Teil A - Allgemeines
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wachung sind der vom BSH herausgegebene Standard „Konstruktive Ausführung von Offshore-Wind
energieanlagen“ sowie bei der bautechnischen Vorbereitung der Gründungsarbeiten und anschließenden
Überwachung des Anlagenbetriebs der darin implementierte Standard des BSH „Baugrunderkundung.
Mindestanforderungen für Gründungen von Offshore-Windenergieanlagen (WEA) und die Verlegung der
stromabführenden Kabel“ [1] in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten; etwaige Abweichungen sind
gegenüber der Genehmigungsbehörde zu beantragen und bezüglich ihrer Gleichwertigkeit zu begründen.
Sowohl die Offshore-WEA einschließlich der ihrer Gründung dienenden Bauwerke als auch die Um
spannstation und parkinterne Verkabelung müssen von einer durch das BSH im Einzelfall anerkannten
sachverständigen Institution, Person oder Personengruppe (Zertifizierer/Prüfsachverständiger als
Fremdüberwachung) geprüft sein. Die Prüfung muss mit einer dem BSH vorzulegenden Bestätigung
abgeschlossen werden. Die Bestätigung muss eine gutachterliche Erklärung über die bestimmungs
gemäße Auslegung des Gesamtprojekts, einer technischen Anlage oder einer Komponente davon den
allgemein anerkannten Regeln der Technik, hilfsweise dem Stand der Wissenschaft, entsprechend ent
halten.
Betreiber, ausführende Bau- und Installationsfirmen sowie beauftragte Zertifizierer/Prüfsachverständige
stellen durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicher, dass das BSH fortlaufend in den Prüfungs
prozess einbezogen wird. Ein Projektplan einschließlich eines Schemas der Meilensteine und geeig
neter Organisationsschritte für die weitere Durchführung ist vorzulegen. Werden Informationen oder
Nachweise nicht entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsbehörde vorgelegt, können Bau- und/
oder Betriebserlaubnis ausgesetzt werden.
Die erforderlichen Nachweise und Zertifikate sind entsprechend des Projektfortschritts abschnittsweise
vorzulegen (s. Tabelle 21.
Eine vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen geprüfte Planung mit einem Entwurf der Anlagenstruktur
(vorläufige Design Basis und Vorentwurf) ist dem BSH zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Design
Basis und der darauf beruhende Vorentwurf sind regelmäßig Bestandteil der Antragsunterlagen und
bilden gleichzeitig die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie sowie für die Ausschreibung. Sie
enthalten mindestens die am jeweiligen Standort technisch möglichen Varianten der Konstruktionskom
ponenten auf der Grundlage qualifizierter Untersuchungen und sachverständiger Gutachten.
Im Verlauf der Konstruktionsphase sind frühzeitig, mindestens jedoch 1 Jahr vor der Errichtung der
Anlagen die aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibung und/oder Konkretisierung der einzelnen Kon
struktionskomponenten fortgeschriebene Design Basis und der geprüfte grundlegende Entwurfsplan
(Basic Design) dem BSH zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, welche die für die Bauwerke üblichen
Unterlagen (Bau- und Konstruktionszeichnungen, Bauphasenplan, etc.) enthalten. Zu diesem Zeitpunkt
müssen verbindliche Angaben zu den weiteren Eckpunkten und zeitlichen Meilensteinen der Ausfüh
rungsphase vorgelegt werden.
Nach Abschluss der Konstruktionsphase ist die geprüfte Ausführungsplanung dem BSH zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen.
Begründung:
Die Erfüllung der Bedingungen der Einhaltung des Qualitätsstandards des Standes der Technik
sowie der Zertifizierung der Anlagen und Bauteile gewährleistet die bauliche Anlagensicherheit.
Die vom Genehmigungsinhaber für die Errichtung bestimmte Konstruktions- und Ausrüstungs
variante, die jetzt noch nicht bestimmt werden kann, wird danach von dritter sachverständiger
Stelle auf das Vorliegen der üblichen Qualitätsanforderungen überprüft. Auf dieser Grundlage
wird sichergestellt, dass die jetzige Genehmigung wirksam erteilt werden kann, ohne dass detail
lierte Bau- und Konstruktionszeichnungen vorliegen. Diese Unterlagen und Nachweise müssen
zur Ermöglichung der Überprüfung vor Errichtung der Anlagen in dem genannten angemessenen
Zeitraum vorgelegt werden. Eine frühere Vorlage der Unterlagen ist nicht nur möglich, sondern
auch wünschenswert, um erforderlichenfalls noch Änderungen vornehmen zu können. Der Stan