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4.2 Grundlagen der UV-Strahlung
4.2.1 Einteilung und Nomenklatur
Ultraviolette (UV-)Strahlen sind Bestandteil des großen Spektrums der
elektromagnetischen Strahlung. Der Bereich der UV-Strahlung wird ei
nerseits durch den kurzwelligen Bereich des sichtbaren Lichtes und an
dererseits durch den langwelligen Bereich der ionisierenden Strahlung
begrenzt. Zur UV-Strahlung wird der Bereich der elektromagnetischen
Strahlung gerechnet, der zwischen 10 und 400 nm liegt. Dieser Einteilung
liegt allerdings keine Normung zugrunde. Zusammen mit dem Sichtba
ren (400-800 nm) und dem Infraroten (> 800 nm) Licht bilden sie die
optische Strahlung.
Vakuum UV
UV-C | UV-B
UV-A
sichtbares Licht
IR-Licht
<200 2(
DO 280 3
5 400 800 >800 nm
Abb. 4 : Spektrum der optischen Strahlung
Eine Zusammenfassung der drei genannten Bereiche zum Spektrum der
optischen Strahlung wird möglich, weil bei allen dreien die physikali
schen Gesetze der Optik anwendbar sind. Darum sind prinzipiell ähnli
che. optische Instrumente wie Spiegel. Linsen usw. zur Untersuchung
einsetzbar.
Eine Unterteilung des weiten Bereichs der UV-Strahlung erscheint aus
praktischen Überlegungen sinnvoll. Leider gibt es auch dafür keine
Norm. In der Medizin hat sich allerdings die Unterteilung in UV-A, UV-B
und UV-C—Strahlung durchgesetzt 13 .
4.2.2 Gasentladungsstrahler
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten zur Erzeugung von UV-
Strahlen. Die Gruppe der Gasentladunasstrahler hat dabei die wohl größte
Bedeutung erlangt. Besonders bewährt haben sich innerhalb dieser Gruppe
die Quecksilberdampflampen.