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Full text: Jahresbericht 2019-2020 - Zeit für Mee(h)r Innovation

‘2 Die maritime Branche 
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standort Deutschland zu erhalten und 
MNaritimes Know-how in Deutschland zu 
sichern. Das Paket beinhaltet für seefah- 
‚endes Personal 100 Prozent Lohnsteuer- 
zinbehalt, eine passgenaue Erstattung 
der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen 
Sozialversicherung und eine Anpassung 
der Nationalitätenvorgaben in der Schiffs- 
gesetzungsverordnung. Neben diesem 
Yaket werden Ausbildungszuschüsse für 
Schiffsmechanikerinnen und Schiffsme- 
chaniker (32000 Euro), Nautische und 
Technische Offiziersassistentinnen und 
Offiziersassistenten (16000 Euro bzw. 
21000 Euro) gezahlt. 
Darüber hinaus hat die Bundesregierung 
veitere Maßnahmen zur Steigerung der 
Attraktivität der deutschen Flagge ergrif- 
ten. Dazu gehört die Abschaffung der 
Visa-Pflicht für Nicht-EU-Seeleute für ihre 
Tätigkeit an Bord von deutschflaggigen 
Schiffen, die Angleichung der deutscher 
Arbeits- und Ruhezeitvorgaben auf See- 
schiffen an die internationalen Standards. 
der Wegfall doppelter Kontrollen im 
Arbeitsschutzbereich, das Bereitstellen 
zahlreicher Serviceangebote auf 
vww.deutsche-flagge.de, die Einführung 
ainer maritimen 24/7-Hotline der deut- 
schen Flaggenstaatverwaltung sowie die 
<omplette Umstellung von Papier-Schiffs- 
zeugnissen auf digitale, sogenannte 
=-Zeugnisse. 
Auch wenn die Anzahl der Schiffe der 
deutschen Handelsflotte und der Schiffe 
Anter deutscher Flagge rückläufig ist, Ist 
seit Einführung des Gesamtpakets 2016 
ain Trend zur Stabilisierung der Zahl der 
Schiffe unter deutscher Flagge zu erken- 
1en. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist der 
Anteil der deutschen Flagge an Schiffen, 
die in deutschen Seeschiffsregistern 
registriert sind, bis 2020 gestiegen, 
abwohl die Gesamtzahl an Schiffen unter 
deutscher Flagge gesunken ist. Der 
Anteil von Schiffen unter deutscher Flagge 
der deutschen Handelsschiffe ist von 
12,5 Prozent Ende 2016 auf 15,7 Prozent 
=nde 2020 gestiegen. Der Bestand an 
ausgeflaggten Schiffen ist deutlich stärker 
zurückgegangen. 
Gesamtpaket der Bundesregie- 
rung zur Steigerung der Attrakti- 
vität der deutschen Flagge auf 
dem Prüfstand 
Die Bundesregierung hat das Gesamtpa- 
ket evaluiert, um eine Grundlage für die 
Entscheidung über eine Fortsetzung der 
Regelungen zu schaffen, die ansonsten 
Ende 2020 beziehungsweise Mitte 2021 
ausgelaufen wären. 
Die passgenaue Erstattung der Arbeitge- 
beranteile zur Sozialversicherung — Auf- 
gabe des BSH im Rahmen des Gesamt- 
pakets — bewirkt zusammen mit den 
anderen Bausteinen eine Reduzierung der 
Personalkosten, die mit der Führung der 
deutschen Flagge verbunden sind. In 
Bezug auf die politischen Ziele wurde die 
Effektivität der Maßnahmen als gut bewer- 
tet. Jedenfalls muss angenommen wer- 
den, dass ohne die Maßnahmen die Zahl 
der unter deutscher Flagge fahrenden 
Schiffe stark und in kurzer Zeit zurückge- 
hen würde. 
Die Vorgaben der Lohnnebenkosten-För- 
derrichtlinie des BMVI setzt ebenfalls das 
BSH um. Die Förderung erfolgt zurzeit im 
Rahmen des deutschen Zuwendungs- 
rechts. Hieraus ergibt sich das zwingende 
Erfordernis des zweistufigen Verfahrens 
mit Beantragung der Förderung im Prog- 
nosemodell und anschließender Abrech- 
nung Im Verwendungsnachweisverfahren. 
Dieses aktuelle Verfahren zur Beantra- 
gung der Lohnnebenkostenförderung wird 
wegen seiner Komplexität kritisch bewer- 
tet. Eine wesentliche Vereinfachung 
könnte ein Systemwechsel zu einer Nicht- 
erhebung oder Befreiung von Sozialver- 
sicherungsabgaben für Seeleute sein. Die 
abschließende Bewertung der Evaluierung 
durch die Bundesregierung und damit 
auch die Entscheidung über die zukünf- 
‘ige Ausgestaltung der LNK-Förderung 
steht jedoch noch aus.
	        
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