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4. Ergebnis
Als Ergebnis ist festzustellen, daß das HÜ 92 als regionales Übereinkommen
die Rahmenvorschriften des SRÜ ausfüllt und für das Ostseegebiet konkreti
siert. Es folgt dabei den Grundsätzen des SRÜ für den Schutz der Meeresum
welt und ergänzt und erweitert sie im Lichte neuerer umweltpolitischer Erkennt
nisse. Das HÜ 92 ist deshalb nicht nur als Ausfüllung der Vorgaben des SRÜ für
das Meeresumweltrecht zu werten, sondern stellt gleichzeitig, wenn auch
beschränkt auf einen regionalen Bereich, eine beachtenswerte Weiterentwick
lung dieses Rechtsgebiets dar.
Mit dem Regelungsgeflecht der beiden Übereinkommen liegt ein wirkungsvolles
rechtliches Instrumentarium für durchgreifende Maßnahmen zum Schutz der
Ostsee vor. Davon allein hängt der tatsächliche Erfolg jedoch nicht ab. Ent
scheidend ist, daß die notwendigen Maßnahmen zügig ergriffen und die Grund
prinzipien von den Vertragsparteien auch wirklich befolgt werden. Wie das
zusammen mit dem HÜ 92 verabschiedete Umwelt-Aktionsprogramm deutlich
macht, hängen wesentliche Verbesserungen des Zustandes der Ostsee letztlich
nicht von völkerrechtlichen Regelungen, sondern entscheidend von kostenin
tensiven Investitionen ab. Ein großer Nachholbedarf besteht vor allem in Polen,
den baltischen Staaten und Rußland. In einer ehe konservativen Schätzung wird
der gesamte Kostenaufwand zur Realisierung des Programms für die nächsten
20 Jahre mit 18 Mrd. ECU beziffert. Werden diese Finanzmittel nicht bereitge
stellt, so helfen alle völkerrechtlichen Verpflichtungen, alle Grundsätze und
Normierungen in der Praxis nicht weiter. Das erhellt, daß Fortschritte beim
Schutz der Ostsee letztlich von außerrechtlichen Faktoren abhängen. Auch
Bemühungen zur weiteren Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit
dürfen sich daher nicht auf zusätzliche Regelungen und Normierungen be
schränken, sondern müssen sich vor allem auf Möglichkeiten einer wirkungsvol
len Umsetzung von Schutzmaßnahmen konzentrieren.