Nationale Maritime Sicherheitsübung RACOON 2020 —- #gemeinsam #stark #global 15
Nationale Maritime Sicherheitsübung RACOON
2020 - #gemeinsam #stark #global
Der Anschlag auf das World Trade Center im September 2001 zeigte erschreckend
deutlich und erschreckend überraschend, dass ein Staat durch Terrorismus ver-
wundbar ist. Der Anschlag löste eine neue Sicherheitsdoktrin aus. Die Weltge-
meinschaft entwickelte ein Gefahrenabwehrsystem, das sich darauf konzentriert,
die gesamte Berufsschifffahrt vor terroristischen Angriffen zu schützen. Für die
maritime Gefahrenabwehr ist in Deutschland das BSH verantwortlich.
2002, ein Jahr nach dem Anschlag, berief
die internationale Seeschifffahrtsorganisa-
:ion (International Maritime Organisation
IMO) eine diplomatische Konferenz zu
Jem Thema „Schutz der Seeschifffahrt vor
:erroristischen Angriffen“ ein. Ein interna-
:jonales Regelwerk sollte die Schifffahrt
zukünftig vorbeugend vor terroristischen
Anschlägen schützen. 2004 trat das Kapi-
:el XI-2 „Besondere Maßnahmen zur Ver-
Jesserung der Gefahrenabwehr in der
Schifffahrt“ des Übereinkommens zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See
International Convention for the Safety of
_ife at Sea - SOLAS) in Kraft. SOLAS ist
ain internationaler Schiffsicherheitsvertrag,
<ein Regelwerk für die Häfen. Unter die-
sem Aspekt ist die Einbeziehung der
Aafenanlagen, die die Schnittstelle zwi-
schen Schiff und Land bilden, in Kapitel
X1-2 von SOLAS ein bemerkenswerter
Schritt. Die IMO erarbeitete darüber hin-
aus umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen,
die im „Internationalen Code für die
Gefahrenabwehr auf Schiffen und in
Aafenanlagen (ISPS-Code)“ zusammen-
gefasst sind. Beide Regelungen sind für
die Errichtung eines globalen Systems für
die Gefahrenabwehr im Seeverkehr unver-
zichtbar.
Die Regelungen definieren Maßnahmen
zum Schutz gegen Angriffe auf Schiffe
und auf Hafenanlagen. Dazu gehören zum
3Zeispiel Kontrollen beim Zugang, Ver-
schluss von sensiblen Bereichen und ein
Gefahrenalarmsystem. Weiter sehen sie
ain Paket aktiver und passiver Maßnah-
men zur Gefahrenabwehr vor. die in drei
Stufen gestaffelt sind. Eine Analyse der
Risiken von Schiff und Hafenanlage, eine
international gültige Zertifizierung des
Sicherheitssystems sowie Maßnahmen
zur Ausbildung des beteiligten Personals
einschließlich Übungen gehören zu weite-
ren wichtigen Regelungen. Die Zuständig:
keiten und Pflichten der verschiedenen
Beteiligten, darunter der Vertragsregierur
gen, Unternehmen, Schiffskapitäninnen
und Schiffskapitäne und Hafenanlagen
sind klar definiert.
2004 setzte die EU die Vorgabe mit der
Verordnung Nr. 725/2004 um. Die europäi-
schen Regelungen gehen in einigen
Bereichen über die Vorgabe der IMO
ninaus. Um die Sicherheit in der Seeschiff-
‘’ahrt zu erhöhen und unterschiedliche
Auslegungen der europäischen Mitglied-
staaten zu verhindern, schreibt die EU
Jnter anderem Regelungen, die die IMO
lediglich empfiehlt, verbindlich vor. Eine
nationale Behörde soll für die Gefahrenab-
wehr auf Schiffen und in Hafenanlager
verantwortlich sein. Noch im gleichen
Jahr, 2004, erhielt das BSH, zuständig für
Schifffahrtsfragen des ISPS-Codes, die
Aufgabe der Gefahrenabwehr. Das BSH
ist unter anderem für die Prüfung der
Gefahrenabwehrpläne an Bord der
Schiffe, die Ausstellung des Internationa-
len Schiffssicherheitszertifikat (ISSC}) und
die Durchführung von Übungen zur
Abwehr einer maritimen Gefahrenlage
zuständig. Die Zuständigkeit für die
Hafenanlagen in Deutschland liegt hin-
gegen bei den Bundesländern