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Hoide ovcr Havet 40 Fod. Synsvidde Schifte, welche von Westen kommen und
2 a 2Y* Mil. beabsichtige», den Vindkjaeftsund hinaufzu-
Christiania den llte Oktober 1871. segeln, müssen zunächst so weit ostwärts
Bekjendtgjoerelse fra Fyrdirektoeren. steuern, bis sie den rothen Schein des Feuers
passirt haben, dabei aber vermeiden, die
Udsire-Feuer westlicher als WNW. zu peilen.
Sobald man sich ostwärts vom rothen
Scheine befindet und das weisse Licht wie
der in Sicht hat. kann recht auf das Feuer
zugehalten werden. Nachdem die Gang-
varskjaer-Untiefe passirt ist, steure man den
Sund hinauf, ostwärts von dem Faeö-Feuer
vorbei. Man ankert nordwärts von dem Feuer,
auf dem sogenannten Flakke, oder läuft nord
wärts von Duö herum in den eigentlichen
Hafen von Faeö.
Die Kompass-Angaben sind missweisend.
V.
Schwarzes flirr. — Russbrhe hiistc. Golf »on karkanitsky.
278. Errichtung einer Bake auf der Landzunge Saryboulat.
Das Hydr. Bür. des Mar. - Minist, zu St. Petersburg macht bekannt, dass auf der
flachen, sandigen Landzunge Saryboulat, an der Südseite des Golfs von Karkanitzky eine
Bake errichtet worden ist. Dieselbe hat die (iestalt einer Pyramide und trägt ein Kugel
toppzeichen. Sie ist schwarz gemalt, über der Meeresttächc G0,i rheinl. Fuss (1H,-j Met.)
hoch und bei klarer Luft 0 Seem. weit sichtbar.
Geogr. Lage: 45° 4!*' 30" Nord-Br.,
33° 10' 57" Ost-Lg. v. Greenw.
Nach der „Ifambargigchen Bbrsenhalle“ Nr 18483.
V.
Schwarzes flccr. — Ru»'i*.rhr kiixtc.
279. Veränderungen in der Dniepr-Mündung.
fBildung von Sandbänken, Tiefe auf der Barre und Frriehtung neuer Seezeichen.)
Das Hydr. Bür. des Mar.-Minist zu St. Petersburg ma<-ht bekannt, dass in Folge
eines ungewöhnlich hohen Wasserstandes sich an der Dniepr-Mündung kleine Sandbänke,
auf denen die Wassertiefe nur i)* rheinl. Fuss i 1,7 Met.) beträgt, gebildet haben. Die
selben sind durch die „zweiten Einsegelungs-Bojen“ bezeichnet.
Die geringste Tiefe auf der Barre beträgt bei gewöhnlichem NN asserstande 5,« rheinl.
FU88 i 1,8 Met.). Von den zweiten Bojen bis zu den SW. davon befindlichen Baken beträgt