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Full text: Die EU in Zeiten des Brexit

FOLGEN-BEISPIEL ? Brexit: Unzufriedenheit von MS GBR– trotz bereits bestehender Sonderrechte GBR‘s ? Hat am 29.3.2017 Austritt aus der Union erklärt ? Austritts-Verfahren: Art. 50 EUV (1) „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten“ (2) „Er….teilt dem Europäischen Rat diese Absicht mit“ (3) „Die Verträge finden auf den betroffenen Staat… 2 Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern“ (so geschehen im März 2019, Frist bis Oktober verlängert)
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