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Full text: Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne

des Verkehrs in diesem Gebiet erforderlich ist. Ob die Kriterien erfüllt sind, entscheidet die IMO als dafür zuständige internationale Organisation. Diese Regelung ähnelt dem PSSA- Konzept, ist jedoch mit diesem nicht deckungsgleich.52 Das ist auch darauf zurückzuführen, dass das PSSA-Konzept bereits vor dem Inkrafttreten des SRÜ beschlossen worden ist. Allerdings besteht eine enge Verknüpfung, denn die PSSA-Richtlinien nennen auch Art. 211 Abs. 6 SRÜ als Rechtsgrundlage für zusätzliche Schutzmaß- Ehlers: Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne(RdTW 2022, 133) 138 nahmen. Dabei handelt es sich jedoch letztlich um einen Zirkelschluss, denn wenn eine Maßnahme nach Art. 211 Abs. 6 SRÜ ergriffen wird, bedarf es keiner weiteren Ausweisung als PSSA-Maßnahme. Andererseits ließe sich argumentieren, dass das PSSA-Konzept insoweit der konkreten Umsetzung dieser Vorschrift dient.53 Dem steht jedoch entgegen, dass die Kriterien für die Ausweisung eines solchen Gebietes nach den beiden Regelungen zwar ähnlich sind, bei einem PSSA-Gebiet jedoch nur eines der Kriterien, bei einem Gebiet nach Art. 211 Abs. 6 SRÜ hingegen kumulativ alle Kriterien erfüllt sein müssen.54 Hinzu kommt, dass ein Gebiet nach Art. 211 Abs. 6 SRÜ nicht von der IMO, sondern von dem Küstenstaat ausgewiesen wird, nachdem die IMO bestätigt hat, dass die Kriterien erfüllt sind. Nicht erforderlich erscheint, dass das zu schützende Gebiet auf die AWZ eines Staates begrenzt ist. Betrifft es wie bei der Kadetrinne die AWZ von mehreren Staaten, erschiene es wenig sinnvoll, wenn jeder Staat nur die Ausweisung seines Teilgebietes betreiben könnte. Vielmehr müssen sich die Staaten auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.55 17 Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der IMO prüft diese, ob die Voraussetzungen für die Ausweisung als zu schützendes Gebiet gegeben sind. Das schließt auch eine Entscheidung darüber ein, ob die nach Art. 211 Abs. 5 möglichen Regelungen nicht ausreichen, sondern wegen besonderer Umstände zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.56 Erfolgt die Zustimmung der IMO, kann der Küstenstaat nach Art. 211 Abs. 6 lit. a SRÜ Vorschriften erlassen, die den von der IMO für Sondergebiete zugelassenen internationalen Regeln und Normen oder Schifffahrtsgebräuchen Wirksamkeit verleihen. Auch wenn der Begriff des Sondergebietes lediglich im MARPOL-Übereinkommen ausdrücklich verwendet wird, ist er in diesem Zusammenhang sehr viel weiter zu verstehen und umfasst alle Gebiete, deren Meeresumwelt besonders gefährdet erscheint. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass mit der nationalen Vorschrift eine von der IMO zugelassene Regel oder Norm umgesetzt wird. Das wiederum bedeutet, dass eine internationale Rechtsgrundlage vorliegen muss, an der es für die Lotsenannahmepflicht fehlt. Alternativ würde es auch ausreichen, wenn es sich um von der IMO zugelassene Schifffahrtsgebräuche handelt. Unter Schifffahrtsgebräuchen ist eine nautische Praxis zu verstehen, die der allgemein üblichen Handlungsweise eines gewissenhaften Schiffsführers entspricht.57 Das könnte hinsichtlich einer Lotsenannahmepflicht dann bejaht werden, wenn in besonders umweltgefährdeten Gebieten von den in Frage kommenden Schiffen überwiegend Lotsen angenommen werden. Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass die IMO eine solche Praxis für anwendbar erklärt hat, denn anderenfalls würde es sich nicht um „zugelassene Schifffahrtsgebräuche“ im Sinne der wenig präzisen deutschen Übersetzung des SRÜ58 handeln. Das läuft zumindest bei den Schifffahrtsgebräuchen faktisch auf eine Zustimmung durch die IMO hinaus. Streitig ist, ob die IMO genauso wie nach Art. 211 Abs. 6 lit. c SRÜ ihre förmliche Zustimmung zu den beabsichtigten Maßnahmen geben muss, obgleich dies nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht vorgesehen ist.59 Dafür spricht, dass eine Entscheidung der IMO, ob für das Gebiet aus besonderen Umständen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, letztlich davon abhängt, Kopie von Peter Ehlers, abgerufen am 08.05.2022 09:05 - Quelle: beck-online DIE DATENBANK http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-RDTW-B-2022-S-133-N-1 8 von 14 5/8/2022
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