Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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7 Berichtserstellung
7.1 Formale Angaben in Berichten
7.1.1 Titelseite
Die Titelseite soll mindestens folgende Angaben enthalten:
- Titel (mit Nennung des Projektes),
- Berichtsnummer,
- Name der Firma,
- Datum des Berichtes, ggf. mit Revisionsstatus,
- Name und Anschrift des Auftraggebers,
- Datum der Messungen,
- Ort der Messungen,
- Namen der Mitarbeiter,
- Angabe der Gesamtseitenzahl des Berichtes, einschließlich Anhang,
- Wenn im Anhang eine eigene Nummerierung der Seiten durchgeführt wird, soll
zusätzlich auch die Anzahl der Seiten des Anhangs auf dem Titelblatt angege
ben werden.
7.1.2 Gleichbleibende Angaben auf den nachfolgenden Seiten
Alle nachfolgenden Seiten müssen folgende Angaben enthalten:
- Name der Firma,
- Berichtsnummer,
- Datum,
- Seitennummerierung.
Die Angabe der Gesamtseitenzahl auf den Folgeseiten ist nicht erforderlich.
7.1.3 Unterschriften
Der Bericht wird in der Regel vom Verfasser unterschrieben.
7.2 Inhalte von Berichten
7.2.1 Inhaltliche Aufteilung
Der Bericht sollte nachfolgende Gliederung beinhalten:
- Angaben zur Durchführung der Untersuchungen,
- Angaben zu den Ergebnissen,
- Beurteilungen.