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Vorentwurf der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
Vorentwurf der Fortschreibung Ges rläcnen-
entwicklungsplans
Nachdem der Raumordnungsplan 2021
für die deutsche AWZ der Nordsee und
Ostsee am 01.09.2021 in Kraft getreten
ist, liegt mit dem Vorentwurf des Flä-
chenentwicklungsplans eine räumliche
Grundlage für den weiteren Ausbau der
Windenergie auf See in der deutschen
AWZ vor. Auf dieser Basis soll die Fest-
Jegung von konkreten Flächen für den
Ausbau der Windenergie auf See im
Rahmen einer Änderung und Fort-
schreibung des Flächenentwicklungs-
plans erfolgen.
Der am 17. Dezember 2021 veröffentlichte
Vorentwurf schlägt für die küstenfernen
Bereiche der Nordsee sowie zusätzlich in
der Ostsee Flächen mit einer Gesamtleis-
tung von etwa 43 GW vor. Zusammen mit
den bereits im Flächenentwicklungsplar
2020 festgelegten Flächen und den
Bestandswindparks, welche bis 2030
voraussichtlich in Betrieb sein und eine
Leistung von 14,5 GW erbringen werder
ergibt sich eine Gesamtleistung für Off-
shore-Windenergie von ca. 57,5 GW.
Zum Erreichen des im Koalitionsvertrag
genannten Ausbauziels von 70 GW bis
zum Jahr 2045 müssen darüber hinaus ir
erheblichem Umfang zusätzliche Gebiete
für den Ausbau der Windenergie auf See
erschlossen werden. Darüber hinaus ist
zu berücksichtigen, dass im Zeitraum ab
dem Jahr 2040 voraussichtlich eine signi-
fikante Menge von Windenergieanlagen
das Ende ihrer Lebensdauer erreicht
haben werden und zurückgebaut werden
müssen. Nach derzeitigem Kenntnisstand
kann davon ausgegangen werden, dass
auf den Flächen zwischen Außerbetrieb-
nahme und Nachnutzung für einen gewis:
sen Zeitraum keine Stromproduktion erfol-
gen kann, sodass die außer Betrieb
genommene Leistung durch die Festle-
gung zusätzlicher Flächen kompensiert
werden muss, um die gesetzlichen Aus-
bauziele zu erreichen.