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Full text: Offshore-Windparks

Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen 
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1 Einleitung 
1.1 Sachstand 
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist nach SeeAnlV zustän 
dig für die Genehmigung von Offshore-Windparks in der deutschen ausschließlichen 
Wirtschaftszone (AWZ). Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Offshore- 
Windenergieanlagen ist zu prüfen, inwiefern Schalleinwirkungen durch Bau, Betrieb 
und Rückbau der Anlagen eine mögliche Gefährdung für die Meeresumwelt darstel 
len. 
Nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) besteht für Offshore-Windparks die 
Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Im Rahmen der 
Beantragung wird hierzu vom Antragsteller eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 
erarbeitet, in der u. a. die möglichen Auswirkungen des Schalleintrags auf die Mee 
resumwelt beschrieben und bewertet werden. 
Die Nebenbestimmung 14 der Genehmigungen des BSH sieht regelmäßig Maßnah 
men zur Erfassung und Minimierung des Unterwasserschalls vor. So sind Messun 
gen des Unterwasserschalls während der schallintensiven Arbeiten in vorgegebenen 
Entfernungen durchzuführen und zu dokumentieren. Schadenvorbeugende und 
schallminimierende Maßnahmen sind während der Durchführung auf ihre Effizienz 
hin durch Messungen zu überprüfen. Die Messungen sind zu dokumentieren und die 
Ergebnisse der Genehmigungsbehörde zu berichten. 
Der zeitliche und räumliche Umfang der Schalluntersuchungen wird in dem Standard 
zur Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windparks auf die Meeresumwelt 
[1] (StUK4, 2013) beschrieben. Die Messvorschrift des BSH [2] beschreibt die gene 
relle Vorgehensweise für Messungen des Unterwasserschalls in Zusammenhang mit 
der Errichtung und dem Betrieb von Offshore-Windparks. 
1.2 Zielsetzung 
Die vorliegende Messvorschrift befasst sich mit der Charakterisierung von Schallmin 
derungsmaßnahmen unter Wasser. Über den Nachweis hinaus, dass bestimmte 
Richtwerte eingehalten werden, soll die akustische Wirksamkeit der Minderungsmaß 
nahme experimentell quantifiziert werden. 
1.3 Anwendungsbereich und Abgrenzung 
Zurzeit gibt es keinen Standard, nach dem die akustischen Eigenschaften einer 
Schallminderungsmaßnahme unter Wasser erfasst bzw. berechnet werden können. 
In dieser Vorschrift wird ein Verfahren zur Bestimmung der Schalldämpfung im Ein 
satzfall von Schallminderungsmaßnahmen während der Konstruktionsphase von 
Offshore-Windparks festgelegt. 
Es wird eine Vorgehensweise zur experimentellen Bestimmung der akustischen Ei 
genschaften von Unterwasser-Schalldämmmaßnahmen beschrieben. Diese beruhen 
auf einer Messung der Einfügungsdämpfung im Einsatzfall, die mit einer abzuschir 
menden Schallquelle durchgeführt wird. Die Verwendung künstlicher Schallquellen 
sowie Untersuchungen bei Laborbedingungen werden nicht betrachtet. 
Verfahren mit ähnlicher Zielsetzung für den Luftschall werden beispielsweise in [6] 
und [7] beschrieben. Ein wesentlicher Unterschied der Anwendung für den Unterwas
	        
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