Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
Seite 7
2 Definitionen und Symbole
2.1 Begriffe
Die in dieser Messvorschrift verwendeten physikalischen Größen sind in Tabelle 1
zusammen mit ihrem Formelzeichen und der SI-Einheit aufgeführt.
Tabelle 1. Übersicht der verwendeten Größen und Symbole.
Größe
Formelzeichen
SI-Einheit
Bemerkungen
Schalldruck
P
Pa
Schallgeschwindigkeit
c
m/s
Schalllelstung
P
W
Schallintensität
1
W/m 2
Schalldruckpegel
^-P
wird In dB angegeben
Schalllelstungspegel
Lp, Z-w
wird In dB angegeben
Zur Definition und Verwendung von Pegelgrößen siehe [2]. Zur Abgrenzung von Ma
ßen siehe ebenfalls [2] und den Abschnitt 2.3 des vorliegenden Dokumentes.
Einzelschallereignisse
Ein Schallereignis ist ein physikalischer Vorgang, der durch akustische Parameter
(Schallfeldgrößen) bestimmt ist. Der Begriff weist auf die physikalische Seite der
Schallentstehung hin. Die Schallwahrnehmung wird üblicherweise mit dem Begriff
Hörereignis gekennzeichnet.
In der Bauphase von Offshore-Windparks sind die Einzelschallereignisse, insbeson
dere beim Einsatz von Schlagrammen von Interesse.
2.2 Pegelgrößen
Für diese Messvorschrift gelten die nachstehend definierten Pegelgrößen:
- äquivalenter Dauerschallpegel L für kontinuierliche Schallsignale
eq
- Einzelereignispegel L E für impulshaltige Schallsignale
- Spitzenpegel Z_ peak für impulshaltige Schallsignale
Die verwendeten Pegelgrößen lehnen sich an die Definitionen der ISO 1996-1, [3],
an, sind aber nicht identisch mit diesen. So wird die Definition des L ohne Fre-
quenzbewertung vorgenommen. Nach ISO 1996-1 soll die Bestimmung des Spitzen
pegels (peak sound pressure level) mit einem Detektor gemäß IEC 61 672 erfolgen,
die Definition in dieser Messvorschrift basiert auf der Signalamplitude.
Äquivalenter Dauerschallpegel L eq (oder Mittelungspegel) ist definiert durch