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Full text: Jahresbericht 2019-2020 - Zeit für Mee(h)r Innovation

19 Nationale Maritime Sicherheitsübung RACOON 2020 —- #gemeinsam #stark #global 
-ast-Roping wird das 
Abseilen von einem 
Jubsehrauber genannt 
Verwaltungsvereinbarung regelt 
Zusammenarbeit 
Zechtliche Grundlage für die Übungen ist 
3 11 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur 
=igensicherung von Seeschiffen zur 
Abwehr äußerer Gefahren (SeeEigen- 
sichV). Ein zentraler Baustein für die 
3Zewältigung einer maritimen Gefahren- 
age ist die enge Abstimmung zwischen 
der Besatzung eines angegriffenen Schif- 
fes und den Sicherheitsbehörden des 
3Zundes und der Bundesländer. Aus die- 
sem Grund schlossen das BSH und die 
3Zundespolizei eine Verwaltungsvereinba- 
‘ung, die die Zusammenarbeit im Bereich 
der Gefahrenabwehr auf See regelt. Sie 
aildet die Grundlage für eine dauerhafte 
Kooperation mit praktischen Übungen zur 
Naritimen Gefahrenabwehr. Seit 2016 
‚inden regelmäßig gemeinsame Nationale 
Maritime Sicherheitsübungen mit wech- 
selnden Bedrohungsszenarien statt. Diese 
aehördenübergreifenden Übungen dienen 
der Erhöhung der Krisen- und Reaktions- 
fähigkeit zur gemeinsamen und professio- 
ıellen Bewältigung maritimer Sonderla- 
Jen. 
zin wesentliches Ziel der Nationalen Mari- 
imen Sicherheitsübungen ist die regelmä- 
3ige Überprüfung der Systeme zur Gefah- 
-eanabwehr in der Seeschifffahrt nach dem 
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zen, . 
EB al 
'SPS-Code. Gemeinsam mit der Bundes- 
polizei entwickelt das BSH wechselnde 
Bedrohungsszenarien, stellt in Zusam- 
menarbeit mit einer Reederei ein Schiff 
bereit und koordiniert die Übungen. Trai- 
niert und optimiert werden insbesondere 
die Schnittstellen, die durch die Wahrneh- 
mung der zugewiesenen gesetzlichen 
Zuständigkeiten durch die Behörden 
entstehen. Dazu zählen Kommunikations- 
wege, aber auch das Ineinandergreifen 
unterschieglicher Strukturen und Ablauf- 
prozesse. 
Die Bundespolizei überprüft im Rahmen 
dieser Übungen insbesondere ihre Ein- 
satzkonzepte. Sie fördert die Handlungs: 
sicherheit bei deren Umsetzung und 
bereitet mögliche bundesländerübergrei- 
‘ende Antiterroreinsätze vor. Mit solchen 
Übungen gewinnen die beteiligten Ein- 
satzkräfte, in der Regel die GSG 9 als 
Spezialeinheit der Bundespolizei, aber 
auch die Spezialeinsatzkräfte der Bundes- 
länder, der Flugdienst der Bundespolizei 
sowie die Bundespolizei See, immer mehr 
Erfahrungen in der Bewältigung maritimer 
Gefahrenlagen und bauen ihre maritimen 
Fähigkeiten gezielt aus. Die gemeinsame 
Beobachtung und Analyse der Übung 
durch BSH, Bundespolizei und Einsatz- 
kräfte der Bundesländer sind dafür wich- 
tige Grundlagen. 
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