19 Nationale Maritime Sicherheitsübung RACOON 2020 —- #gemeinsam #stark #global
-ast-Roping wird das
Abseilen von einem
Jubsehrauber genannt
Verwaltungsvereinbarung regelt
Zusammenarbeit
Zechtliche Grundlage für die Übungen ist
3 11 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur
=igensicherung von Seeschiffen zur
Abwehr äußerer Gefahren (SeeEigen-
sichV). Ein zentraler Baustein für die
3Zewältigung einer maritimen Gefahren-
age ist die enge Abstimmung zwischen
der Besatzung eines angegriffenen Schif-
fes und den Sicherheitsbehörden des
3Zundes und der Bundesländer. Aus die-
sem Grund schlossen das BSH und die
3Zundespolizei eine Verwaltungsvereinba-
‘ung, die die Zusammenarbeit im Bereich
der Gefahrenabwehr auf See regelt. Sie
aildet die Grundlage für eine dauerhafte
Kooperation mit praktischen Übungen zur
Naritimen Gefahrenabwehr. Seit 2016
‚inden regelmäßig gemeinsame Nationale
Maritime Sicherheitsübungen mit wech-
selnden Bedrohungsszenarien statt. Diese
aehördenübergreifenden Übungen dienen
der Erhöhung der Krisen- und Reaktions-
fähigkeit zur gemeinsamen und professio-
ıellen Bewältigung maritimer Sonderla-
Jen.
zin wesentliches Ziel der Nationalen Mari-
imen Sicherheitsübungen ist die regelmä-
3ige Überprüfung der Systeme zur Gefah-
-eanabwehr in der Seeschifffahrt nach dem
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zen, .
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'SPS-Code. Gemeinsam mit der Bundes-
polizei entwickelt das BSH wechselnde
Bedrohungsszenarien, stellt in Zusam-
menarbeit mit einer Reederei ein Schiff
bereit und koordiniert die Übungen. Trai-
niert und optimiert werden insbesondere
die Schnittstellen, die durch die Wahrneh-
mung der zugewiesenen gesetzlichen
Zuständigkeiten durch die Behörden
entstehen. Dazu zählen Kommunikations-
wege, aber auch das Ineinandergreifen
unterschieglicher Strukturen und Ablauf-
prozesse.
Die Bundespolizei überprüft im Rahmen
dieser Übungen insbesondere ihre Ein-
satzkonzepte. Sie fördert die Handlungs:
sicherheit bei deren Umsetzung und
bereitet mögliche bundesländerübergrei-
‘ende Antiterroreinsätze vor. Mit solchen
Übungen gewinnen die beteiligten Ein-
satzkräfte, in der Regel die GSG 9 als
Spezialeinheit der Bundespolizei, aber
auch die Spezialeinsatzkräfte der Bundes-
länder, der Flugdienst der Bundespolizei
sowie die Bundespolizei See, immer mehr
Erfahrungen in der Bewältigung maritimer
Gefahrenlagen und bauen ihre maritimen
Fähigkeiten gezielt aus. Die gemeinsame
Beobachtung und Analyse der Übung
durch BSH, Bundespolizei und Einsatz-
kräfte der Bundesländer sind dafür wich-
tige Grundlagen.
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