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Full text: Offshore-Windparks

Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen 
Seite 19 
5.10 Bestimmung der in-situ-Einfügungsdämpfung 
Die Schalldämpfung im Einsatzfall, D p , in Terzbändern ist für einen Messpunkt durch 
folgende Gleichung gegeben: 
Dabei ist: 
• z. p1 der Schalldruckpegel ohne Abschirmung im Terzband, 
• L pZ der Schalldruckpegel mit Abschirmung im Terzband. 
z. p1 und L pZ zeitgemittelte Schalldruckpegel. 
Bei der Mittelung über die Zeit muss darauf geachtet werden, dass gleiche Bedin 
gungen verglichen werden, d.h . die Anzahl der Pulse pro Mittelungszeitraum sollte 
gleich sein, z. B. 10 s Mittelungszeit mit jeweils 5 Schlägen. Zur Vergleichbarkeit soll 
ten mehrere Zeitabschnitte mit/ohne Maßnahme untersucht werden. 
Die zeitgemittelten Schalldruckpegel sind den jeweiligen Störpegeln in Terzen für je 
de Messposition gegenüberzustellen. 
Die Einfügungsdämpfung ist für jede Messposition zu ermitteln. 
Weiterhin sind die Einfügungsdämpfungen mit den Positionen gleicher Radialwinkel 
zu vergleichen um sicherzustellen, dass die ermittelten Pegeldifferenzen die Maß 
nahme charakterisieren. 
Für alle Positionen sind die minimal sowie maximal erzielten Einfügungsdämpfungs 
maße zu ermitteln und die Streubreite in Terzbändern darzustellen. 
5.11 Schalldämpfung für Einzahl-Pegelgrößen 
Analog zur Einfügungsdämpfung in Abschnitt 5.10 kann auch eine Schalldämpfung 
für die in Abschnitt 2.2 beschriebenen Einzahl-Pegelgrößen angegeben werden. Dies 
wird im hier beschriebenen Anwendungsfall als nicht sinnvoll erachtet, da diese Ein- 
zahl-Pegelgrößen abhängig von der Quelle sind und nicht die Maßnahmen charakte 
risieren. Diese Größen gelten lediglich für den einzelnen Messpunkt bzw. Messab 
stand.
	        
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