Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
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• Schleppvorgänge und Installation
Für die Schlepp- und Transportvorgänge und die Installation sind u. a. folgende Nachweise zu er
bringen:
Schwimmfähigkeit der Konstruktion, wobei sowohl die Vertikal- und die Horizontalbewegung
als auch der Übergang aus dem Schwimmzustand zu berücksichtigen sind,
ausreichender Auftrieb und ausreichender Abstand vom Grund des Gewässers und
Nachweis der ausreichenden Pfahlzugkraft.
• Zugang zum Aufstellungsort
Der Ort der Errichtung sowie alle Wege dorthin sind abzusichern. Folgende Punkte sind u. a. zu
berücksichtigen:
Tragfähigkeit der Geräte,
Zuwegung zum Aufstellungsort,
Zeitlich begrenzte Sperrungen und Einschränkungen,
Sperrgebiete und Schutzzonen,
Schiffs- und Luftverkehr,
Aufstellungsverfahren am Aufstellungsort und
Zugangssystem zu den Bauwerken.
• Nachweis für schwimmende Geräte
Für alle wesentlichen, an den Operationen beteiligten, schwimmenden Geräte muss Ihre Zertifizie
rung/Zulassung für den Einsatz nachgewiesen werden. Dieses kann durch die Klasse oder durch
eine besondere Zulassung erfolgen.
• Nachweis für Kran- und Hebeeinrichtungen
Hebeeinrichtungen und Ausrüstung, einschließlich aller Traversen, Anschlagselle, Haken und an
derer Hilfsmittel, die für Aufrichtung erforderlich sind, müssen ausreichend dimensioniert und ge
prüft sein. Anweisungen und Unterlagen bezüglich der Errichtung und der Behandlung erfolgt durch
den Hersteller. Alle hebenden Ausrüstungen, Trossen und Haken sind für die zulässige Belastung
zu prüfen und zu bestätigen. Bel allen schwimmenden Einheiten die unter Klasse laufen, Ist das
vorschriftsmäßig geführte Kranhandbuch vorzuhalten.
• Nachweis für Transport- und Montagegut
Der Nachweis des Transport- und Montagegutes umfasst die genaue Spezifikation der für das Pro
dukt erforderlichen Identifikationsmerkmale sowie die Verbringung und die Positionierung. Dieses
sind u. a.:
Bezeichnung des Bauwerks und Zuordnung zur Einbaustelle,
Hersteller, Lieferant, Importeur,
Bezeichnung, Typ,
Außenabmessungen aller Typen,
Wassertiefe am Montagestandort,
Nennleistung, Rotordurchmesser, Nabenhöhe,
Erfordernisse des Seetransports und der Installation,
Bezeichnung und Abmessungen aller wesentlichen Komponenten mit den zum Aufbau erfor
derlichen Informationen,
Anschlagpunkte, Verzurrelnrlchtungen.
• Verfahrensanweisungen
Den durch den Hersteller für sichere Installation oder Aufstellung spezifizierten Anweisungen Ist
Folge zu leisten. Folgende Punkte sind u. a. zu berücksichtigen:
Spezialwerkzeuge,
Spannvorrichtungen,
Befestigungen und Anschlagmittel,
Transportsicherungen,
Schmier- und Serviceanweisungen.