menwechsel in der Offshore-Windenergie 33
stellungsverfahren auf dieser Fläche
erforderlich sind. Außerdem wird entspre
chend des Standards Baugrund eine
Baugrundvorerkundung In Auftrag gege
ben. Darüber hinaus wird geprüft, ob die
Flächen generell für die Ausschreibung
geeignet sind und dem Betrieb der
Windenergieanlagen auf dieser Fläche
keine maßgeblichen Belange wie zum
Beispiel die Sicherheit der Seeschifffahrt
und der Meeresumwelt entgegenstehen.
Nach Auswertung der Untersuchungen
kann die Geeignetheit der Fläche und die
zu Installierende Leistung durch Rechts
verordnung festgestellt werden. Die
Auswertungen zu Umwelt, Baugrund
sowie Wind- und ozeanographlschen
Verhältnissen werden der BNetzA Im
Vorfeld der Ausschreibungen zur Veröf
fentlichung zur Verfügung gestellt.
Kooperationspartner des BSH werden
unter anderem die Bundesanstalt für
Wasserbau (BAW) wegen der Baugrund
vorerkundung und der Deutsche Wetter
dienst (DWD) wegen der Windverhält
nisse sein.
Stärkung des Aufgabenbereiches mit
neuer Abteilung
Aufgrund der neuen Aufgaben, die dem
BSH Im Rahmen des neuen Wlndener-
gle-auf-See-Gesetz zugeteilt wurden,
richtete das BSH zum 1. Oktober 2017
eine neue Fachabteilung „Ordnung des
Meeres“ ein.
Die Abteilungsleitung übernahm der
bisher für Offshore-Aufgaben zuständige
Referatsleiter Dr. Nico Nolte. Die bisheri
gen Aufgaben zur Offshore-Windenergie
und Raumordnung auf See gehen In der
neuen Abteilung „0“ auf. Diese gliedert
sich In vier Referate mit den Aufgabenge
bieten: „Räumliche Planung“, „Voruntersu
chung“, „Planfeststellung und Vollzug“
sowie „Prüfung und Überwachung“ von
Bau und Betrieb der Offshore-Wlndparks.
Die Abteilung wird rund 80 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter umfassen. Rund 35 Stellen wurden
dem BSH für die Aufgabe neu zugewiesen.