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Full text: VerifAI - Studie zur zielbasierten Standardisierung in der Prüfung und Zulassung intelligenter Entscheidungseinrichtungen von teilautonomen Überwasserfahrzeugen

3.1.4. Modul F —- Prüfung der Produkte 
m Prüfmodul F werden einzelne Produkte nach dem Produktionsprozess durch die 
2otifizierten Stellen auf ihre Konformität kontrolliert. Dazu muss der Hersteller zunächst 
die Übereinstimmung der Produkte mit der in Modul B überprüften Bauart und die 
Jbereinstimmung der Anforderungen an den Fertigungsprozess gewährleisten. Der 
Aersteller kann in einem weiteren Schritt entweder ein Prüfungsverfahren anhand einer 
Jberprüfung jedes einzelnen Produkts oder anhand einer Überprüfung durch 
statistische Mittel wählen. Sollte zweiteres gewählt werden, muss die Einheitlichkeit 
aller produzierten Lose sichergestellt sein (Europäisches Parlament und Rat der 
Zuropäischen Union, 2014). 
3.1.5. Modul G - Einzelprüfung 
Wird ein Produkt einzeln oder in kleinen Stückmengen gefertigt, wird dieses im 
Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens durch Modul G einzeln geprüft. Dazu 
mnüssen in einem ersten Schritt die zugrunde liegenden technischen Unterlagen auf ihre 
Konformität mit existierenden Normen und Richtlinien untersucht sowie Konstruktions- 
verechnungen und -prüfungen nachvollzogen werden. In einem weiteren Schritt 
werden die einzelnen Produkte auf ihre zuvor definierten Anforderungen überprüft 
(Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2014). 
3.2. Durchführungsverordnung 
Zusätzlich zur MED, in der das Verfahren zur Konformitätsbewertung definiert wird, 
veröffentlicht die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (DVO) 
(Europäische Kommission, 2022). In dieser werden die verschiedenen Entwurfs-, Bau- 
nd Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen für Schiffsausrüstungen festgelegt. 
Die unterschiedlichen Ausrüstungen werden in den folgenden neun Kategorien 
eingeordnet und veröffentlicht (Europäische Kommission, 2022): 
Rettungsmittel 
Verhütung der Meeresverschmutzung 
Brandschutzausrüstung 
\lavigationsausrüstung 
-unkausrüstung 
Ausrüstung nach der Kollisionsverhütungsregulierung von 1972 (COLREGs) 
Sonstige Sicherheitsausrüstung 
Ausrüstung nach SOLAS Kapitel Il-1 
Ausrüstung, für die der Normensatz für die MED-Zertifizierung nicht 
vollständig ist 
_assen sich Schiffsausrüstungen thematisch in die Kategorien 1 bis 8 eingliedern und 
sind keine nach Bestimmungen der IMO notwendigen Normen und Anforderungen 
vorhanden oder angemessen, so sind diese in Kategorie 9 eingegliedert (Europäische 
X<ommission, 2022). 
3.3. Nationale Zulassung 
zür Schiffsausrüstungen, die nach deutschem Recht zulassungspflichtig sind und für die 
<eine international harmonisierten Anforderungen bestehen, kann eine nationale 
Zulassung erteilt werden. Diese Zulassung muss von anderen europäischen 
Mitgliedsstaaten anerkannt werden, falls das garantierte Sicherheitsniveau mit den 
Fraunhofer Ch 
‚/erifAl 
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
	        
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