3.1.4. Modul F —- Prüfung der Produkte
m Prüfmodul F werden einzelne Produkte nach dem Produktionsprozess durch die
2otifizierten Stellen auf ihre Konformität kontrolliert. Dazu muss der Hersteller zunächst
die Übereinstimmung der Produkte mit der in Modul B überprüften Bauart und die
Jbereinstimmung der Anforderungen an den Fertigungsprozess gewährleisten. Der
Aersteller kann in einem weiteren Schritt entweder ein Prüfungsverfahren anhand einer
Jberprüfung jedes einzelnen Produkts oder anhand einer Überprüfung durch
statistische Mittel wählen. Sollte zweiteres gewählt werden, muss die Einheitlichkeit
aller produzierten Lose sichergestellt sein (Europäisches Parlament und Rat der
Zuropäischen Union, 2014).
3.1.5. Modul G - Einzelprüfung
Wird ein Produkt einzeln oder in kleinen Stückmengen gefertigt, wird dieses im
Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens durch Modul G einzeln geprüft. Dazu
mnüssen in einem ersten Schritt die zugrunde liegenden technischen Unterlagen auf ihre
Konformität mit existierenden Normen und Richtlinien untersucht sowie Konstruktions-
verechnungen und -prüfungen nachvollzogen werden. In einem weiteren Schritt
werden die einzelnen Produkte auf ihre zuvor definierten Anforderungen überprüft
(Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2014).
3.2. Durchführungsverordnung
Zusätzlich zur MED, in der das Verfahren zur Konformitätsbewertung definiert wird,
veröffentlicht die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (DVO)
(Europäische Kommission, 2022). In dieser werden die verschiedenen Entwurfs-, Bau-
nd Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen für Schiffsausrüstungen festgelegt.
Die unterschiedlichen Ausrüstungen werden in den folgenden neun Kategorien
eingeordnet und veröffentlicht (Europäische Kommission, 2022):
Rettungsmittel
Verhütung der Meeresverschmutzung
Brandschutzausrüstung
\lavigationsausrüstung
-unkausrüstung
Ausrüstung nach der Kollisionsverhütungsregulierung von 1972 (COLREGs)
Sonstige Sicherheitsausrüstung
Ausrüstung nach SOLAS Kapitel Il-1
Ausrüstung, für die der Normensatz für die MED-Zertifizierung nicht
vollständig ist
_assen sich Schiffsausrüstungen thematisch in die Kategorien 1 bis 8 eingliedern und
sind keine nach Bestimmungen der IMO notwendigen Normen und Anforderungen
vorhanden oder angemessen, so sind diese in Kategorie 9 eingegliedert (Europäische
X<ommission, 2022).
3.3. Nationale Zulassung
zür Schiffsausrüstungen, die nach deutschem Recht zulassungspflichtig sind und für die
<eine international harmonisierten Anforderungen bestehen, kann eine nationale
Zulassung erteilt werden. Diese Zulassung muss von anderen europäischen
Mitgliedsstaaten anerkannt werden, falls das garantierte Sicherheitsniveau mit den
Fraunhofer Ch
‚/erifAl
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie