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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter
3.2 Zugvögel
Tabelle 3.2.1: Untersuchung mit Radar.
Basisaufnahme
Bauphase
Betriebsphase
Ziele
Erfassung von Vogelbewegun
gen (u. a. Zugbewegungen,
Flüge nahrungssuchender Vögel
und Flüge zwischen Nahrungs
und Rastgebieten).
Erfassung bau
bedingter Aus
wirkungen (u. a.
Ausweichbe
wegungen, An
lockereignisse).
Erfassung betriebsbedingter Aus
wirkungen (u. a. Ausweichbewe
gungen, Anlockereignisse).
Umfang
Untersuchungsfrequenz in den Hauptzugzeiten 7 Tage/Monat (nicht in einem Block).
Hauptzugzeiten: März bis Mai und Mitte Juli bis November.
Insgesamt sind mind. 50 Untersuchungstage anzusetzen. Davon müssen mind.
900 Stunden auswertbar sein.
Untersuchungstage umfassen volle 24 Stunden. Die Untersuchungen sind möglichst
über zusammenhängende 24 Stunden-Zyklen durchzuführen. Ziel ist eine möglichst
gleichmäßige Erfassung des Zuggeschehens/Zugverhaltens über den Tages- und
Nachtverlauf.
Berücksichtigung von Reaktionen fliegender Vögel
gegenüber den WEA (u. a. Ausweichbewegungen/
Anlockereignisse). In Abstimmung mit dem BSH ist
nach Möglichkeit die Erfassung von Vögeln im
Rotorbereich mit Methoden nach dem Stand der
Technik (optische Systeme (z. B. S. 62), Radarge
räte) durchzuführen.
Zeitrahmen
Mindestens zwei aufeinander
folgende, vollständige Jahres
gänge vor Baubeginn.
Während der
gesamten Bau
phase.
Mindestens drei, sofern erforder
lich bis zu fünf Jahre ab Inbetrieb
nahme.
Methode
Zur Bestimmung der Zugintensitäten und der Flughöhen sind Radaruntersuchungen
durchzuführen (nach Hüppop et al. 2002).
Einsatzort: Steht eine von Standort und Ausstattung geeignete Plattform zur Verfü
gung (z. B. FIND, USPW), sind die Untersuchungen von der Plattform aus durchzufüh
ren, ansonsten von Schiffen auf ausschließlich festen Positionen (z. B. Ankertonne).
Für Cluster-Untersuchungen ist ein fester Standort obligatorisch. Für Untersuchungen
vom Schiff ist der Standort so zu wählen, dass er vom Windpark aus jeweils in der
hauptsächlichen Herkunftshchtung der Vögel liegt, um mögliche Ausweichbewegun
gen fliegender Vögel optimal zu erkennen.
Vertikalradar:
• Ziel: Abschätzung der Jahresphänologie der Flugintensitäten.
• Quantifizierung der Flugintensitäten in 100 m Höhenstufen bis 1 000 m Höhe korri
giert. Während der Bau- und Bethebsphase müssen die Zugraten vor allem im
Rotorbereich der WEA ermittelt werden.
• Erfassungsbedingungen: Abhängig von den schiffstechnischen Voraussetzungen
können die Untersuchungen in der Regel bis 7 Bft und einer Wellenhöhe bis 2,5 m
durchgeführt werden. Bei der Erfassung von Plattformen sind die Untersuchungen
auch bei höherer Welle möglich.
• Anforderungen an das Radargerät: Höhenradar mit einer Leistung von mind. 25 kW,
einem vertikalen Öffnungswinkel von 20-25°, einem horizontalen Öffnungswinkel
von 0,9-1,2° und einer Sendefrequenz von 9,4 GHz (X-Band-Radar). Die Ausrich
tung der Rotationsebene der Antenne soll vorzugsweise senkrecht zur angenom
menen Zughchtung erfolgen.
• Standardarbeitsbereich (Range): 1,5 km.