3 Historie der Gezeitengrundwerte | 39 |
Größere Veränderungen an den Begriffsbestimmungen fanden in den Gezeiten-
tafeln für das Jahr 1948 statt. Zum ersten Mal wurden mittlere Gezeitengrößen
mit einer Referenz zur halbmonatlichen Ungleichheit definiert, z.B.:
„Mittleres Springniedrigwasser (M.Sp.N.W.) ist eine abgekürzte
Bezeichnung für den mittleren Springniedrigwasserstand oder die mitt-
lere Springniedrigwasserhöhe (M.Sp.N.W.H.), die um den äußersten
negativen Wert der halbmonatlichen Ungleichheit in Niedrigwasserhöhe
unterhalb der mittleren Niedrigwasserhöhe liegt.“ (GT 1948, S. 14”)
Entsprechendes findet man für „Mittleres Springhochwasser“, „Mittleres Nipp-
hochwasser“ und „Mittleres Nippniedrigwasser“. Darüber hinaus wird die
Springzeit (und Nippzeit) zum ersten Mal über die halbmonatliche Ungleichheit
beschrieben:
„Springzeit ist die Zeit, zu der die halbmonatliche Ungleichheit in Hoch-
wasserhöhe ihren äußersten positiven Wert annimmt. Wenn die halb-
monatliche Ungleichheit alle anderen Ungleichheiten übertrifft, was bei
halbtägiger Gezeitenform mit Ausnahme weniger Gebiete auf der Erde
der Fall ist, so treten also zur Springzeit durchschnittlich die höchsten
Hochwasser ein.“ (GT 1948, S. 13°)
Der Eintrag zur „halbmonatlichen Ungleichheit“ selbst wurde ebenfalls geändert
und enthält seitdem (sehr knappe) Hinweise zur Analysemethodik:
„Halbmonatliche Ungleichheit ist der von der Phase des Mondes abhän-
gige Teil einer Ungleichheit in Zeit oder Höhe, genauer: der mittlere zu
jeder einzelnen Meridiandurchgangszeit des Mondes gehörige Wert der
betreffenden Ungleichheit. Dabei ist die Meridiandurchgangszeit des
Mondes in wahrer Ortszeit (oder wahrer Greenwich-Zeit) auszudrücken
und zwischen Vormittags- und Nachmittagsstunden nicht zu unterschei-
den, also von den nach 11" 59" fallenden Meridiandurchgangszeiten der
Betrag von 12" 00" abzuziehen. Die halbmonatliche Ungleichheit nimmt
jeweils nach Ablauf eines halben synodischen Monats oder von
14,77 Tagen wieder den gleichen Wert an. Dem Voll- oder Neumond
entspricht durchschnittlich die Meridiandurchgangszeit 0" (oder 12"),
dem ersten oder letzten Viertel die Meridiandurchgangszeit 6"
(oder 18”).“ (GT 19438, S. 13%)
Im selben Jahr wurde die oben erwähnte Begriffsbestimmung für „Mittlerer ...“
am Satzende folgendermaßen umformuliert: „[...] aus einer längeren Beobach-
tungsreihe nach besonderen Vorschriften bestimmt ist“.