Neuer maritimer Raumordnungsplan für Nordsee und Ostsee 43
Nordsee und Ostsee erarbeitet wurde. Er
oeschreibt und bewertet insbesondere die
voraussichtlichen erheblichen Auswirkun-
gen der Durchführung des Raumord-
1ungsplans auf die Meeresumwelt. Im
3ahmen des Fortschreibungsverfahrens
wurde eine umfassende nationale und
nternationale Behörden- und Öffentlich-
xeitsbeteiligung mit nationalen und inter
nationalen Anhörungsterminen zu den
jeweiligen Entwürfen des Plans durchge-
führt.
Am 1. September 2021 setzte das BMI
den neuen Raumordnungsplan 2021 in
<raft. Der neue Plan unterstützt vor allem
aine nachhaltige Entwicklung der deut-
schen AWZ, indem er die genannten
\lutzungsansprüche mit den ökologischen
5unktionen des Meeresraums in Einklang
oringt. Dazu trifft der Raumoranungsplan
aine Vielzahl von textlichen und räumli-
zhen Regelungen zum Schutz und zur
Verbesserung der Meeresumwelt. Im
zinzelnen definiert dieser Vorranggebiete
für Windenergienutzung zur Erreichung
des aktuellen Ausbauziels bis mindestens
2030. Zur Erreichung darüber hinaus
gehender Ausbauziele sichert der Plan
zusätzlich Vorbehaltsgebiete für Wind-
anergienutzung.
Die in küstenferneren Bereichen liegen-
den Vorbehaltsgebiete für Windenergie
bedürfen auf nachgelagerten Planungs-
ebene (z.B. dem Flächenentwicklungs:
plan bzw. der Voruntersuchung) einer
vertieften Prüfung. Andere Seegebiete
stehen unter Vorbehalt einer Prüfung
durch das für die Schifffahrt zuständige
Bundesministerium hinsichtlich der Verein
barkeit von Festlegungen für Windenergie
mit Belangen der Schifffahrt.
Während im letzten Raumordnungsplan
Naturschutzgebiete noch nachrichtlich
dargestellt waren, sind in dem Raumord-
nungsplan von 2021 erstmalig Gebiete für
den Meeresnaturschutz festgelegt wor-
den. Die gesetzlich ausgewiesenen Natur-
schutzgebiete wurden als Vorranggebiete
‘ür Naturschutz aufgenommen. Ausge-
schlossen sind in den Vorranggebieten
Naturschutz alle Nutzungen, die mit den
Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar
sind. Über diese bestehenden fachrecht-
lichen Naturschutzgebiete hinaus sind
zusätzlich im Bereich des Sylter Außenriffs
der Nordsee ein Vorranggebiet für Seetau-
cher und ein Vorbehaltsgebiet für
Schweinswale festgelegt sowie Vogelzug-
«orridore in der Ostsee aufgenommen
worden. Diese Festlegungen tragen zum
Schutz der Meeresumwelt bei
Der am 6. April 2022 vom Kabinett
geschlossene Entwurf des Windenergie-
auf-See-Gesetzes legt als neue Ausbau-
ziele 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035
Jınd 70 GW bis 2045 fest.