Magnetkompaßaufstellung
Wegen der unterschiedlichen Lichtstärken
und Farbeindrücke dürfen bei vorzeitigem Aus
tausch von Positionslaternen und Signalleuchten
gegen vom BSH zugelassene Laternen diese
nur paarweise gewechselt werden (z. B. Seiten
laternen, Topplaternen, Fahrstörungslaternen).
Befreiung kleiner Fischereifahr
zeuge von den Prüfungs- und
Zulassungspflichten für nautische
Anlagen, Geräte und Instrumente
Bei Fischereifahrzeugen, deren Rumpf-
iänge 12 m nicht übersteigt, handelt es sich um
Kleinfahrzeuge, die in der Regel nur mit 1 Person
besetzt sind und in der Nähe der Küste Nebener
werbsfischerei betreiben. In Anbetracht der Tat
sache, daß diese Fahrzeuge im Schutz der Kü
ste fischen und sie abgesehen von ihrer
gewerblichen Nutzung eher den vom Geltungs
bereich der Schiffssicherheitsverordnung befrei
ten Sportfahrzeugen gleichen als seegehenden
Großfahrzeugen, wurden sie von der Schiffssi
cherheitsverordnung befreit.lm einzelnen entfal
len somit die Prüfung und Genehmigung der Auf
stellung von Ortungsfunkanlagen und
Magnetkompassen sowie der Anbringung von
Positionslaternen, die Prüfung vor Verwendung
an Bord, die Prüfung durch die anerkannten Be
triebe, die Überwachung durch das BSH sowie
die Regulierung von Magnetkompassen. Die
Ausrüstungspflicht mit vom BSH baumusterge
prüften und zugelassenen Positionslaternen
nach den Internationalen Regeln zur Verhütung
von Zusammenstößen auf See bleibt demge
genüber bestehen.
Magnetkompaßaufstellung
Bei Neubauten deutscher Auftraggeber auf
ausländischen Werften (überwiegend in Fern
ost), gab es im Rahmen der Prüfungs- und Ge
nehmigungsverfahren über die Aufstellung der
Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompasse
wiederum erhebliche Probleme, um die Aufstel
lung nach internationalen Vorschriften hinsicht
lich Einhaltung der eisenfreien Zone (Magnet
kompaß-Kugelzone) genehmigen zu können.
Es hat sich gezeigt, daß ausländische Werf
ten sich vielfach nicht an die IMO-Resolution
A.382 (X) halten und daß sie entweder über
haupt keine oder nur völlig unzureichende Zonen
aus nichtmagnetisierbarem Material auf den
Schiffen/Neubauten liefern.
Da es sich durchweg um Serienbauten han
delt (z. T. deutsche, aber auch ausländische Auf
traggeber) und die Brückenaufbauten meistens
vorgefertigt sind, ist die nachträgliche Erzeugung
einer eisenfreien Zone nur mit erheblichen Um
bauten verbunden, die zu entsprechenden Ko
stenerhöhungen führen.
Um die Aufstellung der Magnetkompasse
dennoch genehmigen zu können, sind sehr oft
technisch aufwendige und vibrationsarme Trage
gerüste für die Kompasse bis zu einer Höhe von
ca. 2,50 m aus nicht magnetisierbarem Material
auf dem Peildeck zu errichten. Entsprechend
aufwendig sind dann auch die optischen Über
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