gescheitert, dass die Kadetrinne in der AWZ4 von Dänemark und Deutschland gelegen ist, also
seewärts des zum nationalen Staatsgebiet gehörenden Küstenmeeres. Die Bemühungen, die
Beratung durch qualifizierte Seelotsen im Ostseebereich auch außerhalb der nationalen
Seelotsreviere zu intensivieren, reichen weit zurück. 1979 einigten sich die
Lotsenverwaltungen der Ostseeanliegerstaaten auf gemeinsame Richtlinien für Überseelotsen
in der Ostsee, die von Schiffen auf freiwilliger Basis angenommen werden können. Seit 1975
forderte die IMO,5 die für die Schiffssicherheit und den schiffsbezogenen Umweltschutz
zuständige UN-Sonderorganisation, die internationale Schifffahrt wiederholt auf, bei Schiffen
mit einem Tiefgang von mehr als 13?m beim Befahren der Ostseezugängen die von den
Anliegerstaaten bereitgestellten Lotsendienste zu nutzen.6 Allerdings hatten diese
Resolutionen angesichts der Kompetenzen der IMO nur empfehlenden Charakter.
3 Ausgelöst durch eine Kollision im März 2001 zwischen dem Tankschiff „Baltic Carrier“ und
dem Frachtschiff „Tern“, bei der 2.700?t Öl austraten und vor allem dänische Badestrände
verschmutzten, beantragte Dänemark eine außerordentliche Sitzung der für den Schutz der
Ostsee zuständigen Helsinki-Kommission, in um ein zusätzliches Maßnahmenpaket zur
Sicherheit der Schifffahrt in der Ostsee zu beschließen.7 Parallel zu den
Sitzungsvorbereitungen befasste sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns sehr intensiv
mit der Problematik.8 Nach einer internationalen Anhörung, in der sich verschiedene
Sachverständige für eine Lotsenannahmepflicht aussprachen, einer rechtlichen Begutachtung
durch die Universität Rostock und einer eingehenden parlamentarischen Beratung fasste der
Landtag einen umfangreichen Beschluss zur maritimen Sicherheit in der Ostsee. Unter
anderem wurde es als notwendig angesehen, dass sich die Bundesregierung auf internationaler
Ebene für eine Lotsenannahmepflicht in der westlichen Ostsee einsetzt.9 Zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen wurden auch von dem Ostseerat10 und der
Ostseeparlamentarierkonferenz11 für erforderlich gehalten. Die Parlamentarier forderten
ausdrücklich gemeinsame Bemühungen der Ostseestaaten, um die IMO von der Notwendigkeit
eines internationalen Abkommens zur Einführung einer Lotsenpflicht in der Kadetrinne zu
überzeugen.12 In der außerordentlichen Sitzung der Helsinki-Kommission, die am 10.9.2001
in Kopenhagen stattfand, einigten sich die Umwelt- und Verkehrsminister der Ostseestaaten
und der Europäischen Gemeinschaft in der Kopenhagener HELCOM-Erklärung13 auf einen
umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der Sicherheit der Seefahrt im
Ostseebereich.14 Sie erörterten auch die Einführung einer Lotsenannahmepflicht, konnten sich
insoweit jedoch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen, da eine verbindliche Regelung vor
allem von Russland abgelehnt wurde. Daher beschränkten sie sich auf einen Prüfauftrag, wie
die Einhaltung der IMO-Resolution verbessert werden könne.15 Das führte zu dem Ergebnis,
dass die IMO 2002 ihre Empfehlung zur Annahme von Lotsen in den Ostseezugängen erneut
bekräftigte und auf Schiffe ab einem Tiefgang von 11?m erweiterte.16 Außerdem gelang es, in
der IMO einen Antrag durchzubringen, mit dem die Ostsee mit Ausnahme des russischen
Jurisdiktionsbereichs als besonders sensibles Seegebiet ausgewiesen wurde, allerdings ohne
dass die Inanspruchnahme von Lotsen als Schutzmaßnahme angesprochen wurde.17
4Auch in der Folgezeit wurden in den verschiedensten Gremien immer wieder Forderungen
nach Einführung einer Lotsenannahmepflicht erhoben. So sprach sich z.?B. die
Ostseeparlamentarierkonferenz 2010 ausdrücklich für eine Ausweitung des verpflichtenden
Einsatzes von Lotsen in gefährlichen Gewässern der Ostsee aus.18 Auch der Landtag
Mecklenburg-Vorpommerns hielt seine Forderung nach einer Lotsenannahmepflicht aufrecht.19
Ähnlich erachtete die
Kopie von Peter Ehlers, abgerufen am 08.05.2022 09:05 - Quelle: beck-online DIE DATENBANK
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-RDTW-B-2022-S-133-N-1
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