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Full text: Jahresbericht 1993

Magnetkompaßaufstellung 
Wegen der unterschiedlichen Lichtstärken 
und Farbeindrücke dürfen bei vorzeitigem Aus 
tausch von Positionslaternen und Signalleuchten 
gegen vom BSH zugelassene Laternen diese 
nur paarweise gewechselt werden (z. B. Seiten 
laternen, Topplaternen, Fahrstörungslaternen). 
Befreiung kleiner Fischereifahr 
zeuge von den Prüfungs- und 
Zulassungspflichten für nautische 
Anlagen, Geräte und Instrumente 
Bei Fischereifahrzeugen, deren Rumpf- 
iänge 12 m nicht übersteigt, handelt es sich um 
Kleinfahrzeuge, die in der Regel nur mit 1 Person 
besetzt sind und in der Nähe der Küste Nebener 
werbsfischerei betreiben. In Anbetracht der Tat 
sache, daß diese Fahrzeuge im Schutz der Kü 
ste fischen und sie abgesehen von ihrer 
gewerblichen Nutzung eher den vom Geltungs 
bereich der Schiffssicherheitsverordnung befrei 
ten Sportfahrzeugen gleichen als seegehenden 
Großfahrzeugen, wurden sie von der Schiffssi 
cherheitsverordnung befreit.lm einzelnen entfal 
len somit die Prüfung und Genehmigung der Auf 
stellung von Ortungsfunkanlagen und 
Magnetkompassen sowie der Anbringung von 
Positionslaternen, die Prüfung vor Verwendung 
an Bord, die Prüfung durch die anerkannten Be 
triebe, die Überwachung durch das BSH sowie 
die Regulierung von Magnetkompassen. Die 
Ausrüstungspflicht mit vom BSH baumusterge 
prüften und zugelassenen Positionslaternen 
nach den Internationalen Regeln zur Verhütung 
von Zusammenstößen auf See bleibt demge 
genüber bestehen. 
Magnetkompaßaufstellung 
Bei Neubauten deutscher Auftraggeber auf 
ausländischen Werften (überwiegend in Fern 
ost), gab es im Rahmen der Prüfungs- und Ge 
nehmigungsverfahren über die Aufstellung der 
Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompasse 
wiederum erhebliche Probleme, um die Aufstel 
lung nach internationalen Vorschriften hinsicht 
lich Einhaltung der eisenfreien Zone (Magnet 
kompaß-Kugelzone) genehmigen zu können. 
Es hat sich gezeigt, daß ausländische Werf 
ten sich vielfach nicht an die IMO-Resolution 
A.382 (X) halten und daß sie entweder über 
haupt keine oder nur völlig unzureichende Zonen 
aus nichtmagnetisierbarem Material auf den 
Schiffen/Neubauten liefern. 
Da es sich durchweg um Serienbauten han 
delt (z. T. deutsche, aber auch ausländische Auf 
traggeber) und die Brückenaufbauten meistens 
vorgefertigt sind, ist die nachträgliche Erzeugung 
einer eisenfreien Zone nur mit erheblichen Um 
bauten verbunden, die zu entsprechenden Ko 
stenerhöhungen führen. 
Um die Aufstellung der Magnetkompasse 
dennoch genehmigen zu können, sind sehr oft 
technisch aufwendige und vibrationsarme Trage 
gerüste für die Kompasse bis zu einer Höhe von 
ca. 2,50 m aus nicht magnetisierbarem Material 
auf dem Peildeck zu errichten. Entsprechend 
aufwendig sind dann auch die optischen Über 
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