Teil C: Mindestanforderungen G e o t e c h n i s c h e Untersuchungen
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In diesem Zusammenhang ist - soweit aus Sicht des Sachverständigen für Geotechnik in Abstimmung
mit dem Entwurfverfasser erforderlich - auch das Verflüssigungspotential („Liquefaction“) der anste
henden Böden in geeigneterWeise in Abhängigkeit von der Struktur und den Lasteinwirkungen einzu
schätzen. Ein zuverlässiges und standardisiertes Konzept zur Ermittlung des Verflüssigungspotentials
ist bisher noch nicht verfügbar.
4 Baugrunduntersuchungsberichte
4.1 Inhalt der Baugrunduntersuchungsberichte
Die Baugrunduntersuchungsberichte, d. h. Baugrundvor- bzw. Baugrundhauptuntersuchungsbericht,
müssen außer einer präzisen Angabe des Untersuchungsziels sowie einer Dokumentation der zur Ver
fügung gestellten Unterlagen überdas Bauwerk mindestens enthalten:
• generelle Angaben zur Bauaufgabe,
• Angaben zu den geologischen Verhältnissen,
• Angaben und Randbedingungen zu Feld- und Laborversuchen,
• die Ergebnisse der Bohrungen und Sondierungen,
• Bodenprofile mit Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen,
• die Ergebnisse der Laborversuche und ggf. durchgeführter Modellversuche,
• eine übersichtliche Zusammenstellung der Versuchsergebnisse,
• eine Zusammenstellung von charakteristischen bodenmechanischen Kenngrößen der Hauptbo
denarten sowie der zugehörigen Bandbreite der Kenngrößen,
• eine zusammenfassende Beschreibung des Baugrunds und
• eine Baugrundbeurteilung.
4.2 Wiedergabe der Ergebnisse von Feld- und Laborversuchen
4.2.1 Felduntersuchungen
Die genaue Lage der ausgeführten Bodenaufschlüsse und der Felduntersuchungen ist in einem maß
stäblichen Plan, der auch die geplanten Bauwerksumrisse enthält, einzutragen. Dabei sollen auch Be
zugsmaße auf unveränderliche Festpunkte oder Bezugslinien angegeben werden. Der Zeitpunkt der
Ausführung der Arbeiten und besondere Feststellungen bei der Bohrüberwachung sind zu vermerken.
Die angewandten Aufschluss- und Sondierverfahren sind in den Baugrunduntersuchungsberichten zu
erläutern, bei genormten Verfahren reicht der Bezug auf die jeweilige Norm. Muss von einem genormten
Verfahren abgewichen werden, so ist dies zu begründen und die Vorgehensweise zu beschreiben.
Den Baugrunduntersuchungsberichten sind grundsätzlich die Feldberichte der Bohrungen nach
DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689-1 und DIN EN ISO 22475-1 beizufügen. Ist dies im Einzelfall
nicht möglich, ist darauf zu hinzuweisen, dass und wo diese eingesehen werden können. Letzteres gilt
auch für die entnommenen Bodenproben.
Bei Entnahme von gekernten Bodenproben sollten auch Farbfotos dieser Bohrkerne beigefügt werden.
Die Farbfotos ersetzen nicht die Ansprache und Beurteilung der Bodenproben durch den Sachverstän
digen im Labor.
Die Ergebnisse von Sondierungen sind unter Beachtung von DIN 4094-1, DIN 4094-2 und DIN 4094-5
zu dokumentieren. Es empfiehlt sich, die Ergebnisse von Sondierungen neben lokal zugeordneten
Bohrprofilen aufzutragen, und zwar unter Verwendung eines allgemein gültigen Bezugssystems für die
Höhenangaben (d. h. SKN).