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Full text: VerifAI - Studie zur zielbasierten Standardisierung in der Prüfung und Zulassung intelligenter Entscheidungseinrichtungen von teilautonomen Überwasserfahrzeugen

ıd Kl-Anteile vorhanden? 
nein 
Mn 
Abbildung 8: Einführung Modul K im Konformitätsbewertungsverfahren nach N'ED 
Das vorgeschlagene Prüfmodul K schließt die aktuell existierende Regulierungslücke zur 
Zertifizierung von Kl-Systemen spezifisch in der maritimen Industrie. Der empfohlene 
nhalt dieses Prüfmoduls wurde im Rahmen dieser Studie erarbeitet und ist im 
Prüfkonzept in Kapitel 6 festgehalten. 
Neben diesem Ansatz, wird aktuell von der Europäischen Union ein generalisierter 
Vorschlag zur Zertifizierung von Kl-Systemen erarbeitet. Um die mögliche Veränderung 
durch die Ratifizierung dieses Gesetzesvorschlages zu antizipieren, wird dieser im 
folgenden Unterkapitel näher betrachtet. 
3.5. EU-Gesetzesvorschlag über künstliche Intelligenz 
Der Vorschlag für ein generalisiertes Verfahren zur Regulierung von Kl-Systemen, auch 
zU Al Act genannt, wurde von der Europäischen Union im April 2021 eingebracht 
(Europäische Kommission, 2021). In dem vierstufigen risikobasierten Ansatz wird 
zwischen Systemen mit unannehmbarem, hohem, geringem und minimalem Risiko 
unterschieden. Die vorgestellten Prozesse dienen nach aktuellem Stand nur als 
zntwurfsprozess für eine zukünftige Verordnung und spiegeln möglicherweise nicht 
alle zukünftigen Anforderungen wider. Es ist davon auszugehen, dass bereits 
ausgeführte Anforderungen im Kern jedoch ähnlich bleiben und für eine erste 
Skizzierung von Prüfprozessen für teilautonome Überwasserfahrzeuge 
Berücksichtigung finden sollten. 
3.5.1. Risikobasiertes Stufenmodell 
Gemäß des Gesetzesvorschlags könnten Kl-Systeme mit unannehmbarem Risiko 
grundsätzlich im Raum der Europäischen Union (EU) verboten werden. Diese 
Risikokategorie würde Praktiken enthalten, in denen Grundrechte und -werte der EU 
verletzt werden oder das Potenzial dazu haben manipulativ und ausbeuterisch zu 
agieren. 
zine Stufe darunter sind Hochrisiko-Systeme anzusiedeln. Diese müssten bei einer 
Ratifizierung des Gesetzes ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, in dem 
Fraunhofer Ch 
/erif Al 
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
	        
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