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Full text: Jahresbericht 2019-2020 - Zeit für Mee(h)r Innovation

Nationale Maritime Sicherheitsübung RACOON 2020 —- #gemeinsam #stark #global 15 
Nationale Maritime Sicherheitsübung RACOON 
2020 - #gemeinsam #stark #global 
Der Anschlag auf das World Trade Center im September 2001 zeigte erschreckend 
deutlich und erschreckend überraschend, dass ein Staat durch Terrorismus ver- 
wundbar ist. Der Anschlag löste eine neue Sicherheitsdoktrin aus. Die Weltge- 
meinschaft entwickelte ein Gefahrenabwehrsystem, das sich darauf konzentriert, 
die gesamte Berufsschifffahrt vor terroristischen Angriffen zu schützen. Für die 
maritime Gefahrenabwehr ist in Deutschland das BSH verantwortlich. 
2002, ein Jahr nach dem Anschlag, berief 
die internationale Seeschifffahrtsorganisa- 
:ion (International Maritime Organisation 
IMO) eine diplomatische Konferenz zu 
Jem Thema „Schutz der Seeschifffahrt vor 
:erroristischen Angriffen“ ein. Ein interna- 
:jonales Regelwerk sollte die Schifffahrt 
zukünftig vorbeugend vor terroristischen 
Anschlägen schützen. 2004 trat das Kapi- 
:el XI-2 „Besondere Maßnahmen zur Ver- 
Jesserung der Gefahrenabwehr in der 
Schifffahrt“ des Übereinkommens zum 
Schutz des menschlichen Lebens auf See 
International Convention for the Safety of 
_ife at Sea - SOLAS) in Kraft. SOLAS ist 
ain internationaler Schiffsicherheitsvertrag, 
<ein Regelwerk für die Häfen. Unter die- 
sem Aspekt ist die Einbeziehung der 
Aafenanlagen, die die Schnittstelle zwi- 
schen Schiff und Land bilden, in Kapitel 
X1-2 von SOLAS ein bemerkenswerter 
Schritt. Die IMO erarbeitete darüber hin- 
aus umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, 
die im „Internationalen Code für die 
Gefahrenabwehr auf Schiffen und in 
Aafenanlagen (ISPS-Code)“ zusammen- 
gefasst sind. Beide Regelungen sind für 
die Errichtung eines globalen Systems für 
die Gefahrenabwehr im Seeverkehr unver- 
zichtbar. 
Die Regelungen definieren Maßnahmen 
zum Schutz gegen Angriffe auf Schiffe 
und auf Hafenanlagen. Dazu gehören zum 
3Zeispiel Kontrollen beim Zugang, Ver- 
schluss von sensiblen Bereichen und ein 
Gefahrenalarmsystem. Weiter sehen sie 
ain Paket aktiver und passiver Maßnah- 
men zur Gefahrenabwehr vor. die in drei 
Stufen gestaffelt sind. Eine Analyse der 
Risiken von Schiff und Hafenanlage, eine 
international gültige Zertifizierung des 
Sicherheitssystems sowie Maßnahmen 
zur Ausbildung des beteiligten Personals 
einschließlich Übungen gehören zu weite- 
ren wichtigen Regelungen. Die Zuständig: 
keiten und Pflichten der verschiedenen 
Beteiligten, darunter der Vertragsregierur 
gen, Unternehmen, Schiffskapitäninnen 
und Schiffskapitäne und Hafenanlagen 
sind klar definiert. 
2004 setzte die EU die Vorgabe mit der 
Verordnung Nr. 725/2004 um. Die europäi- 
schen Regelungen gehen in einigen 
Bereichen über die Vorgabe der IMO 
ninaus. Um die Sicherheit in der Seeschiff- 
‘’ahrt zu erhöhen und unterschiedliche 
Auslegungen der europäischen Mitglied- 
staaten zu verhindern, schreibt die EU 
Jnter anderem Regelungen, die die IMO 
lediglich empfiehlt, verbindlich vor. Eine 
nationale Behörde soll für die Gefahrenab- 
wehr auf Schiffen und in Hafenanlager 
verantwortlich sein. Noch im gleichen 
Jahr, 2004, erhielt das BSH, zuständig für 
Schifffahrtsfragen des ISPS-Codes, die 
Aufgabe der Gefahrenabwehr. Das BSH 
ist unter anderem für die Prüfung der 
Gefahrenabwehrpläne an Bord der 
Schiffe, die Ausstellung des Internationa- 
len Schiffssicherheitszertifikat (ISSC}) und 
die Durchführung von Übungen zur 
Abwehr einer maritimen Gefahrenlage 
zuständig. Die Zuständigkeit für die 
Hafenanlagen in Deutschland liegt hin- 
gegen bei den Bundesländern
	        
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