Skip to main content

Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

50 
4. Ergebnis 
Als Ergebnis ist festzustellen, daß das HÜ 92 als regionales Übereinkommen 
die Rahmenvorschriften des SRÜ ausfüllt und für das Ostseegebiet konkreti 
siert. Es folgt dabei den Grundsätzen des SRÜ für den Schutz der Meeresum 
welt und ergänzt und erweitert sie im Lichte neuerer umweltpolitischer Erkennt 
nisse. Das HÜ 92 ist deshalb nicht nur als Ausfüllung der Vorgaben des SRÜ für 
das Meeresumweltrecht zu werten, sondern stellt gleichzeitig, wenn auch 
beschränkt auf einen regionalen Bereich, eine beachtenswerte Weiterentwick 
lung dieses Rechtsgebiets dar. 
Mit dem Regelungsgeflecht der beiden Übereinkommen liegt ein wirkungsvolles 
rechtliches Instrumentarium für durchgreifende Maßnahmen zum Schutz der 
Ostsee vor. Davon allein hängt der tatsächliche Erfolg jedoch nicht ab. Ent 
scheidend ist, daß die notwendigen Maßnahmen zügig ergriffen und die Grund 
prinzipien von den Vertragsparteien auch wirklich befolgt werden. Wie das 
zusammen mit dem HÜ 92 verabschiedete Umwelt-Aktionsprogramm deutlich 
macht, hängen wesentliche Verbesserungen des Zustandes der Ostsee letztlich 
nicht von völkerrechtlichen Regelungen, sondern entscheidend von kostenin 
tensiven Investitionen ab. Ein großer Nachholbedarf besteht vor allem in Polen, 
den baltischen Staaten und Rußland. In einer ehe konservativen Schätzung wird 
der gesamte Kostenaufwand zur Realisierung des Programms für die nächsten 
20 Jahre mit 18 Mrd. ECU beziffert. Werden diese Finanzmittel nicht bereitge 
stellt, so helfen alle völkerrechtlichen Verpflichtungen, alle Grundsätze und 
Normierungen in der Praxis nicht weiter. Das erhellt, daß Fortschritte beim 
Schutz der Ostsee letztlich von außerrechtlichen Faktoren abhängen. Auch 
Bemühungen zur weiteren Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit 
dürfen sich daher nicht auf zusätzliche Regelungen und Normierungen be 
schränken, sondern müssen sich vor allem auf Möglichkeiten einer wirkungsvol 
len Umsetzung von Schutzmaßnahmen konzentrieren.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.