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Full text: Standard - Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen

Teil A - Allgemeines 
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wachung sind der vom BSH herausgegebene Standard „Konstruktive Ausführung von Offshore-Wind 
energieanlagen“ sowie bei der bautechnischen Vorbereitung der Gründungsarbeiten und anschließenden 
Überwachung des Anlagenbetriebs der darin implementierte Standard des BSH „Baugrunderkundung. 
Mindestanforderungen für Gründungen von Offshore-Windenergieanlagen (WEA) und die Verlegung der 
stromabführenden Kabel“ [1] in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten; etwaige Abweichungen sind 
gegenüber der Genehmigungsbehörde zu beantragen und bezüglich ihrer Gleichwertigkeit zu begründen. 
Sowohl die Offshore-WEA einschließlich der ihrer Gründung dienenden Bauwerke als auch die Um 
spannstation und parkinterne Verkabelung müssen von einer durch das BSH im Einzelfall anerkannten 
sachverständigen Institution, Person oder Personengruppe (Zertifizierer/Prüfsachverständiger als 
Fremdüberwachung) geprüft sein. Die Prüfung muss mit einer dem BSH vorzulegenden Bestätigung 
abgeschlossen werden. Die Bestätigung muss eine gutachterliche Erklärung über die bestimmungs 
gemäße Auslegung des Gesamtprojekts, einer technischen Anlage oder einer Komponente davon den 
allgemein anerkannten Regeln der Technik, hilfsweise dem Stand der Wissenschaft, entsprechend ent 
halten. 
Betreiber, ausführende Bau- und Installationsfirmen sowie beauftragte Zertifizierer/Prüfsachverständige 
stellen durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicher, dass das BSH fortlaufend in den Prüfungs 
prozess einbezogen wird. Ein Projektplan einschließlich eines Schemas der Meilensteine und geeig 
neter Organisationsschritte für die weitere Durchführung ist vorzulegen. Werden Informationen oder 
Nachweise nicht entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsbehörde vorgelegt, können Bau- und/ 
oder Betriebserlaubnis ausgesetzt werden. 
Die erforderlichen Nachweise und Zertifikate sind entsprechend des Projektfortschritts abschnittsweise 
vorzulegen (s. Tabelle 21. 
Eine vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen geprüfte Planung mit einem Entwurf der Anlagenstruktur 
(vorläufige Design Basis und Vorentwurf) ist dem BSH zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Design 
Basis und der darauf beruhende Vorentwurf sind regelmäßig Bestandteil der Antragsunterlagen und 
bilden gleichzeitig die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie sowie für die Ausschreibung. Sie 
enthalten mindestens die am jeweiligen Standort technisch möglichen Varianten der Konstruktionskom 
ponenten auf der Grundlage qualifizierter Untersuchungen und sachverständiger Gutachten. 
Im Verlauf der Konstruktionsphase sind frühzeitig, mindestens jedoch 1 Jahr vor der Errichtung der 
Anlagen die aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibung und/oder Konkretisierung der einzelnen Kon 
struktionskomponenten fortgeschriebene Design Basis und der geprüfte grundlegende Entwurfsplan 
(Basic Design) dem BSH zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, welche die für die Bauwerke üblichen 
Unterlagen (Bau- und Konstruktionszeichnungen, Bauphasenplan, etc.) enthalten. Zu diesem Zeitpunkt 
müssen verbindliche Angaben zu den weiteren Eckpunkten und zeitlichen Meilensteinen der Ausfüh 
rungsphase vorgelegt werden. 
Nach Abschluss der Konstruktionsphase ist die geprüfte Ausführungsplanung dem BSH zur Prüfung 
und Freigabe vorzulegen. 
Begründung: 
Die Erfüllung der Bedingungen der Einhaltung des Qualitätsstandards des Standes der Technik 
sowie der Zertifizierung der Anlagen und Bauteile gewährleistet die bauliche Anlagensicherheit. 
Die vom Genehmigungsinhaber für die Errichtung bestimmte Konstruktions- und Ausrüstungs 
variante, die jetzt noch nicht bestimmt werden kann, wird danach von dritter sachverständiger 
Stelle auf das Vorliegen der üblichen Qualitätsanforderungen überprüft. Auf dieser Grundlage 
wird sichergestellt, dass die jetzige Genehmigung wirksam erteilt werden kann, ohne dass detail 
lierte Bau- und Konstruktionszeichnungen vorliegen. Diese Unterlagen und Nachweise müssen 
zur Ermöglichung der Überprüfung vor Errichtung der Anlagen in dem genannten angemessenen 
Zeitraum vorgelegt werden. Eine frühere Vorlage der Unterlagen ist nicht nur möglich, sondern 
auch wünschenswert, um erforderlichenfalls noch Änderungen vornehmen zu können. Der Stan
	        
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