40 | Berichte des BSH Nr. 57
Auch ein Blick in die Jahresberichte des Deutschen Hydrographischen Insti-
tuts (DHI) aus dieser Zeit lassen vermuten, dass spätestens ab dem Jahr 1948
Analysen der halbmonatlichen Ungleichheit verwendet wurden. Laut Jahresbe-
richt von 1946 schloss Walter Horn im selben Jahr die Arbeiten am Text „Non-
harmonische Gezeitengrundwerte für die Küste Belgiens und die Nord- und
Westküste Frankreichs“ ab (Horn, 1946). Und im Jahresbericht von 1947 wird
die Neubestimmung der nonharmonischen Gezeitengrundwerte für die
Deutsche Bucht mittels Fourier-Entwicklungen der halbmonatlichen Ungleich-
heit in Hoch- und Niedrigwasserzeit und -höhe erwähnt (S. 39). Datengrundlage
waren einjährige Beobachtungen möglichst des Jahres 1943.
Der Begriff „Grundwerte“ erscheint bereits in den Gezeitentafeln von 1935 in
Tafel IX „Zusammenstellung der Grundwerte der Gezeiten für die europäischen
Bezugsorte“. Diese Tabelle existiert mit kleinen Änderungen weiterhin als
Tafel 1 in den Gezeitentafeln; seit GT 1955 unter dem Titel „Gezeitengrundw-
arte [der] europäische[r/n] Bezugsorte“. In den Begriffsbestimmungen taucht
der Begriff „Gezeitengrundwerte“ erst ab der Ausgabe für das Jahr 2010 als
Überschrift auf (GT 2010, S. 11”.
Im Jahr 2020 wurden die Begriffsbestimmungen zuletzt ausführlich geprüft und
Dei Bedarf angepasst. Die neu formulierte Einleitung zum Abschnitt
‚3.4 Gezeitengrundwerte“ greift die historisch etablierte Wortwahl auf und
ergänzt sie um den konkreten Fall der Gezeitengrundwerte für deutsche Pegel,
welche über die Analyse der halbmonatlichen Ungleichheit berechnet werden:
„Als Gezeitengrundwerte bezeichnet man Kenngrößen, die das mittlere
Verhalten der Gezeit an einem (Pegel-)Ort beschreiben. Im Allgemeinen
entspricht ein Gezeitengrundwert dem bestbekanntesten Mittelwert der
jeweiligen Größe, der aus einer längeren Zeitreihe nach besonderen
Vorschriften bestimmt wurde. Die Gezeitengrundwerte für die deutschen
Orte werden über die Analyse der halbmonatlichen Ungleichheit (halbtä-
gige Gezeitenform) berechnet. Dafür werden in der Regel fünf Jahre an
\Wasserstandsbeobachtungen verwendet. Die folgenden Definitionen
gelten im Speziellen für dieses Verfahren.“ (GT 2020, S. 119)
Zusätzlich wurde die Beschreibung der halbmonatlichen Ungleichheit aufgeteilt
in eine Erklärung des physikalischen Phänomens und die Beschreibung des
Verfahrens zur Bestimmung der Gezeitengrundwerte (GT 2020, S. 14”).
Abschließend kann man festhalten, dass es keine genauen Aufzeichnungen
darüber gibt, seit wann Gezeitengrundwerte mit dem heutigen Verfahren opera-
tionell berechnet werden. Eine Durchsicht der Begriffsbestimmungen in den his-
torischen Gezeitentafeln lässt vermuten. dass dies spätestens ab 1948 der Fall