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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter 
3.2 Zugvögel 
Tabelle 3.2.1: Untersuchung mit Radar. 
Basisaufnahme 
Bauphase 
Betriebsphase 
Ziele 
Erfassung von Vogelbewegun 
gen (u. a. Zugbewegungen, 
Flüge nahrungssuchender Vögel 
und Flüge zwischen Nahrungs 
und Rastgebieten). 
Erfassung bau 
bedingter Aus 
wirkungen (u. a. 
Ausweichbe 
wegungen, An 
lockereignisse). 
Erfassung betriebsbedingter Aus 
wirkungen (u. a. Ausweichbewe 
gungen, Anlockereignisse). 
Umfang 
Untersuchungsfrequenz in den Hauptzugzeiten 7 Tage/Monat (nicht in einem Block). 
Hauptzugzeiten: März bis Mai und Mitte Juli bis November. 
Insgesamt sind mind. 50 Untersuchungstage anzusetzen. Davon müssen mind. 
900 Stunden auswertbar sein. 
Untersuchungstage umfassen volle 24 Stunden. Die Untersuchungen sind möglichst 
über zusammenhängende 24 Stunden-Zyklen durchzuführen. Ziel ist eine möglichst 
gleichmäßige Erfassung des Zuggeschehens/Zugverhaltens über den Tages- und 
Nachtverlauf. 
Berücksichtigung von Reaktionen fliegender Vögel 
gegenüber den WEA (u. a. Ausweichbewegungen/ 
Anlockereignisse). In Abstimmung mit dem BSH ist 
nach Möglichkeit die Erfassung von Vögeln im 
Rotorbereich mit Methoden nach dem Stand der 
Technik (optische Systeme (z. B. S. 62), Radarge 
räte) durchzuführen. 
Zeitrahmen 
Mindestens zwei aufeinander 
folgende, vollständige Jahres 
gänge vor Baubeginn. 
Während der 
gesamten Bau 
phase. 
Mindestens drei, sofern erforder 
lich bis zu fünf Jahre ab Inbetrieb 
nahme. 
Methode 
Zur Bestimmung der Zugintensitäten und der Flughöhen sind Radaruntersuchungen 
durchzuführen (nach Hüppop et al. 2002). 
Einsatzort: Steht eine von Standort und Ausstattung geeignete Plattform zur Verfü 
gung (z. B. FIND, USPW), sind die Untersuchungen von der Plattform aus durchzufüh 
ren, ansonsten von Schiffen auf ausschließlich festen Positionen (z. B. Ankertonne). 
Für Cluster-Untersuchungen ist ein fester Standort obligatorisch. Für Untersuchungen 
vom Schiff ist der Standort so zu wählen, dass er vom Windpark aus jeweils in der 
hauptsächlichen Herkunftshchtung der Vögel liegt, um mögliche Ausweichbewegun 
gen fliegender Vögel optimal zu erkennen. 
Vertikalradar: 
• Ziel: Abschätzung der Jahresphänologie der Flugintensitäten. 
• Quantifizierung der Flugintensitäten in 100 m Höhenstufen bis 1 000 m Höhe korri 
giert. Während der Bau- und Bethebsphase müssen die Zugraten vor allem im 
Rotorbereich der WEA ermittelt werden. 
• Erfassungsbedingungen: Abhängig von den schiffstechnischen Voraussetzungen 
können die Untersuchungen in der Regel bis 7 Bft und einer Wellenhöhe bis 2,5 m 
durchgeführt werden. Bei der Erfassung von Plattformen sind die Untersuchungen 
auch bei höherer Welle möglich. 
• Anforderungen an das Radargerät: Höhenradar mit einer Leistung von mind. 25 kW, 
einem vertikalen Öffnungswinkel von 20-25°, einem horizontalen Öffnungswinkel 
von 0,9-1,2° und einer Sendefrequenz von 9,4 GHz (X-Band-Radar). Die Ausrich 
tung der Rotationsebene der Antenne soll vorzugsweise senkrecht zur angenom 
menen Zughchtung erfolgen. 
• Standardarbeitsbereich (Range): 1,5 km.
	        
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