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Full text: Jahresbericht 1993

Schiffsvermessung 
SCHIFFSVERMESSUNG 
Im Bereich der SCHIFFSVERMESSUNG 
werden zahlreiche Aktivitäten des BSH für die 
Schiffahrt zusammengefaßt: die eigentliche 
Schiffsvermessung für alle Schiffe unter deut 
scher Flagge, die besondere Vermessung von 
Laderäumen der Schiffe zur Bestimmung der 
Ladungsaufnahme, Flaggenrechtsangelegenhei 
ten, wie die Registrierung der Seeschiffe, das In 
ternationale Seeschiffahrtsregister, Genehmi 
gungen zur zeitweiligen Führung einer fremden 
Flagge, ferner Statistiken über die deutsche 
Flotte und ihren Gütertransport und über die Um 
schlagsleistungen in deutschen Seehäfen; auch 
einzelne Ausnahmeregelungen, die die Schiffs 
besatzung betreffen, gehören dazu. Aber auch 
Aufgaben aus dem Bereich der Binnenschiffahrt 
werden hier erledigt, wie die fachtechnische Be 
ratung der Schiffseichämter, die Stabilitätsüber 
prüfung der Binnenfahrgastschiffe usw. 
Internationale Zusammenarbeit 
Die „Period of Grace”, wie die zwölfjährige 
Übergangszeit des 1969 in London geschlosse 
nen und am 18. Juli 1982 in Kraft getretenen In 
ternationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom- 
mens genannt wird, nähert sich ihrem Ende. 
Wurden bisher Neubauten, Umbauten und vor 
handene Schiffe auf Antrag des Reeders nach 
den neuen Vorschriften vermessen, muß die 
übrige vorhandene Flotte bis zum 18. Juli 1994 
mit neuen Meßergebnissen ausgestattet sein. 
Da zukünftig nicht mehr die Bruttoregistertonnen 
(BRT) - 1 Registertonne = 100 englische Kubik- 
fuß, gemäß Definition von Moorsom 1854 - son 
dern die Bruttoraumzahl (BRZ) die Größe eines 
Schiffes bestimmt, müssen auch alle Vorschrif 
ten an diesen neuen Parameter angepaßt wer 
den. 
Für die Anpassung deutscher Vorschriften 
(für die Schiffsbesetzung, Abgabenordnungen 
für Häfen, Kanäle, Lotsen usw.) wurde eine 
Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet und Ent 
scheidungshilfen geliefert. 
Da die neuen Vorschriften den gesamten 
geschlossenen Schiffskörper mit allen Aufbau 
ten erfassen und keine Räume von der Vermes 
sung aussparen, ändert sich die Tonnage be 
stimmter Schiffstypen zum Teil ganz erheblich; 
deshalb ist eine Umstellung 1 : 1 von BRT auf 
BRZ nicht ohne weiteres möglich. 
Abb. 34 zeigt, daß bei kleinen Schiffen die 
neue Bruttoraumzahl gut 4mal größer sein kann 
als die alten BRT. 
In der Internationalen Seeschiffahrts-Orga 
nisation (IMO) waren die Erfahrungen aus der 
Anfangsphase der neuen Vermessungsvorschrif 
ten auszutauschen und auszuwerten. Anders als 
die alten nationalen Vorschriften oder die Oslo- 
Regeln, deren Entwicklung noch auf den Völker 
bund zurückgeht, sind die neuen Regeln sehr 
kurz und einfach gehalten. Zur weltweit einheitli 
chen Handhabung waren daher eine Reihe von 
Interpretationen und Grundsatzentscheidungen 
notwendig, auch um neuentwickelte Schiffsty 
pen richtig in das Regelwerk einzubinden. Die 
IMO mit ihren verschiedenen Gremien ist die 
Plattform für die Ausarbeitung dieser Interpreta-
	        
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