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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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Viertens: Das Recht auf seinen Festlandsockel hat Deutschland auch ohne das 
SRÜ, ja selbst ohne die schon 1964 verlautbarten Proklamationen 11 . Ich verwei 
se auf das IGH-Urteil von 1969 zur deutschen Klage gegen Dänemark und die 
Niederlande 12 , das unter die seit der Truman-Erklärung von 1945 geführte um 
das Festlandsockelregime prinzipiell einen Schlußstrich zog und in Abkehr von 
Grundsätzen der Genfer Shelf-Konvention von 1958 13 eine neue Streitkultur der 
Grenzfestlegungen begründete. 14 Das SRÜ schuf dafür eigens eine Festland 
sockelgrenzkommission mit Sitz in New York 15 . Deutschlands Abgrenzungs 
probleme sind in der Nordsee seit 1971 durch Verträge mit den Niederlanden, 
Dänemark und Großbritannien 16 , in der Ostsee durch weitgehend bestätigte 
Abkommen der ehemaligen DDR mit Schweden 17 , Polen 18 und Dänemark 19 bis 
auf einen hoffentlich ebenfalls bald festgelegten Grenzabschnitt östlich 
Schleswig-Holsteins vertraglich im wesentlichen 20 geklärt. Dabei spielen 
Spezifika des SRÜ wie die Aufhebung der "natural prolongation'-Doktrin, die 
Messung ab Basislinie oder die komplizierte Formel des Art. 76 über die 
Begrenzung des Außenshelfs wegen der naturgegebenen Enge unserer Aus 
dehnungsmöglichkeiten keine Rolle. 
Fünftens: Die Liste der Fehlanzeigen geht weiter, wenn wir uns anschauen, was 
der Bundesrepublik Deutschland eine eigene ausschließliche Wirtschaftszone 
(AWZ) nach Art. 56 ff. SRÜ bedeutet. Die souveränen Rechte über die Schätze 
des Meeresbodens sind bereits mit dem Festlandsockelregime gegeben. 
Exklusivrechte hinsichtlich der auf sie bezogenen Forschung nehmen wir im 
Einklang mit der Shelf-Konvention von 1958 spätestens seit 1980 in Anspruch. 
11 Bundesrepublik Deutschland: Prokl. vom 20.1.1964, BGBl. 1964 II S. 104; DDR: Prokl. 
vom 26.5.1964, GBl. I S. 99. 
12 Urteil vom 20.2.1969, ICJ Reports 1969 S. 47; zur Geltung als Gewohnheitsrecht vgl. 
Rudolf Bernhardt, Custom and Treaty in the Law of the Sea, in: Recueil des Cours 1987, 
V, der Akademie für Internationales Recht in Den Haag, Dordrecht-Boston-London 1989 
S. 308ff. 
13 Genfer Übereinkommen über den Festlandsockel vom 29.4.1958, UNTS vol. 499 S. 311; 
deutscher Text bei Berber/Randelzhofer a.a.O. (Fn. 3) S.239ff. 
14 Anschaulicher Überblick z. B. bei R. Bernhardt a.a.O. (Fn. 12) S. 304ff. 
15 Anhang II zum SRÜ. 
16 Vom 28.1.1971, BGBl. 1972 S. 882 und 889 (Dänemark und Niederlande) sowie vom 
25.11.1971, BGBl. 1972 II S. 897 (Großbritannien). 
17 Vom 22.6.1978 - GBl. 1979 II S. 38. 
18 Vom 22.5.1989 -GBl. II S. 150. 
19 Vom 28.6.1989-GBl. II S. 147. 
20 Die Verträge der DDR sehen vor, daß die trilateralen Punkte noch entsprechender Ver 
einbarungen bedürfen.
	        
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