‘2 Die maritime Branche
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standort Deutschland zu erhalten und
MNaritimes Know-how in Deutschland zu
sichern. Das Paket beinhaltet für seefah-
‚endes Personal 100 Prozent Lohnsteuer-
zinbehalt, eine passgenaue Erstattung
der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen
Sozialversicherung und eine Anpassung
der Nationalitätenvorgaben in der Schiffs-
gesetzungsverordnung. Neben diesem
Yaket werden Ausbildungszuschüsse für
Schiffsmechanikerinnen und Schiffsme-
chaniker (32000 Euro), Nautische und
Technische Offiziersassistentinnen und
Offiziersassistenten (16000 Euro bzw.
21000 Euro) gezahlt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung
veitere Maßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität der deutschen Flagge ergrif-
ten. Dazu gehört die Abschaffung der
Visa-Pflicht für Nicht-EU-Seeleute für ihre
Tätigkeit an Bord von deutschflaggigen
Schiffen, die Angleichung der deutscher
Arbeits- und Ruhezeitvorgaben auf See-
schiffen an die internationalen Standards.
der Wegfall doppelter Kontrollen im
Arbeitsschutzbereich, das Bereitstellen
zahlreicher Serviceangebote auf
vww.deutsche-flagge.de, die Einführung
ainer maritimen 24/7-Hotline der deut-
schen Flaggenstaatverwaltung sowie die
<omplette Umstellung von Papier-Schiffs-
zeugnissen auf digitale, sogenannte
=-Zeugnisse.
Auch wenn die Anzahl der Schiffe der
deutschen Handelsflotte und der Schiffe
Anter deutscher Flagge rückläufig ist, Ist
seit Einführung des Gesamtpakets 2016
ain Trend zur Stabilisierung der Zahl der
Schiffe unter deutscher Flagge zu erken-
1en. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist der
Anteil der deutschen Flagge an Schiffen,
die in deutschen Seeschiffsregistern
registriert sind, bis 2020 gestiegen,
abwohl die Gesamtzahl an Schiffen unter
deutscher Flagge gesunken ist. Der
Anteil von Schiffen unter deutscher Flagge
der deutschen Handelsschiffe ist von
12,5 Prozent Ende 2016 auf 15,7 Prozent
=nde 2020 gestiegen. Der Bestand an
ausgeflaggten Schiffen ist deutlich stärker
zurückgegangen.
Gesamtpaket der Bundesregie-
rung zur Steigerung der Attrakti-
vität der deutschen Flagge auf
dem Prüfstand
Die Bundesregierung hat das Gesamtpa-
ket evaluiert, um eine Grundlage für die
Entscheidung über eine Fortsetzung der
Regelungen zu schaffen, die ansonsten
Ende 2020 beziehungsweise Mitte 2021
ausgelaufen wären.
Die passgenaue Erstattung der Arbeitge-
beranteile zur Sozialversicherung — Auf-
gabe des BSH im Rahmen des Gesamt-
pakets — bewirkt zusammen mit den
anderen Bausteinen eine Reduzierung der
Personalkosten, die mit der Führung der
deutschen Flagge verbunden sind. In
Bezug auf die politischen Ziele wurde die
Effektivität der Maßnahmen als gut bewer-
tet. Jedenfalls muss angenommen wer-
den, dass ohne die Maßnahmen die Zahl
der unter deutscher Flagge fahrenden
Schiffe stark und in kurzer Zeit zurückge-
hen würde.
Die Vorgaben der Lohnnebenkosten-För-
derrichtlinie des BMVI setzt ebenfalls das
BSH um. Die Förderung erfolgt zurzeit im
Rahmen des deutschen Zuwendungs-
rechts. Hieraus ergibt sich das zwingende
Erfordernis des zweistufigen Verfahrens
mit Beantragung der Förderung im Prog-
nosemodell und anschließender Abrech-
nung Im Verwendungsnachweisverfahren.
Dieses aktuelle Verfahren zur Beantra-
gung der Lohnnebenkostenförderung wird
wegen seiner Komplexität kritisch bewer-
tet. Eine wesentliche Vereinfachung
könnte ein Systemwechsel zu einer Nicht-
erhebung oder Befreiung von Sozialver-
sicherungsabgaben für Seeleute sein. Die
abschließende Bewertung der Evaluierung
durch die Bundesregierung und damit
auch die Entscheidung über die zukünf-
‘ige Ausgestaltung der LNK-Förderung
steht jedoch noch aus.