Schiffsvermessung
SCHIFFSVERMESSUNG
Im Bereich der SCHIFFSVERMESSUNG
werden zahlreiche Aktivitäten des BSH für die
Schiffahrt zusammengefaßt: die eigentliche
Schiffsvermessung für alle Schiffe unter deut
scher Flagge, die besondere Vermessung von
Laderäumen der Schiffe zur Bestimmung der
Ladungsaufnahme, Flaggenrechtsangelegenhei
ten, wie die Registrierung der Seeschiffe, das In
ternationale Seeschiffahrtsregister, Genehmi
gungen zur zeitweiligen Führung einer fremden
Flagge, ferner Statistiken über die deutsche
Flotte und ihren Gütertransport und über die Um
schlagsleistungen in deutschen Seehäfen; auch
einzelne Ausnahmeregelungen, die die Schiffs
besatzung betreffen, gehören dazu. Aber auch
Aufgaben aus dem Bereich der Binnenschiffahrt
werden hier erledigt, wie die fachtechnische Be
ratung der Schiffseichämter, die Stabilitätsüber
prüfung der Binnenfahrgastschiffe usw.
Internationale Zusammenarbeit
Die „Period of Grace”, wie die zwölfjährige
Übergangszeit des 1969 in London geschlosse
nen und am 18. Juli 1982 in Kraft getretenen In
ternationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-
mens genannt wird, nähert sich ihrem Ende.
Wurden bisher Neubauten, Umbauten und vor
handene Schiffe auf Antrag des Reeders nach
den neuen Vorschriften vermessen, muß die
übrige vorhandene Flotte bis zum 18. Juli 1994
mit neuen Meßergebnissen ausgestattet sein.
Da zukünftig nicht mehr die Bruttoregistertonnen
(BRT) - 1 Registertonne = 100 englische Kubik-
fuß, gemäß Definition von Moorsom 1854 - son
dern die Bruttoraumzahl (BRZ) die Größe eines
Schiffes bestimmt, müssen auch alle Vorschrif
ten an diesen neuen Parameter angepaßt wer
den.
Für die Anpassung deutscher Vorschriften
(für die Schiffsbesetzung, Abgabenordnungen
für Häfen, Kanäle, Lotsen usw.) wurde eine
Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet und Ent
scheidungshilfen geliefert.
Da die neuen Vorschriften den gesamten
geschlossenen Schiffskörper mit allen Aufbau
ten erfassen und keine Räume von der Vermes
sung aussparen, ändert sich die Tonnage be
stimmter Schiffstypen zum Teil ganz erheblich;
deshalb ist eine Umstellung 1 : 1 von BRT auf
BRZ nicht ohne weiteres möglich.
Abb. 34 zeigt, daß bei kleinen Schiffen die
neue Bruttoraumzahl gut 4mal größer sein kann
als die alten BRT.
In der Internationalen Seeschiffahrts-Orga
nisation (IMO) waren die Erfahrungen aus der
Anfangsphase der neuen Vermessungsvorschrif
ten auszutauschen und auszuwerten. Anders als
die alten nationalen Vorschriften oder die Oslo-
Regeln, deren Entwicklung noch auf den Völker
bund zurückgeht, sind die neuen Regeln sehr
kurz und einfach gehalten. Zur weltweit einheitli
chen Handhabung waren daher eine Reihe von
Interpretationen und Grundsatzentscheidungen
notwendig, auch um neuentwickelte Schiffsty
pen richtig in das Regelwerk einzubinden. Die
IMO mit ihren verschiedenen Gremien ist die
Plattform für die Ausarbeitung dieser Interpreta-