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Full text: Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne

19Will man eine Initiative in der IMO ergreifen, ist es jedoch nicht damit getan, die Einführung einer Lotsenannahmepflicht vorzuschlagen. Vielmehr wird es erforderlich sein, iE zu klären, wie ein verbindlicher Lotsdienst ausgestaltet werden sollte. Bisher stehen im Ostseebereich Überseelotsen bereit, die in der Praxis häufiger nicht nur die Schiffsführung beraten, sondern in deren Vertretung eigenständige navigatorische Aufgaben wahrnehmen. Völkerrechtlich verbindliche Anforderungen an Überseelotsen bestehen nicht. Da die Überseelotstätigkeit außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer ausgeübt wird, könnten zumindest theoretisch auch Personen aus anderen Teilen der Welt als Überseelotsen in der Ostsee tätig werden. In der Praxis aber handelt es sich um Lotsen, die von einem der Ostseestaaten auf der Grundlage der Regeln über Mindestanforderungen und Arbeitsbedingungen für Überseelotsen, auf die sich die Ostseestaaten schon 1979 geeinigt haben.66 In Anerkennung der Bedeutung der Überseelotsen für die Sicherheit in der Ostsee hat auch die IMO die Schifffahrt aufgefordert, sich nur qualifizierter Überseelotsen zu bedienen.67 Noch konkreter hat sie empfohlen, sich in den Ostseezugängen, dazu ist auch die Kadetrinne zu rechnen, der örtlich eingerichteten Lotsdienste der Küstenstaaten zu bedienen.68 Ob sich der verwendete englische Begriff „locally“ dabei in enger Auslegung nur auf die unmittelbar an den jeweiligen Bereich angrenzenden Küstenstaaten bezieht oder die Ostseeanliegerstaaten insgesamt erfasst, bleibt unklar. In der Schifffahrtspraxis hat sich weitgehend die „port of departure rule“ durchgesetzt, nach der Schiffe, die aus einem Ostseehafen auslaufen, auf die dort zugelassenen Überseelotsen zurückgreifen. In die Ostsee einlaufende Schiffe nehmen an den Ostseezugängen in der Regel einen dänischen oder, wenn sie aus dem Nord-Ostsee-Kanal kommen, deutschen Überseelotsen. Meist beraten die Überseelotsen die Schiffe auf längeren Strecken oder während der gesamten Fahrt in der Ostsee. 2. Organisation des Lotsdienstes 20 Basierend auf einer von der IMO geschaffenen internationalen Rechtsgrundlage müsste die Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne durch das nationale deutsche und dänische Recht geregelt werden, da es sich um ein Gebiet in der AWZ der beiden Länder handelt. Eine bloße Vorschrift, die Schiffe verpflichtet, einen Lotsen anzunehmen, allein reicht nicht aus. Vielmehr müssten die beiden Staaten dafür sorgen, dass jederzeit ausreichend qualifizierte Lotsen zur Verfügung stehen, denn eine Verpflichtung kann nur begründet werden, wenn der Verpflichtete auch in der Lage ist, dieser nachzukommen. Es erscheint fraglich, ob es zur Erfüllung dieser Verpflichtung ausreichen würde, die Annahme eines von einem Ostseestaat zugelassenen Überseelotsen zu verlangen. Die bloße Vermutung, dass jederzeit schon genügend Überseelotsen vorhanden sein dürften, genügt nicht. Vielmehr müssten sich Deutschland und Dänemark im Rahmen von verlässlichen Absprachen mit den anderen Ostseestaaten Gewissheit verschaffen, dass dies in der Praxis tatsächlich gewährleistet ist. Hinzu kommen weitere Überlegungen: Geht ein Lotse bereits in einem von der Kadetrinne weiter entfernten Hafen an Bord, muss sichergestellt sein, dass er seine Tätigkeit in der Kadetrinne ausgeruht ausübt. Das ist nicht der Fall, wenn er das Schiff bereits viele Stunden seit Ablegen im Hafen beraten oder sogar eigenverantwortlich navigatorische Aufgaben übernommen hat. In der Praxis dürfte es für Deutschland und Dänemark vor allem bei ausländischen Lotsen schwierig sein, zu überwachen, ob notwendige Ruhezeiten tatsächlich eingehalten werden. Möglicherweise könnte das darauf hinauslaufen, dass in derartigen Fällen die Annahme von zwei Lotsen vorgeschrieben werden muss. Das macht ein weiteres Problem deutlich. Je länger ein Lotse an Bord ist und je weiter die An- und Abreisewege des Lotsen sind, desto höher werden die Kosten, die von dem Schiff zu tragen sind. Schiffe, die den Überseelotsdienst für Kopie von Peter Ehlers, abgerufen am 08.05.2022 09:05 - Quelle: beck-online DIE DATENBANK http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-RDTW-B-2022-S-133-N-1 10 von 14 5/8/2022
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