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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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Die AWZ als Instrument des Meeresumweltschutzes wird von Politikern und 
Umweltschützern gerne überschätzt. Einige kritische rechtliche Anmerkungen 
sind erforderlich: 
a) Die Umweltschutzvorschriften des SRÜ haben überwiegend programmati 
schen/deklaratorischen Charakter. Sie schaffen wenige materielle neue Rechte, 
während viele Umwelttatbestände in Europa mit einer Reihe von regionalen oder 
speziellen Konventionen seit längerer Zeit geregelt sind und dem SRÜ als 
Vorbild gedient haben. Nach geltendem Völkerrecht ist der Erlaß von nationalen 
Vorschriften in der AWZ und deren Durchsetzung beschränkt auf Fälle der 
Durchsetzung allgemein anerkannter internationaler Regeln und Normen. Das 
bedeutet internationale Organisationen wie die IMO müssen zunächst allge 
meine Vorschriften entwickeln, die international anerkannt sein müssen, bevor 
sie z.B. in der deutschen AWZ durchgesetzt werden können. Nationale oder eu 
ropäische "Alleingänge" im Interesse des Umweltschutzes lassen sich über die 
AWZ nicht erreichen. 
b) Die AWZ-Vorbereitungen in der Nordsee im Rahmen der Nordsee-Schutz- 
Konferenzen konzentrieren sich auf die ohnehin schon stark reglementierte 
Schiffahrt. Leider sind Bemühungen zur Verbesserung des Umweltschutzes der 
Offshore-Öl- und -Gaseinrichtungen in den jeweiligen Wirtschaftszonen nicht 
vorgesehen, obwohl die Art. 208, 209, 214 und 215 SRÜ eine Möglichkeit zur 
Weiterentwicklung dieser Aspekte des Umweltschutzes bieten würden, z.B. was 
die Beseitigung aufgegebener oder verunglückter Plattformen angeht. 
c) Ein Zugewinn an konkreten Kontrollbefugnissen in der AWZ und eine spürba 
re Verbesserung des Meeresumweltschutzes ist also allenfalls über einen 
längeren Zeitraum zu erwarten, der für die Schaffung anerkannter internationaler 
Standards genutzt werden muß. Weiterhin schafft-die AWZ einen Rechtsrahmen 
zur Regelung neuer bisher ungeregelter Sachverhalte. Es bleibt somit die 
Chance, die AWZ als Beitrag für neue staatliche Aufgaben und Dienste auf See 
zu begreifen und damit als Beitrag für eine maritime Politik.
	        
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