FOLGEN-BEISPIEL
? Brexit: Unzufriedenheit von MS GBR– trotz bereits bestehender
Sonderrechte GBR‘s
? Hat am 29.3.2017 Austritt aus der Union erklärt
? Austritts-Verfahren: Art. 50 EUV
(1) „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen
verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union
auszutreten“
(2) „Er….teilt dem Europäischen Rat diese Absicht mit“
(3) „Die Verträge finden auf den betroffenen Staat… 2 Jahre nach der
in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei
denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem
betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern“
(so geschehen im März 2019, Frist bis Oktober verlängert)