaftliche Nutzung. Diese 
Aktivitäten, durch die eine Basis für eventuelle künftige Kooperationen ge 
schaffen werden sollen, sind nur selten mit dem notwendigen langen Atem 
durchgeführt worden. 
Internationale Zusammenarbeit 
In den letzten Jahren haben wir versucht, die internationale Zusammenarbeit auf 
eine neue Basis zu stellen, die auf dem Prinzip der Partnerschaft aufbaut und 
unser gutes Potential an Forschungsschiffen als Vehikel für gemeinsame 
Expeditionen nutzt. 
Es begann in der Polarforschung mit der European Polarstern Study EPOS 
1988/89 ins Weddellmeer - ein Unternehmen, an dem 130 Wissenschaftler aus 
11 Ländern teilnahmen - und das die europäische marine Polarforschung eng 
zusammenführte. Im Rahmen der Ostöffnung wiederholten wir EPOS 1991 im 
Barentsmeer - nun unter Beteiligung russischer und polnischer Wissenschaftler. 
Unser Wunsch, auch auf dem russischen Schelf zu arbeiten, wurde uns aber 
1991 noch verwehrt. Erst 1993 fand gemeinsam mit einem russischen For
	        
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